Urlauber, die am 27. Juli des Vorjahres den Ankunftsbereich im Terminal 3 des Flughafen Wien betraten, staunten nicht schlecht: Plötzlich bedeckte ein Meer aus orangefarbenem Konfetti den Boden. Eine Protestaktion der mittlerweile aufgelösten "Letzten Generation": Rund 50 Aktivistinnen und Aktivisten hatten es von der Galerie aus in der Halle verstreut. Schon wenige Tage zuvor hatten Aktivisten der Bewegung eine ähnliche Aktion am Flughafen abgehalten.
Das Konfetti ist mittlerweile aufgekehrt, genau das ist aber Gegenstand der Zivilklage, die der Flughafen Wien nun gegen sieben Aktivistinnen eingebracht hat und die am Dienstag am Landesgericht Korneuburg verhandelt wurde. Der Streitwert beträgt 30.000 Euro. Am Landesgericht Korneuburg einigte man sich am Dienstag - nach zähen Verhandlungen über die Höhe der für die Beklagten möglichen und für den Flughafen akzeptablen Zahlungen - schließlich auf einen Vergleichsbetrag von 15.000 Euro und eine Unterlassungserklärung seitens der Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation".
Kinderpartys und Papierschnipsel
Der Anwalt der Gegenseite, Paul Kessler, kommentierte den vorab in seiner Kanzlei eingelangten Schriftsatz sarkastisch: "Man könnte ja beim Vorbringen des Flughafens manchmal sogar schmunzeln, wenn das Thema nicht zu ernst wäre. Ein Beispiel, warum der Flughafen Wien 30.000,- Euro will, ist das Aufkehren des Konfettis. Ein Zitat aus dem Schriftsatz lautet: 'Jeder, der schon einmal (z.B. anlässlich einer Kinderparty) vom Verstreuen von Konfetti betroffen war, oder dem schon einmal ein gefüllter Locher aus der Hand gefallen ist, weiß wie mühevoll und zeitaufwändig das Beseitigen solcher Papierschnipsel ist.'"
Diese Darstellung sei verharmlosend, heißt es in einer Stellungnahme des Flughafens Wien gegenüber dem KURIER: "Die Personen haben mitten an einem starken Reisetag in der Hauptverkehrszeit im Juli im Rahmen einer nicht angemeldeten Kundgebung und unter Verletzung der Flughafen-Betriebsordnung über mehrere Stunden den zentralen Ankunftsbereich blockiert, Kundgebungen abgehalten, Verschmutzungen vorgenommen und sich im Abflugbereich an mehreren Orten festgeklebt. Bei der Schadensumme geht es um die entstandenen Kosten für Reinigung, Beseitigung der Beschädigungen und den verursachten zusätzlichen Personaleinsatz von Sicherheitspersonal, der zur Aufrechterhaltung des Betriebs und der Ordnung notwendig war."