Weitere Lockerungen bei Grenzkontrollen; Keine Impfpflicht in Deutschland
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Aktuelle Zahlen
- Bestätigte Fälle (Stand 16.5.2020, 15:00 Uhr): 16.146 - nach Bundesländern: Burgenland (335), Kärnten (411), Niederösterreich (2.780), Oberösterreich (2.275), Salzburg (1.216), Steiermark (1.822), Tirol (3.528), Vorarlberg (885), Wien (2.894)
- 14.524 Genesene, 629 Todesfälle; bisher durchgeführte Testungen in Österreich: 357.393 (Stand 16.5.2020, 09:30 Uhr)
- Weltweit: 4.564.286 bestätigte Fälle; 1.650.072 Genesene (Stand 16.5.2020, 15:00 Uhr)
- Im öffentlichen Raum gilt weiter ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der Mindestabstand nur, wenn er auch eingehalten werden kann.
- Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bestehen.
- Neu: Maskenpflicht nun auch in öffentlichen Gebäuden.
- Im Freien gilt die Maskenpflicht nicht, am Arbeitsplatz müssen sich Arbeitgeber und -nehmer darauf verständigen.
- Neu: Öffentliche Veranstaltungen mit maximal zehn Teilnehmern werden explizit erlaubt (z.B. Yogakurse in Parks)
- Bei Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen.
Wer öffnet wann
- 2. Mai: Händler - auch mit mehr als 400 Quadratmetern
- 4. Mai: Schulen
- 15. Mai: Restaurants
- 29. Mai: Hotels und Freibäder
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- Bei Coronavirus-Hotline der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) können Sie alle Fragen zum Coronavirus stellen. Sie steht rund um die Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 555 621 zur Verfügung.
- Liegt ein Verdachtsfall vor, zeigen Sie Symptome (u.a. Fieber, Husten) oder hatten Sie Kontakt mit einer infizierten Person, dann melden Sie sich bei der Gesundheitshotline 1450.