Tennisspielerinnen müssen künftig einen einmaligen Gentest absolvieren, um auf der Frauentour starten zu dürfen. Das bestätigte die Vereinigung der professionellen Tennisspielerinnen WTA der dpa. „Die WTA ist sich bewusst, dass es sich hierbei um ein sensibles und komplexes Thema handelt und verpflichtet sich, alle Spielerinnen mit Würde zu behandeln und die Richtlinie auf respektvolle und umsichtige Weise umzusetzen“, hieß es in der Mitteilung.
Geschlechtertests auch im Tennis: Richtlinie ab Dienstag in Kraft
Vergleichbare Tests haben auch andere internationale Sportverbände, etwa in der Leichtathletik und im Boxen, bereits eingeführt. Die Teilnahmeberechtigung für WTA-Turniere wird künftig durch ein verpflichtendes, einmaliges Screening auf das SRY-Gen nachgewiesen. Dabei wird untersucht, ob das auf dem Y-Chromosom liegende Gen vorhanden ist, das eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung männlicher Geschlechtsmerkmale spielt. Der Gentest kann entweder per Wangenabstrich oder anhand einer Blut- beziehungsweise Speichelprobe durchgeführt werden.
Die neue Richtlinie tritt am Dienstag in Kraft. Die WTA folgt damit der Linie des Internationalen Olympischen Komitees. Bisher durften Transgender-Frauen an WTA-Turnieren teilnehmen, sofern sie ihr Geschlecht als weiblich angegeben und über einen Zeitraum von zwei Jahren vor dem Wettkampf einen gesenkten Testosteronspiegel aufrechterhielten. Derzeit sind keine Transgender-Frauen bekannt, die auf der WTA-Tour aktiv sind.