Meldung von TTPA-Verletzungen

Meldung möglicherweise nicht konformer Anzeigen gem. Art. 15 (1) der EU-Verordnung 2024/900 an den Herausgeber politischer Werbung

Wir haben in der Melde-Funktion vorgesehen, dass bei der Meldung für die Eingabe folgender Elemente Platz ist:

  • Medium/Webseite
  • Erscheinungsdatum
  • Seite/Subseite/URL
  • Schlagwort bzw. Titel des Inserats
  • begründete Beanstandung
  • Name und E-Mail-Adresse

Die angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung (insb. Beantwortung) der Meldung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Beantwortung erfolgt – nach stets individueller Prüfung – generell so rasch wie anhand der Angaben und des zu klärenden Sachverhalts möglich bzw. zumutbar, im letzten Monat vor der Wahl/dem Referendum, auf die/das sich die betreffende Anzeige bezieht, jedenfalls innerhalb von 48 Stunden. Eine Bestätigung des Eingangs wird bei jeder Absendung eines Online-Formulars automatisch an die darin angegebene E-Mailadresse retourniert. Neben (oder anstatt) einer Absendung dieses Formulars an den Herausgeber politischer Werbung kann die betreffende Anzeige jederzeit auch zum Gegenstand einer Beanstandung/Beschwerde bei der zuständigen Behörde (KommAustria/RTR) gemacht werden – Details unter

https://www.rtr.at/medien/was_wir_tun/DigitaleDienste/plattformen/Beschwerdestelle/Startseite_Beschwerdestelle.de.html

Achtung: Wir bitten um Verständnis, dass wir Meldungen mit falschen Einsendedaten nicht bearbeiten können (u.a. falsche E-Mail-Adressen, fehlerhafte Namen).

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