Meldung von TTPA-Verletzungen
Wir haben in der Melde-Funktion vorgesehen, dass bei der Meldung für die Eingabe folgender Elemente Platz ist:
- Medium/Webseite
- Erscheinungsdatum
- Seite/Subseite/URL
- Schlagwort bzw. Titel des Inserats
- begründete Beanstandung
- Name und E-Mail-Adresse
Die angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung (insb. Beantwortung) der Meldung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Beantwortung erfolgt – nach stets individueller Prüfung – generell so rasch wie anhand der Angaben und des zu klärenden Sachverhalts möglich bzw. zumutbar, im letzten Monat vor der Wahl/dem Referendum, auf die/das sich die betreffende Anzeige bezieht, jedenfalls innerhalb von 48 Stunden. Eine Bestätigung des Eingangs wird bei jeder Absendung eines Online-Formulars automatisch an die darin angegebene E-Mailadresse retourniert. Neben (oder anstatt) einer Absendung dieses Formulars an den Herausgeber politischer Werbung kann die betreffende Anzeige jederzeit auch zum Gegenstand einer Beanstandung/Beschwerde bei der zuständigen Behörde (KommAustria/RTR) gemacht werden – Details unter
Achtung: Wir bitten um Verständnis, dass wir Meldungen mit falschen Einsendedaten nicht bearbeiten können (u.a. falsche E-Mail-Adressen, fehlerhafte Namen).
Kommentare