Maskenpflicht für Arzt ab Juni zweifelhaft; Trump-Mitarbeiter infiziert
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Aktuelle Zahlen
- Bestätigte Fälle (Stand 7.5.2020, 15:00 Uhr): 15.675, nach Bundesländern - Burgenland (330), Kärnten (411), Niederösterreich (2.669), Oberösterreich (2.264), Salzburg (1.213), Steiermark (1.788), Tirol (3.516), Vorarlberg (875), Wien (2.609)
- Bisher durchgeführte Testungen in Österreich: 304.069; 13.836 Genesene, 614 Todesfälle (Stand 7.5.2020, 09:30 Uhr)
- Weltweit: 3.847.047 bestätigte Fälle; 1.285.946 Genesene (Stand 7.5.2020, 12:00 Uhr)
- Im öffentlichen Raum gilt weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der Mindestabstand nur, wenn er auch eingehalten werden kann.
- Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bestehen.
- Neu: Maskenpflicht nun auch in öffentlichen Gebäuden.
- Im Freien gilt die Maskenpflicht nicht, am Arbeitsplatz müssen sich Arbeitgeber und -nehmer darauf verständigen.
- Neu: Öffentliche Veranstaltungen mit maximal zehn Teilnehmern werden explizit erlaubt (z.B. Yogakurse in Parks)
- Bei Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen.
Wer öffnet wann
- 2. Mai: Händler - auch mit mehr als 400 Quadratmetern
- 4. Mai: Schulen
- 15. Mai: Restaurants
- 29. Mai: Hotels und Freibäder
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- Bei Coronavirus-Hotline der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) können Sie alle Fragen zum Coronavirus stellen. Sie steht rund um die Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 555 621 zur Verfügung.
- Liegt ein Verdachtsfall vor, zeigen Sie Symptome (u.a. Fieber, Husten) oder hatten Sie Kontakt mit einer infizierten Person, dann melden Sie sich bei der Gesundheitshotline 1450.