Jäger: Ohne Corona-Attest über die Grenze
Bis mindestens Ende Mai gelten für Österreich strenge Einreisebeschränkungen: Personen, die aus dem Ausland einreisen möchten, "haben ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen und vorzuweisen, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein." So steht es in der Verordnung geschrieben.
Einreisen darf auch, wer sich sogleich in 14-tätige Quarantäne begibt. Ausnahmen gelten für Berufspendler sowie für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, wie für Pflege- und Gesundheitspersonal, sofern diese Personen ohne Zwischenstopp nach Österreich reisen.
Und eine weitere Gruppe hat für sich eine Sonderregelung erwirkt: Jäger aus Nachbarstaaten, die in Österreich eine Jagdpacht vorweisen können bzw. ganzjährige Abschussvertragsnehmer sind, wie der Terminus heißt. Auch sie dürfen im Rahmen des sogenannten "gewerblichen Verkehrs" ohne ärztliches Attest bzw. ohne sich 14 Tage in Quarantäne begeben zu müssen, nach Österreich einreisen.
Sie brauchen dafür lediglich eine Kopie des Pachtvertrages, eine gültige Jagdkarte und ein gültiges Reisedokument.
"Uns als Jägerschaft ist es wichtig Rechtssicherheit in allen Belangen unserer Jagdausübung für unsere Jägerinnen und Jäger zu erwirken. Es freut mich, dass das Innenministerium sowie das Gesundheitsministerium die Systemrelevanz der Jagd mit ihrer schnellen Reaktion zur Regelung der Grenzübergänge für Jagdpächter und Abschussvertragsnehmer aus Nachbarstaaten unterstreichen. Ich begrüße zudem, dass die Grenzpolizei bereits unverzüglich zu diesem Sachverhalt informiert wurde", so Landesjägermeister Roman Leitner, Präsident von "Jagd Österreich" via Aussendung.
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