„Er verspürte Erregung“: Zwölf Jahre Haft für Mord an Obdachlosen
Jener 18-Jährige, der im Vorjahr zwei wehrlose Menschen erstochen haben soll, fasste am Montag eine zwölfjährige Haftstrafe aus. Laut Staatsanwältin waren die Morde ein „Aggressionsventil“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.