Rechnungshof fordert in neuem Bericht mehr Gewaltschutz

back view of woman sitting on bed in hospital chamber
Der Probebetrieb habe sich bewährt, der Rechnungshof empfiehlt eine österreichweite Ausrollung der Einrichtungen. Menschen könnten geschützt, Verfahren beschleunigt werden.

Würgemale, Schnitte, Verwundungen durch Schlägen, Spuren von K.o.-Tropfen oder auch Rückstände auf Körper und Kleidung – jede Form von körperlicher Gewalt soll in Österreichs Gewaltambulanzen geprüft und sorgsam festgehalten werden – all das unter Gewährleistung größtmöglicher Anonymität.

Betroffene sind zum allergrößten Teil Frauen und an diese richtet sich primär das Angebot der beiden Probebetriebe in Graz und Wien. „Es geht darum, gerichtsverwertbare Aufzeichnungen zu erstellen, um diese für spätere Verfahren zu sichern“, sagte Nikolaus Klupp, Gerichtsmediziner der MedUni Wien, nach der Eröffnung im Jänner dem KURIER.

Schon davor startete das Pilotprojekt in der Steiermark, wo Gerichtsmedizinerin Juliane Glas erklärte, dass viele Frauen, die unter gewalttätigen Partnern leiden, wegen Angst vor den Folgen zunächst vor Arzt und Polizei zurückschrecken würden. In den Gewaltambulanzen allerdings passiere die Anzeige nur auf Wunsch der Betroffenen. Das nehme Druck.

Ein Konzept, das zu funktionieren scheint: Die an den gerichtsmedizinischen Instituten der medizinischen Universitäten Graz und Wien angesiedelten Einrichtungen wurden in einem am Freitag erschienenen Bericht des Rechnungshofes (RH) ausdrücklich begrüßt.

Wichtig für Opferschutz

Aus Sicht des RH sind Gewaltambulanzen zweckmäßig, insbesondere im Hinblick auf eine effektive Strafverfolgung, Verfahrensbeschleunigung und den Opferschutz.

Der RH spricht sich deshalb für die flächendeckende Errichtung von Gewaltambulanzen aus. Wie aus dem Bericht hervorgeht, planten die gerichtsmedizinischen Institute in Salzburg und Innsbruck zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung keine Gewaltambulanzen nach dem Modell des Pilotbetriebs. Innsbruck soll allerdings ein eigenes Konzept verfolgen.

Dem Justizministerium wird folglich empfohlen, in Abstimmung mit den anderen Ressorts, die an der Finanzierung beteiligt sind, auszuloten, wie sich die gerichtsmedizinischen Institute in Innsbruck und Salzburg sowie sonstige relevante Stellen am Pilotbetrieb beteiligen können: „Ein flächendeckendes, niederschwelliges Angebot, um Verletzungen beziehungsweise Spuren von Gewalt gerichtlich verwertbar dokumentieren lassen zu können, ist wesentlich, vor allem für Opfer häuslicher Gewalt“, so der RH.

Weitere Empfehlung

Der RH bemängelte überdies das Personalmanagement der Gerichtsmedizin. Die gerichtsmedizinischen Institute in Wien, Graz, Salzburg und Innsbruck haben Anfang 2024 insgesamt 18 Fachärzte beschäftigt, wobei die Hälfte von ihnen in den kommenden Jahren das Pensionsalter erreichen wird. Der RH empfiehlt den Trägern daher eine rechtzeitige Planung des Personalbedarfs, „um eine qualitätsvolle Gerichtsmedizin zukunftssicher entwickeln zu können.“

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