Diskriminierungsvorwurf: Diese Uni-Jobs gibt es nur für EU-Bürger

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Eine neue Regelung schränkt Drittstaatsangehörige an der Uni Wien stark ein.

Während andere Studierende gerade mit dem Rucksack um die Welt reisen oder ausgelassen auf Festivals feiern, denkt die Ukrainerin Anastasiya Tsvenhrosh bereits an das kommende Semester. Zwar beginnen die Vorlesungen für die Wiener Masterstudentin erst wieder Anfang Oktober, aber schon jetzt überlegt sie, wie sie ihre Finanzen dann gut organisieren kann.

Völlig unerwartet nämlich, hat ihr bisheriger Arbeitgeber, die Universität Wien, sie Anfang Juli informiert, dass man sie aufgrund ihrer Drittstaatsangehörigkeit nicht mehr als Tutorin beschäftigen könne.

Grund sei eine neue universitätsinterne Regelung, wonach nicht EU-Bürger nicht mehr als Volontäre, Praktikanten oder freie Dienstnehmer beschäftigt werden dürfen und regulär nur noch ab zehn Wochenstunden angestellt werden können.

„Das war ein Schock. Ich habe den Job davor schon sieben Semester gemacht, fand es immer toll und hatte bereits eine Zusage meiner Koordinatorin für nächstes Semester“, erinnert sich die 28-Jährige an das Schreiben Anfang Juli. Einen Grund für die Regelung habe man nicht genannt. Die Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) blitzte mit einer Anfrage offenbar ebenso ab wie das Online-Medium Campus a, das zuerst über den Fall berichtete.

Nach sieben Semestern kann ich den Job wegen meiner Nationalität nicht mehr machen.

von Anastasiya Tsvenhrosh

Studentin

Der KURIER hatte mehr Glück, eine Universitätssprecherin bestätigte die Einführung der Job-Regelung. „Bei studentischen Mitarbeitern und freien Dienstnehmern prüfen Verwaltungsgerichte im Einzelfall die tatsächliche wissenschaftliche Tätigkeit; eine bloße Zuordnung zum wissenschaftlichen Personal genügt nicht“, heißt es in einer Stellungnahme. Offenbar, um Fälle zu vermeiden, in denen studentische Mitarbeiter als wissenschaftliches Personal angestellt sind, aber keiner wissenschaftlichen Tätigkeiten nachgehen, wurden die neuen Beschränkungen eingeführt.

Die ÖH hingegen sprach von einer rassistischen und diskriminierenden Maßnahme und forderte eine Rücknahme der Regelung: „Diese Entscheidung bedeutet einen faktischen Ausschluss einer Vielzahl internationaler Studierender und Nachwuchswissenschaftlern von zentralen Beschäftigungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten an der Universität Wien.“ Ausgerechnet diese Studierenden seien aber zur Finanzierung ihres Studiums auf solche Beschäftigungsformen angewiesen.

1.000 Unterschriften

Im Internet finden die Studierenden Zuspruch. Eine Online-Petition, die sich gegen die Regel ausspricht, hat bereits mehr als 1.000 Unterstützer. Ende Juni fand eine Demo statt. Ob das die Uni einlenken lässt, blieb in einer Anfrage unbeantwortet. Man verwies aber darauf, dass bei wissenschaftlichem Personal ohne wissenschaftliche Tätigkeit das Risiko bestehe, dass Fördermittel zurückgezahlt werden müssen.

Ein Argument, das Publizistikstudentin Tsvenhrosh nicht nachvollziehen kann: „Ich habe als Tutorin Lehrveranstaltungen mitgestaltet und Hausaufgaben korrigiert. Zumindest bis zum letzten Semester.“

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