WKStA muss Diversion anfechten: Oberbehörde sieht "schwere Schuld" bei Wöginger
                        
                                                    
                                WKStA hatte im Prozess keine Einwände gegen die Diversion, die Oberstaatsanwaltschaft sieht die Causa komplett anders: Nicht nur geht sie von "schwerer Schuld" aus, sie fürchtet durch Wögingers Verhalten auch Vertrauensverlust in Institutionen.