Fußfessel für Grasser: Ex-Finanzminister kann Gefängnis im Jänner verlassen

CAUSA BUWOG/GRASSER: VERHANDLUNG OGH ÜBER NICHTIGKEITSBESCHWERDE UND BERUFUNGEN - GRASSER
Grasser wurde im Buwog-Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt und dürfte zur Hälfte der Strafe bedingt entlassen werden. Über Weihnachten und Silvester muss der Ex-Finanzminister noch im Gefängnis bleiben.

Zusammenfassung

  • Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bleibt über Weihnachten und Silvester im Gefängnis und erhält Anfang Jänner eine Fußfessel.
  • Grasser wurde im Buwog-Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt und kann zur Hälfte der Strafe bedingt entlassen werden.
  • Ein Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest wurde im September gestellt; Grasser musste sich kürzlich einer Notoperation unterziehen.

Der nach seiner Verurteilung im Buwog-Prozess seit Anfang Juni in der Innsbrucker Justizanstalt einsitzende Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/dann ÖVP-nahe) wird über Weihnachten und den Jahreswechsel noch im Gefängnis bleiben müssen. Mit Anfang Jänner wird der 56-Jährige dann eine Fußfessel bekommen bzw. in den elektronisch überwachten Hausarrest überwechseln dürfen, erfuhr die APA am Donnerstag aus sicherer Quelle.

Grassers Anwälte hatten bereits am 1. September einen entsprechenden Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest eingebracht. Zuletzt war der frühere Finanzminister (von 2000 bis 2007, Anm.) ebenfalls im September in die Schlagzeilen geraten, als er wegen eines plötzlich aufgetretenen gesundheitlichen Problems eine Notoperation in der Innsbrucker Klinik über sich ergehen hatte lassen müssen. Grasser befand sich daraufhin mehrere Wochen im Krankenhaus. 

Der gebürtige Kärntner lebt seit langem mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter in Kitzbühel.

Grasser war Ende März im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zur Hälfte des Strafausmaßes dürfte er bedingt entlassen werden.

Karl-Heinz Grasser

Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger im März vor Gericht.

Meischberger noch "im Antragsstadium"

Die unmittelbare Zukunft des ebenfalls im Buwog-Prozess verurteilten Ex-Lobbyisten und früheren FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger war indes noch unklar. Der 66-jährige Tiroler hatte Ende Mai einen Antrag auf Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen gestellt und war damit im Oktober endgültig abgeblitzt. Der ehemalige langjährige Spitzenpolitiker stellte daraufhin ebenfalls einen Antrag auf Fußfessel. Die Sache befinde sich weiter "im Antragsstadium", eine Entscheidung lag noch nicht vor, erfuhr die APA.

Grasser war in der Buwog Causa und in der jener des Terminal Tower Linz wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte zu vier Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu 3,5 Jahren. Der frühere Lobbyist Peter Hochegger wurde zu 3 Jahren - davon 2 Jahre bedingt - verurteilt.

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