Causa Buwog: Grasser bei Fußfessel behandelt "wie jeder andere auch"

Seit gestern, Montag, gilt die neue Regelung für die Fußfessel: Statt für zwölf ist der elektronisch überwachte Hausarrest als Alternative zum Gefängnisaufenthalt für bis zu 24 Monate möglich.
Österreichs prominentester Häftling, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, dürfte schon einen Antrag gestellt haben - sein Anwalt Manfred Ainedter dementiert das auf Anfrage zumindest nicht.
Im Justizministerium heißt es, die Anträge werden nicht zentral erfasst. Grassers Antrag - so er einen gestellt hat - werde jedenfalls behandelt "wie jeder andere auch".
Zuständig ist die betreffende Justizanstalt, die prüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Ein Überblick:
- Der Insasse muss erstens über einen fixen Wohnsitz verfügen.
- Jene, die im gemeinsamen Haushalt leben, müssen zweitens einverstanden sein.
- Drittens muss der Fußfessel-Häftling eine "gesicherte Beschäftigung" haben, die einen geregelten Tagesablauf mit sich bringt. Das kann ein Job sein, aber auch ein Studium.
- Viertens muss er in Haft bewiesen haben, dass er "paktfähig" ist, sich also an Regeln hält und zuverlässig ist.
GPS-Überwachung
Der elektronisch überwachte Hausarrest ist dann recht streng reglementiert: Der Häftling darf sich nur zu festgelegten Zeiten im Freien bewegen - der Weg zur Arbeit wird genau berechnet. Überwacht wird das via GPS. Der Bewegungsradius kann auch auf bestimmte Räume in der Wohnung begrenzt sein, ebenso auf Teile eines Gartens oder andere Außenbereiche.
Freizeit gibt es je nach Genehmigung der Justizanstalt im Ausmaß von einer Stunde pro Tag und drei Stunden am Wochenende; pro Woche dürfen es in Summe aber nicht mehr als zehn Stunden sein.
Hinzu kommen unangekündigte Hausbesuche und Alko-Tests. Die Grenze liegt bei 0,5 Promille, es kann aber auch ein komplettes Alkoholverbot auferlegt werden.
Über die genauen Bedingungen entscheidet die Justizanstalt in Absprache mit dem Verein Neustart, der Fußfessel-Häftlinge bei der Resozialisierung betreut.
92 Tage in Haft
Grasser hat mit dem heutigen 2. September schon 92 Tage in der Justizanstalt Innsbruck hinter sich. Zuletzt bekam er mehrere Male Ausgang, was darauf hindeutet, dass es in Haft bis dato keine Probleme mit ihm gab. Dieses "Wohlverhalten" ist, wie gesagt, auch eine Voraussetzung für die Fußfessel, mit der er nun knapp zwei Jahre bis zur Halbstrafe (in Summe wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt), verbüßen könnte.
Haftaufschub für Meischberger und Hochegger?
Noch keinen Tag in Haft waren seine beiden Komplizen in den Buwog-Causa: Walter Meischberger und Peter Hochegger, seit das Urteil Ende März am Obersten Gerichtshof verkündet wurde.
Sie haben beim Wiener Straflandesgericht aus gesundheitlichen Gründen Haftaufschub beantragt, beide Anträge wurden Mitte Juli abgelehnt. Eine Gutachterin konnte keine Gründe feststellen, die gegen einen Haftantritt sprechen würden.
Beide haben Beschwerde eingelegt, diese sind nun beim Oberlandesgericht Wien anhängig. Wann es Entscheidungen gibt, ist offen. So lange bleiben Meischberger und Hochegger auf freiem Fuß. Auch die beiden können übrigens schon einen Antrag auf die Fußfessel stellen.
Kommentare