Alltag mit der Fußfessel: "Man ist sein eigener Kerkermeister"

Überwachungszentrale elektronische Fußfessel
Ex-Finanzminister Grasser könnte einen Großteil seiner Haft im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen. Der Freiheitsentzug sei aber nicht zu unterschätzen, wie ein Experte schildert.

Es ist eine Sparmaßnahme, die einen ehemaligen Finanzminister der Republik ganz besonders freuen dürfte: Die Fußfessel wird ausgeweitet – statt zwölf sind künftig 24 Monate im elektronisch überwachten Hausarrest möglich.

Das Justizministerium will dadurch (wie berichtet) die relativ bescheidene Summe von einer Million Euro pro Jahr einsparen, Karl-Heinz Grasser könnte sich einen Großteil seines Gefängnisaufenthalts ersparen.

Der Oberste Gerichtshof hat Ende März seinen Schuldspruch wegen Untreue in der Buwog-Causa bestätigt und die Strafe auf vier Jahre halbiert. Nach zwei Jahren – der sogenannten „Halbstrafe“ – kommt eine bedingte Entlassung infrage. Und der neue Zeitraum für die Fußfessel beträgt genau zwei Jahre.

Das Timing ist aus Grassers Sicht allerdings nicht optimal: Die Haft antreten sollte der 56-Jährige bis Ende Mai – sofern keine Gründe auftauchen, die für einen Aufschub sprechen. Die Novelle soll Mitte Juni im Plenum beschlossen werden und am 1. September in Kraft treten.

Kommentare