Causa Buwog: Grasser "sitzt" wohl kürzer als gedacht

Verhält sich der Ex-Finanzminister in Haft ruhig, dann kann er nach wenigen Wochen Freigänger werden. Denkbar ist zudem, dass seine Strafhöhe noch reduziert wird.
Ein Mann im Anzug unterhält sich mit einer Person in einer Robe.

Karl-Heinz Grasser muss in Haft. Das steht seit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vor rund drei Wochen fest. Fragt sich nur: Wann? Und wie lange? 

Weil davon auszugehen ist, dass der Ex-Finanzminister und seine Anwälte weiterhin alles aufbieten werden, was der Rechtsstaat hergibt, wird in Fachkreisen heftig über die Optionen spekuliert.

Zu den Fakten: Grasser wurde 2020 am Wiener Straflandesgericht in der Buwog-Causa zu acht Jahren Haft verurteilt. Heuer am 25. März hat der OGH den Schuldspruch im Kern bestätigt, aber die Strafe wegen der langen Verfahrensdauer auf vier Jahre reduziert. Demnächst sollte die Endverfügung vorliegen und Grasser zum Haftantritt aufgefordert werden.

Jetzt zu den Optionen: Der 56-Jährige könnte Haftaufschub beantragen oder erklären, er sei aus gesundheitlichen Gründen nicht haftfähig – diese müssten aber schon sehr schwer wiegen. Die bessere Option wäre, sich freizukaufen. Das geht (bis zu einem gewissen Grad) im Rahmen einer „nachträglichen Milderung der Strafe“.

Eine Schadenswiedergutmachung hätte sich schon in der Hauptverhandlung strafmildernd auswirken können, nur wäre das freilich als Schuldeingeständnis gewertet worden, und Grasser beteuerte ja stets seine Unschuld. Jetzt, da er rechtskräftig verurteilt ist, könnte man sagen: Auch schon wurscht.

Die Finanzprokuratur fordert als Anwältin der Republik von Grasser und drei weiteren Verurteilten die Provision aus dem Buwog-Verkauf (9,6 Mio. Euro) und der Vermietung des Linzer Terminal Towers (200.000 Euro) plus Zinsen retour – in Summe rund 13 Millionen Euro.

Sofern Grasser das Geld hat, wäre es klüger, es zu seinem Vorteil einzusetzen, anstatt einen Exekutionstitel abzuwarten, heißt es in Fachkreisen. 

Die Strafmilderung müsste er bei Gericht beantragen, der Antrag wiederum könnte aufschiebend wirken – auch das entscheidet das Gericht individuell. Das hieße: Grasser legt ein paar Millionen auf den Tisch, und solange das Gericht prüft, ob es dafür die Strafe senkt, bleibt er auf freiem Fuß.

Wenn der Ex-Finanzminister auf Zeit spielt, dann könnte es damit zu tun haben, dass er auf eine Gesetzesänderung in Bezug auf die Fußfessel hofft. Laut Arbeitsprogramm der neuen Regierung soll die Regelung von zwölf auf 24 Monate ausgeweitet werden, um die Gefängnisse zu entlasten.

Die Rechnung geht so: Bei tadelloser Führung hätte er Anspruch auf eine „Halbstrafe“, also auf bedingte Entlassung nach zwei Jahren. Ein Jahr davon könnte er laut aktueller Rechtslage in Haft und eines mit Fußfessel verbringen. Mit der geplanten Gesetzesänderung – die allerdings sehr schnell kommen müsste – könnte Grasser beide Jahre mit Fußfessel verbüßen. Ob die Dreierkoalition dem Promi-Straftäter den Gefallen tut, darf bezweifelt werden.

Auch ohne Gesetzesänderung und bei nur geringer Strafmilderung ist nicht davon auszugehen, dass Grasser sehr lange „sitzt“, wie man sich das landläufig vorstellt.

Anfangs muss jeder neue Häftling in den geschlossenen Vollzug. Doch schon nach wenigen Wochen und bei „100-prozentigem Wohlverhalten“, so der Erfahrungswert eines Ex-Häftlings im KURIER-Gespräch, könnte Grasser in den „gelockerten Vollzug“ wechseln.

Die Bedingungen legt der Anstaltsleiter fest. Grasser bräuchte jedenfalls eine Anstellung. Die zu finden, dürfte kein Problem darstellen, wie man hört. Im „gelockerten Vollzug“ könnte er dann in der Früh in die Arbeit gehen, sich zusätzlich eine Stunde pro Tag frei bewegen und wäre de facto nur zum Schlafen sowie an den Wochenenden und Feiertagen im Gefängnis.

Das sind viele „Wenns“ – aber wer Grasser und seine Anwälte kennt, der weiß: Probieren kann man Vieles.

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