Verfahrensdauer: Buwog-Causa als Denkzettel für die Justiz

Verfahrensdauer: Buwog-Causa als Denkzettel für die Justiz
Nach fast 16 Jahren hat die Causa am Dienstag mit rechtskräftigen Schuldsprüchen geendet – und mit mahnenden Worten des Höchstgerichts. Angesprochen fühlen sollten sich alle Beteiligten.

Das Buwog-Verfahren war „exorbitant lang“. So lang, dass die Verurteilten in ihrem „Recht auf ein faires Verfahren“ laut Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurden. (Und wenn es einen Artikel in der EMRK gibt, auf den die Justiz achten sollte, dann ist es wohl der.)

Die Worte von Senatspräsidentin Christa Hetlinger vom Obersten Gerichtshof (OGH), der am Dienstag die Schuldsprüche gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sechs weitere Verurteilte im Kern bestätigt hat, sollten eine Mahnung sein; zumal die Verfahrensdauer auch der Grund dafür war, dass das Strafausmaß bei Grasser halbiert wurde – von acht auf vier Jahre.

Welche Konsequenzen das Justizministerium aus dieser Mahnung zieht? Offenbar keine. Eine Evaluierung, wie sie diese Woche etwa OGH-Präsident Georg Kodek angeregt hat, ist nicht geplant. 

Aus dem Justizministerium heißt es auf KURIER-Anfrage, dass man schon seit Jahren laufend an Verbesserungen hinsichtlich „effizienter Verfahrensführung und bestmöglicher Nutzung von Ressourcen“ arbeite.

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