Neuer Anlauf für die Fußfessel: Entwurf für Ausweitung wird finalisiert

Fußfesselüberwachung
Maßnahme sollte Justizanstalten entlasten, Kosten sparen und Resozialisierung erleichtern.

Im Justizministerium hat man jüngst ein altes Papier aus der Schublade gekramt: „Reform des Strafvollzugsgesetzes betreffend elektronisch überwachter Hausarrest“, steht darauf.

Schon Anfang 2019 hatte Josef Moser, damaliger Justizminister von Türkis-Blau, angekündigt, die Anwendung der Fußfessel auszuweiten. Nach Platzen der Ibiza-Affäre wurde aber erst von Nachfolger Clemens Jabloner ein Entwurf ausgearbeitet und in Begutachtung geschickt.

Der Plan: Die Fußfessel soll künftig bei Haftstrafen von bis zu 24 Monaten (statt bisher zwölf) möglich sein bzw. soll ein Verurteilter

von der Haft in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln können, wenn die restliche Strafe weniger als

24 Monate beträgt. Schwere Gewalt- und Sexualdelikte sollten ausgenommen sein.

Damals wollte man vor allem Ressourcen in den Justizanstalten einsparen: Schon ab dem zweiten Jahr könnte die Ersparnis 710.000 Euro pro Jahr betragen.

Die Grüne Justizministerin Alma Zadić kündigte 2021 erneut eine Novelle an – und diese wird gerade finalisiert, wie der KURIER auf Nachfrage im Ministerium erfuhr. Die jetzige Fassung dürfte in seinen Grundzügen dem Entwurf von 2019 entsprechen.

Weitere Details erfährt man nicht – nur so viel: „Die Entwicklungen seit 2019 werden berücksichtigt.“

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