Im Justizministerium hat man jüngst ein altes Papier aus der Schublade gekramt: „Reform des Strafvollzugsgesetzes betreffend elektronisch überwachter Hausarrest“, steht darauf.
Schon Anfang 2019 hatte Josef Moser, damaliger Justizminister von Türkis-Blau, angekündigt, die Anwendung der Fußfessel auszuweiten. Nach Platzen der Ibiza-Affäre wurde aber erst von Nachfolger Clemens Jabloner ein Entwurf ausgearbeitet und in Begutachtung geschickt.
Der Plan: Die Fußfessel soll künftig bei Haftstrafen von bis zu 24 Monaten (statt bisher zwölf) möglich sein bzw. soll ein Verurteilter
von der Haft in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln können, wenn die restliche Strafe weniger als
24 Monate beträgt. Schwere Gewalt- und Sexualdelikte sollten ausgenommen sein.
Damals wollte man vor allem Ressourcen in den Justizanstalten einsparen: Schon ab dem zweiten Jahr könnte die Ersparnis 710.000 Euro pro Jahr betragen.
Die Grüne Justizministerin Alma Zadić kündigte 2021 erneut eine Novelle an – und diese wird gerade finalisiert, wie der KURIER auf Nachfrage im Ministerium erfuhr. Die jetzige Fassung dürfte in seinen Grundzügen dem Entwurf von 2019 entsprechen.
Weitere Details erfährt man nicht – nur so viel: „Die Entwicklungen seit 2019 werden berücksichtigt.“
Resozialisierung
Was soll die Ausweitung der Fußfessel bringen? Einerseits – wie bereits angedeutet – eine Kostenersparnis. Ein Tag im Gefängnis kostet pro Person durchschnittlich netto 130 Euro. Enthalten sind darin Aufwendungen für Personal und Gebäude sowie für Verpflegung und medizinische Versorgung. Dinge, um die sich ein Straftäter selbst kümmern müsste, wenn er mit Fußfessel in seinen eigenen vier Wänden wohnt.
Die Fußfessel kostet den Betroffenen nur rund 20 Euro pro Tag, der Kostenbeitrag ist sozial gestaffelt. Zu den Voraussetzungen zählt, dass ein Betroffener eine geeignete Unterkunft und Beschäftigung hat, kranken- und unfallversichert ist. Kurzum: Er muss in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Das bringt gleichzeitig einen Vorteil in Sachen Resozialisierung.
Die Rückfallquote liegt laut Statistik, die in den Jahren 2010 bis 2020 erhoben wurde, bei ein bis zwei Prozent. Weniger als ein Prozent der Betroffenen ist in der Zeit mit Fußfessel straffällig geworden.
Überbelag
Abgebrochen wurde die Maßnahme in nur fünf Prozent der Fälle, wenn die Auflagen verletzt wurden. Etwa, weil jemand seinen Job oder seine Wohnung verloren hat oder positiv auf Alkohol bzw. Drogen getestet wurde.
2019 war die Ausweitung der Fußfessel auch als Lösung für den eklatanten Überbelag in den Gefängnissen gedacht. In der Josefstadt, der größten Justizanstalt Österreichs, gab es damals zu Spitzenzeiten bis zu 1.200 Insassen – obwohl sie nur für 990 ausgelegt ist. Aktuell sind es nur noch 982. In der Corona-Zeit wurde per vorzeitigen Entlassungen ordentlich abgebaut.
Österreichweit sitzen aktuell 8.231 Verurteilte ihre Strafe in einem Gefängnis ab. Rund 380 haben eine Fußfessel – dieser Anteil könnte, wenn die Maßnahme ausgeweitet wird, um rund ein Drittel steigen.
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