Kein Haftaufschub für Meischberger: Ex-Lobbyist beantragt Fußfessel

VERHANDLUNG OGH ZU GRASSER: MAISCHBERGER
Das OLG Wien hat Walter Meischbergers Antrag abgelehnt, wie der "Standard" berichtet.

Ex-Lobbyist Walter Meischberger erhält keinen Haftaufschub. Wie der Standard berichtet, hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) dessen Antrag endgültig abgelehnt. Der Oberste Gerichtshof hatte Meischberger im März in den Causen Buwog und Terminal Tower rechtskräftig zu 3,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 

Die Vergehen: Beihilfe zur Untreue, Geschenkannahme durch Beamte, Bestechung und Beweismittelfälschung. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der seine vierjährige Freiheitsstrafe im Juni angetreten hat, war bekanntlich Erstangeklagter im Verfahren.

Den Antrag auf Haftaufschub, und zwar aus gesundheitlichen Gründen, hatte Meischberger Ende Mai gestellt. Die jeweiligen Instanzen sahen dafür keine Gründe. Meischberger gilt nun als vollzugstauglich, das Straflandesgericht Wien muss einen Termin definieren, an dem er seine Haft anzutreten hat.

Sein Rechtsanwalt Michael Dohr werde, so der Standard, einen Antrag auf eine elektronische Fußfessel stellen. Prinzipiell ist elektronisch überwachter Hausarrest bei einer Haftdauer von bis zu zwei Jahren möglich. Aber: Dohr argumentiert, dass Meischberger nach Hälfte der Strafdauer ohnehin entlassen würde. Auf dieser Basis soll auch Grasser einen Antrag auf Fußfessel gestellt haben.

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