"Lebensbedrohlich": Not-Operation bei Ex-Finanzminister Grasser

Karl-Heinz Grasser während des Buwog-Prozesses.
Aufgrund eines "plötzlichen gesundheitlichen Problems" wurde Grasser notoperiert. Der Vorfall soll sich während eines Ausgangs ereignet haben.

Zusammenfassung

  • Karl-Heinz Grasser musste sich während seiner Haft in Innsbruck einer lebensbedrohlichen Notoperation unterziehen, ist aber außer Lebensgefahr.
  • Der medizinische Notfall soll sich während eines genehmigten Ausgangs zugetragen haben, das Justizministerium äußert sich aus Datenschutzgründen nicht dazu.
  • Grasser verbüßt eine vierjährige Haftstrafe, hat aber eine Fußfessel beantragt und könnte nach der Hälfte der Zeit bedingt entlassen werden.

Karl-Heinz Grasser erholt sich im Spital von einer Notoperation, wie am Mittwoch bekannt wurde. Sein Anwalt Manfred Ainedter bestätigte APA-Informationen, wonach zu Wochenbeginn plötzlich ein gesundheitliches Problem aufgetaucht sei. 

„Der Zustand war lebensbedrohlich“, so Ainedter. Die OP sei aber gut verlaufen, die Lebensgefahr gebannt. Weitere Fragen beantwortet Ainedter zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs seines Mandanten nicht.

Laut KURIER-Informationen soll sich der   Notfall nicht in der Justizanstalt Innsbruck, wo Grasser seit 2. Juni seine Strafe in der Buwog-Causa verbüßt, sondern bei einem Ausgang ereignet haben – angeblich rund um den 18. Geburtstag seiner Tochter. Das Justizministerium bestätigt das mit Hinweis auf den Datenschutz nicht.

Bereits Ende Juli wurde Grasser mit seiner Ehefrau bei einem Ausgang am Wörthersee gesichtet. Im Justizministerium wurde damals erklärt, dass Häftlinge grundsätzlich bereits ab Antritt ihrer Strafhaft zwei Mal pro Quartal ein Recht auf Ausgang haben, in Sonderfällen sogar zwei Mal im Monat. Voraussetzung ist, dass es sich um keine „besonders gefährlichen Strafgefangenen“ handelt und es einen konkreten Grund gibt – etwa „wichtige persönliche, wirtschaftliche oder rechtliche Angelegenheiten“. 

Grasser wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, dürfte aber eine Chance auf bedingte Entlassung nach der Hälfte der Zeit haben. Diese Woche hat er die Fußfessel beantragt, die seit einer Gesetzesänderung per 1. September für die Dauer von zwei Jahren möglich ist. 

Kommentare