Nationalrat: Zuverdienstverbot für Arbeitslose doch etwas gelockert

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Ausnahmen soll es gemäß einem Beschluss des Nationalrats für Personen geben, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice eine längere Umschulung oder Weiterbildung absolvieren.

Die Zuverdienstmöglichkeit für Bezieher von Arbeitslosengeld wird nun doch wieder ein wenig ausgeweitet. Ausnahmen soll es gemäß einem Beschluss des Nationalrats von Donnerstag Abend auch für Personen geben, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice eine längere Umschulung oder Weiterbildung absolvieren. Das sind etwa jene, die im Rahmen einer Pflegeausbildung ein Pflegestipendium beziehen. Derzeit gibt es Sonderregelungen für Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Behinderung.

In der gleichen Debatte etabliert wurde - gegen die Stimmen der FPÖ - ein Tourismusfonds, der mit 6,5 Millionen dotiert ist. Gefördert werden sollen vor allem Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

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