EU-Kommission droht Österreich wegen Familiennachzug mit Klage

Nahaufnahme eines Dokuments mit der Aufschrift „Meldung als Asylsuchender“.
Familienangehörige würden von bestimmten Rechten ausgeschlossen.

Zusammenfassung

  • EU-Kommission droht Österreich wegen unzureichender Aufenthaltsdokumente für erweiterte Familienangehörige mit Klage vor dem EU-Gerichtshof.
  • Österreich und Polen wurden erneut gemahnt, da sie laut Kommission die EU-Freizügigkeitsrichtlinie nicht vollständig umsetzen.
  • In einem weiteren Verfahren mahnt die EU-Kommission Österreich und vier weitere Staaten wegen unvollständiger Übermittlung von Zolldaten über das SURV3-System.

Die EU-Kommission droht Österreich im Zusammenhang mit dem Familiennachzug mit einer Klage vor dem EU-Gerichtshof. Die Brüsseler Behörde übermittelte am Donnerstag ein zweites Mahnschreiben an Österreich, auch Polen erhielt ein entsprechendes Schreiben. Nach österreichischem und polnischem Recht würden nicht aus der EU stammende erweiterte Familienangehörige nicht die richtigen Aufenthaltsdokumente erhalten, sie würden von bestimmten Rechten ausgeschlossen.

Die EU-Kommission erinnerte daran, dass die Freizügigkeitsrichtlinie der EU die Mitgliedstaaten verpflichte, den Familienangehörigen von EU-Bürgern die Einreise und den Aufenthalt zu gestatten und zu erleichtern. Nach EU-Recht hätten diese Familienangehörigen dann die gleichen Rechte wie unmittelbare Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder. Die Kommission erklärte, sie habe Österreich und Polen bereits 2011 und 2024 bzw. im März 2025 verwarnt.

Zwei Monate Zeit für Umsetzung

Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um zu antworten und die von der Kommission geforderten Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könne die EU-Kommission den Fall an den Gerichtshof verweisen.

In einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren mahnte die EU-Kommission Österreich und vier weitere EU-Staaten, ihren Verpflichtungen zur Übermittlung von Zolldaten an die Kommission über das SURV3-System nachzukommen. Die Mitgliedstaaten müssten der Kommission über SURV3 Daten aus ihren nationalen Systemen für Ein- und Ausfuhranmeldungen übermitteln, die 57 standardisierte Datenelemente umfassen. Die betroffenen Staaten würden jedoch nur einen begrenzten Teil dieser Elemente übermitteln und weiterhin veraltete Formate verwenden. Auch diesen Fall kann die EU-Kommission an den Gerichtshof verweisen.

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