Wöginger will auch im Falle von Verurteilung nicht zurücktreten

PK "STELLUNGNAHME VON ÖVP-KLUBOBMANN WÖGINGER ZU SEINEM VERFAHREN": WÖGINGER / ROHREGGER
ÖVP-Klubobmann geht im Prozess wegen Amtsmissbrauchs, der jetzt fortgesetzt werden muss, von Freispruch aus.

August Wöginger will auch im Falle einer erstinstanzlichen Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs ÖVP-Klubobmann bleiben, wie er am Freitag bei einer Pressekonferenz mit seinem Anwalt Michael Rohregger erklärte. 

Er gehe aber "von einem Freispruch aus" in dem nun fortgesetzten Verfahren und gehe daher "zuversichtlich in die nächsten Prozesstage", so Wöginger. "Ich habe nichts Unrechtes getan", betonte er.

Er sei "überrascht" gewesen über die Aufhebung der Diversion, die ihm vom Gericht angeboten worden sei und der die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) auch zugestimmt habe, durch das Oberlandesgericht (OLG). 

Im demnächst fortgesetzten Prozess will er trotz seiner Verantwortungsübernahme auf unschuldig plädieren. Wie bereits vor Gericht betonte er, dass es ihm leid tue, was seine Handlungen nach sich gezogen habe. 

Aber: "Ich habe zu keinem Augenblick Einfluss auf die unabhängige Kommission genommen", so Wöginger. Er habe nicht einmal gewusst, dass es eine Kommission gab und ob sich wer anderer beworben habe.

"Vorhalt der Parteipolitik nicht gerechtfertigt"

Auch der Vorhalt, es sei um Parteipolitik gegangen, sei nicht gerechtfertigt, so Wöginger und verwies darauf, dass die unterlegene Kandidatin in dem Bewerbungsverfahren für den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau selbst angegeben habe, dass sie in der Vergangenheit für die Braunauer ÖVP kandidiert habe.

"Ich bleibe Klubobmann", gab sich Wöginger kämpferisch, auch bei seiner Wahl zu diesem seien die Vorwürfe gegen ihn bereits bekannt gewesen. Das gelte auch für den Fall einer Verurteilung, sagte er mit Verweis auf den Instanzenzug und den Freispruch in zweiter Instanz für Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz.

Die Vorgeschichte

Das OLG Linz hatte die Diversion für Wöginger in dem Amtsmissbrauchs-Prozess gekippt. Vorausgegangen war eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien an die WKStA, Beschwerde einzulegen. Damit muss das im Oktober begonnene Verfahren am Erstgericht fortgesetzt werden.

Angeklagt worden war Wöginger wegen Missbrauchs der Amtsgewalt. Wöginger soll 2017 beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben, dass dieser Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding wurde. Eine besser qualifizierte Mitbewerberin kam nicht zum Zug. Zwei mitangeklagte Finanzbeamte saßen in der Bestellungskommission.

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