Der Schaden ist angerichtet

PK "PLENARVORSCHAU": WÖGINGER
ÖVP-Klubchef Wöginger muss in der Postenschacher-Causa wieder vor Gericht – nach all dem Trubel wäre ein frischer Start wünschenswert.
Raffaela Lindorfer

Raffaela Lindorfer

Der Prozess in der Postenschacher-Causa muss fortgesetzt werden, das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat die Diversionen für ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Beamte aufgehoben. Nicht nur für die drei Angeklagten wird es ein schwerer Gang – alle Beteiligten kehren schwer ramponiert in den Verhandlungssaal zurück.

Zunächst die Richterin, die sich von der zweiten Instanz ausrichten lassen muss, eine völlige Fehleinschätzung getroffen zu haben. Konkret liest sich das in der Medienaussendung so: Es gebe „keinen Raum“ für die Annahme, dass die Schädigung „bloß geringfügig oder sonst unbedeutend“ gewesen sei. Und eine Diversion sei bei einem Verbrechen (!) wie Amtsmissbrauch nur bei „atypisch leichtem Schaden“ möglich.

Unbezahlbares Gut

Das ist hart. Und lässt sich kaum damit abmildern, dass unterschiedliche Rechtsansichten ja ganz normal seien (zwei Juristen, drei Meinungen – Sie kennen den Spruch). Vor allem, weil das OLG in aller Klarheit feststellt, dass es um ein unbezahlbares Gut geht: „das Ansehen der Verwaltung und das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen“. Es ist inakzeptabel, dass Politiker ihre Macht und Kontakte nutzen, damit minderqualifizierte Parteifreunde bevorzugt werden, und sich dann, wenn sie erwischt werden, freikaufen.

Die Causa Finanzamt ist bei Weitem kein Einzelfall, aber derzeit eben der einzige, der vor Gericht gelangt ist und die öffentliche Aufmerksamkeit bekommt, die solche Vorgänge verdienen. Das sei auch der ÖVP ins Stammbuch geschrieben, die die Sache kurz nach der Verhandlung für erledigt erklärt hat. Null Demut, null Reue – wir gehen zur Tagesordnung über. Eben nicht, wie man nun sieht.

Position der WKStA

Gespannt darf man sein, wie sich die WKStA positioniert: Erst erklärt sie in Anklage und Plädoyer ausschweifend, wie schwer die Freunderlwirtschaft der Republik schade und wie hoch die Beweislast sei, um dann ohne Umschweife ein Bußgeld von 44.000 Euro und eine halbseidene Entschuldigung zu akzeptieren. Die Oberstaatsanwaltschaft ordnete als justizinterne Instanz einen Kurswechsel an, die WKStA musste Beschwerde einlegen. Erfolgreich. Und auch die Verteidiger werden sich argumentativ verrenken müssen, nachdem ihre Mandanten schon ihre Verantwortung eingestanden haben und sich jetzt nicht schuldig bekennen.

Betont sei: Die Aufhebung der Diversion sagt noch nichts über Schuld oder Unschuld der Angeklagten aus, denn inhaltlich wurde bisher nichts geprüft. Das ist jetzt die Aufgabe der Richterin bzw. des Schöffensenats. Klar ist aber auch: Nach all dem Trubel lastet auf ihr ein enormer Druck, die Verhandlung ist vorbelastet. Für einen „frischen Start“ wäre ein Richterwechsel sicher von Vorteil. Wenn wir schon über das Vertrauen in die Institutionen reden.

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