„Günstiger Strom“-Gesetz beschlossen: Was sich konkret ändert
Und dann waren sie plötzlich handelseins: Nachdem die Koalitionsparteien den gesamten Donnerstag mit den Grünen verhandelt hatten, gelang am Abend die Einigung: Die Öko-Partei stimmt dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ (technischer Titel: Elektrizitätswirtschaftsgesetz ElWG) zu, die nötige Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat war damit gesichert.
Das Gesetz ordnet Österreichs Strommarkt – und hier vor allem die Netzkosten – neu. Grundsätzlich soll die Regelung eines der größten innenpolitischen Probleme abmildern, nämlich: die Höhe der Energiekosten.
Noch ehe das Gesetz Donnerstagnacht im Plenum beschlossen wurde, erklärten die Energiesprecher von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen die wesentlichsten Punkte. Was wird neu durch die „größte Strommarktreform der letzten 20 Jahre“ (Tanja Graf, ÖVP), mit nicht weniger als 191 Paragrafen?
Niedrige Einspeistarife
Wer in Zukunft Strom ins Netz einspeist, wird dafür eine Gebühr entrichten müssen – allerdings eine niedrige, nämlich: 0,05 Cent pro abgegebener Kilowattstunde.
Ausnahme für Private
Besonders umstritten, man könnte auch sagen: umkämpft, war die Frage, wie private Photovoltaik-Anlagen von der Einspeisgebühr betroffen sein sollen. Insbesondere die Grünen hielten es für inakzeptabel, dass „diejenigen, die die Energiewende im Privaten getragen haben, nun mit einer Gebühr bestraft werden“, wie es Energiesprecher Lukas Hammer formuliert.
Die Koalition hat sich mit den Grünen nun darauf verständigt, ein „Signal an die Häuslbauer“ zu geben. Dieses sieht so aus, dass es bis zu einer Leistung von 20 kW überhaupt keine Einspeis-Gebühr geben wird. Damit seien rund 470.000 PV-Anlagen und streng genommen fast alle privat errichteten PV-Anlagen im Land von der Gebühr ausgenommen.
Sozialtarif
Für sozial Benachteiligte wird es einen eigenen Sondertarif geben, damit Strom weiterhin leistbar bleibt. „600.000 Menschen in Österreich werden maximal 6 Cent pro Kilowattstunde bezahlen“, sagt SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll.
Laut Grünen ist nunmehr auch gesichert, dass Arbeitslose und Bezieherinnen von Notstandshilfe den Sozialtarif beantragen können. Diese gestützte Leistung soll nicht aus dem Bundesbudget, sondern von den Energie-Konzernen bezahlt werden.
Planungssicherheit
Die vier Parteien verankern im Gesetz auch den Tarif für Strom, den größere Anlagen mit Erneuerbarer Energie ins Netz einspeisen. Man habe die Sorgen der Großunternehmer ernst genommen und sichergestellt, dass Strom, der mit der Kraft von Wasser, Sonnenenergie, Biogas etc. hergestellt wird, um maximal 0,05 Cent pro kWh eingespeist werden kann, wird betont. Damit sollen Investitionen in große Ökostrom-Anlagen attraktiv bleiben.
Energiegemeinschaften
Karin Doppelbauer (Neos-Energiesprecherin) strich hervor, dass Energiegemeinschaften als Erfolgsmodell einfacher möglich sind. „So wie man jetzt Kürbisse über den Gartenzaun verschenken kann, kann man in Zukunft Strom unter Nachbarn teilen. Man kann ihn verkaufen oder verschenken.“
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