WKStA muss Diversion anfechten: Oberbehörde sieht „schwere Schuld“ bei Wöginger
WKStA hatte im Prozess keine Einwände gegen die Diversion, die Oberstaatsanwaltschaft sieht die Causa komplett anders: Nicht nur geht sie von „schwerer Schuld“ aus, sie fürchtet durch Wögingers Verhalten auch Vertrauensverlust in Institutionen.