Untreue-Anklage gegen Strache: Verteidigung will "evaluieren"
Zusammenfassung
- Heinz-Christian Strache und eine weitere Person sind wegen Untreue von der Staatsanwaltschaft Wien angeklagt, die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.
- Die Verteidigung prüft die Anklage und erwägt innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen; Strache weist die Vorwürfe zurück.
- Strache soll versucht haben, sich eine Lebensversicherungsprämie von über 300.000 Euro anzueignen, die ursprünglich für die FPÖ Wien bestimmt war.
Die am Mittwoch bekannt gewordene Anklage gegen Heinz-Christian Strache ist nicht rechtskräftig und wird von der Verteidigung geprüft. Sie habe die Mitteilung am Dienstag erhalten und werde sie nun "evaluieren", sagte Straches Rechtsanwältin Gunilla Prohart zur APA.
Dem ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler sowie einer weiteren Person werden von der Staatsanwaltschaft Wien Untreue vorgeworfen. Die Angeklagten können innerhalb von 14 Tagen Einspruch vor Gericht einlegen.
Sie wolle den Sachverhalt noch einmal durchgehen, sagte Prohart. Die Darstellung der Staatsanwaltschaft sei "nicht richtig". Ihr Mandant habe sich strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen, betonte sie. Auch Strache selbst hatte die Vorwürfe am Mittwoch "entschieden" zurückgewiesen. Er fände es "beinahe erleichternd, dass diese Causa nun endlich vor einem unabhängigen Gericht verhandelt wird". Damit rücke ein rechtsstaatlicher Abschluss des Verfahrens in greifbare Nähe.
Laut Anklageschrift soll der Ex-FPÖ-Chef versucht haben, sich die Prämie einer Lebensversicherung in Höhe von mehr als 300.000 Euro anzueignen, welche die FPÖ Wien für ihn abgeschlossen hatte. Die Partei hatte 2007 eine Lebensversicherung auf zehn Jahre abgeschlossen, als versicherte Person wurde Strache als Landesparteiobmann eingesetzt. Im Falle seines Ablebens sollte die Familie des Obmannes abgesichert werden, im Erlebensfall war die FPÖ Wien bezugsberechtigt. Strache wird vorgeworfen, trotz Erlebens auf eine Auszahlung an ihn gedrängt zu haben.
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