Ex-FPÖ-Chef Strache wegen Untreue angeklagt

WIEN-WAHL: STIMMABGABE HEINZ-CHRISTIAN STRACHE (TEAM HC STRACHE)
Strache soll im Zusammenhang mit einer für ihn abgeschlossenen Lebensversicherung die FPÖ Wien geschädigt haben.

Heinz-Christian Strache wird sich möglicherweise demnächst wieder vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat eine Anklage gegen den ehemaligen FPÖ-Chef und eine weitere Person wegen des Verdachts der Untreue beim Landesgericht Wien eingebracht. 

Strache wird  zur Last gelegt, im Jahr 2014 mit dem weiteren Angeklagten seine Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen beziehungsweise einen anderen zu verpflichten wissentlich missbraucht zu haben, indem sie im Namen und als Vertreter der FPÖ Wien eine Vereinbarung abschlossen, mit der Strache versuchte, sich die Prämie einer Lebensversicherung in Höhe von mehr als 300.000 Euro anzueignen und dadurch die FPÖ Wien am Vermögen zu schädigen.

„Die FPÖ Wien schloss 2007 eine Lebensversicherung auf zehn Jahre ab, als versicherte Person wurde Strache als Landesparteiobmann eingesetzt“, heißt es in der Aussendung der Staatsanwaltschaft „Im Falle seines Ablebens sollte die Familie des Obmannes abgesichert werden, im Erlebensfall war die FPÖ Wien bezugsberechtigt. Im Jahr 2014 ließen Strache und der ebenfalls angeklagte Parteikollege - ohne dies in einem Parteigremium zu besprechen oder zu beschließen - von einem Rechtsanwalt eine Vereinbarung zwischen der FPÖ Wien und Strache erstellen, wonach dieser auch im Erlebensfall Bezugsberechtigter der Prämie sein sollte.“

Strache wird weiters zur Last gelegt, auch nach seinem Rücktritt wiederholt versucht zu haben, Mitglieder der FPÖ Wien dazu zu bestimmen, die Auszahlung der Versicherungsprämie an ihn zu veranlassen.

Die Behörden waren im Zuge der Ermittlungen zu Straches Spesenaffäre auf die Causa aufmerksam geworden. 

Straches Anwältin Gunilla Prohart weist die Vorwürfe zurück: Bereits für Straches Vorgänger als Parteichef sei eine Versicherung zur Risiko-Abdeckung abgeschlossen worden, betont sie gegenüber dem KURIER. Weiters habe Strache, anders als ihm vorgeworfen wird, keineswegs versucht, eigenständig die Vereinbarungen zu ändern. Vielmehr habe er sich stets an parteiinterne Beschlüsse gehalten. Und selbst wenn Strache so agiert hätte wie ihm in der Anklage vorgeworfen wird, wäre dies in den Augen der Anwältin strafrechtlich nicht relevant. 

Strache wehrt sich

Strache selbst betont: „Ich habe mir auch in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt ein strafbares Verhalten zuschulden kommen lassen." Die Lebensversicherung sei bereits 2001 für seinen damaligen Obmannvorgänger beschlossen, abgeschlossen und anschließend „auf Antrag meines Vorgängers und mit Beschlussfassung in zwei Phasen ordnungsgemäß auf mich als nachfolgenden Parteiobmann übertragen und weitergeführt“ worden, schilderte er seine Sicht.

 „Ich habe niemals unzulässig über Parteigelder verfügt oder mir etwas auszahlen lassen - im Gegenteil: Ich habe eine Auszahlung während meiner aktiven Obmannzeit ausdrücklich abgelehnt und stets auf die korrekte Umsetzung des bestehenden Beschlusses bestanden, der über viele Jahre hinweg nie in Frage gestellt wurde“, verteidigte sich Strache weiter. „Dies können sowohl Zeugen als auch Chatverläufe belegen.“

 Der Ex-FPÖ-Chef findet es laut eigener Aussage „als beinahe erleichternd, dass diese Causa nun endlich vor einem unabhängigen Gericht verhandelt wird. Damit rücke ein rechtsstaatlicher Abschluss dieses jahrelangen Verfahrens endlich in greifbare Nähe“.

Die Strafdrohung liegt bei ein bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Strache hat nun 14 Tage Zeit, bei Gericht Einspruch zu erheben. Unabhängig von dieser Causa ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter in mehreren Ermittlungssträngen, diese werden parallel zur bevorstehenden Hauptverhandlung fortgesetzt. 

Zwei Freisprüche

Hauptsächlich geht es dabei um die FPÖ-Spesenaffäre, in zwei Punkten kam es bisher zu Anklagen und letztlich Freisprüchen. Beim Prikraf-Prozess ging es um vermuteten Gesetzeskauf in Zusammenhang mit einer Privatklinik. Strache und ein Mitangeklagter waren erst zu bedingten Haftstrafen verurteilt und später freigesprochen worden. Auch der Fall um vermeintliche Spenden an einen FPÖ-nahen Verein für einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag endete mit einem Freispruch für den früheren Vizekanzler.

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