Länder am Rand der EU müssen weiter die Flüchtlingslast tragen
Ausnahmesituationen wie die Flüchtlingsströme von 2015 setzen Asylregeln nicht außer Kraft, sagt der Europäische Gerichtshof. Flüchtlinge müssen dort um Asyl ansuchen, wo sie die EU zuerst betreten.