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Vorsorgewohnung: In guten wie in schlechten Zeiten

Vorsorgewohnung: In guten wie in schlechten Zeiten

Marktüberblick, Ausstattung der Wohnung, Mietenpool, Steuervorteile: Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Vorsorgewohnungen.
Eine sichere Anlage
Meine Tochter will mit einer Freundin in eine WG ziehen. Sollen beide im Mietvertrag stehen? Was ist die beste Lösung, damit auch nur eine der beiden ausziehen kann?Stehen sowohl Ihre Tochter als auch deren Freundin als Mieter im Vertrag, so haften sie solidarisch für den Mietzins. Möchte in weiterer Folge eine der beiden ausziehen, bleibt der Mietvertrag davon unberührt und es haften trotz des Auszuges weiterhin beide für die Miete, wenn im Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine Haftungsentlassung ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.Möglich wäre auch, dass der Mietvertrag nur mit Ihrer Tochter abgeschlossen wird und ihr das Recht zur Untervermietung eingeräumt wird. In diesem Fall haftet immer nur die Hauptmieterin für den Mietzins, im Innenverhältnis schuldet die Freundin als Untermieterin Ihrer Tochter einen vereinbarten Betrag. Möchte in diesem Fall die Freundin ausziehen, kann diese den Untermietvertrag kündigen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass, wenn das Hauptmietverhältnis endet, auch der Gebrauchsanspruch der Untermieterin an der Wohnung endet.

Darf die Miete erhöht werden?

Experten beantworten Ihre Fragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal gibt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Auskunft.
Wohntelefon
Wird schenken wirklich teurer?

Wird schenken wirklich teurer?

Experten beantworten Ihre Fragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal gibt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Auskunft.
Wohntelefon
Wer einen Baum fällt, muss einen pflanzen

Wer einen Baum fällt, muss einen pflanzen

Auf meinem Grundstück darf ich meine Kastanie umsägen – könnte man meinen. Doch so einfach ist das nicht. In Wien schützt ein eigenes Gesetz Bäume vor der Säge.
Immo
Sonnenklar durch SOLight

Sonnenklar durch SOLight

Morgen-, Mittags-, Nachmittags- oder Abendsonne? Mit SOLight lassen sich der Zeitpunkt und die Dauer der Einstrahlung an jedem Ort der Welt ablesen.
Webwelt
Die neue Lust am Selbermachen

Die neue Lust am Selbermachen

Reparieren und Renovieren gehört schon fast zum guten Ton. Mit der richtigen Anleitung ka  nn man auch individuelle Möbel und stylische Designobjekte selber bauen.
DIY
Darf der Vermieter in die Wohnung?

Darf der Vermieter in die Wohnung?

Experten beantworten Ihre Fragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal gibt Christian Boschek von der Arbeiterkammer Auskunft.
Wohntelefon
Galerie der Schönheit

Galerie der Schönheit

Der Beautysalon von heute ist ein Ästhetikzentrum. So bezeichnet sich zumindest „e’pur“ in Wien, das Kosmetik mit Medizin verbindet. IMMO hat sich angesehen, welche Rolle die Architektur dabei gespielt hat.
Beautysalon
Meine Tochter hat am 1. 12. eine Wohnung gemietet. Bei der Besichtigung gab es einen großen Wasserschaden im Schlafzimmer, aber es wurde ihr versprochen, dass dieser bis zu ihrem Einzug behoben wird. Leider wurde das noch nicht gemacht, obwohl sie schon öfter bei der Verwaltung urgiert hat. Sie kann das Schlafzimmer nicht nützen, weil sie das Bett nicht an diese Wand stellen kann, solange der Schaden nicht behoben ist. Was soll sie jetzt tun?Der Vermieter ist ungeachtet seiner Zusage, den Wasserschaden zu beheben, verpflichtet, einen brauchbaren Mietgegenstand zu übergeben. Dies ist im gegenständlichen Fall nicht passiert. Nachdem ein Teil der Wohnung daher nicht genutzt werden kann, hat Ihre Tochter das Recht, einen Teil der Miete aus dem Titel der Mietzinsminderung einzubehalten. Entsprechend dem vorliegenden Sachverhalt sollte für die Berechnung der Mietzinsminderung das Verhältnis der Größe des nicht nutzbaren Zimmers zur Gesamtgröße der Wohnung berücksichtigt werden, sowie der Umstand, inwieweit eine Nutzung (wenn auch nicht schlafen) sehr wohl noch in anderer Form möglich ist. …

Wer zahlt den Wasserschaden?

Experten beantworten Ihre Fragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal gibt Christian Boschek von der Arbeiterkammer Auskunft.
Wohntelefon
Verkaufsstart für Goldenes Quartier

Verkaufsstart für Goldenes Quartier

Bereits 50 Interessenten für Benkos Nobelmeile. Unter den Wohnungen befindet sich auch das Penthouse, in dem einst Helmut Elsner wohnte. Quadratmeterpreis wird nicht verraten.
Luxus
Stil-Update

Stil-Update

Kelly Hoppen gilt als eine der besten Innenarchitektinnen. Die geschäftstüchtige Stilikone erteilt nicht nur in Büchern Einrichtungsnachhilfe, sondern auch auf dem iPhone.
Webwelt
Wo ist die Mutter?

Wo ist die Mutter?

Jedem Topf sein Deckel, jedem Werkstoff seine Schraube: Ob Kreuz, Schlitz oder Torx – mit der App „iScrew“ hat man immer die richtige zur Hand.
Webwelt
Wir sind Eigentümer einer Wohnung, in der unser Sohn gratis und ohne Mietvertrag wohnt. Jetzt ist auch seine Freundin eingezogen. Kann es passieren, dass sie nicht auszieht, falls die Beziehung in die Brüche geht und irgendwelche Ansprüche stellt? Grundsätzlich erhält die Freundin Ihres Sohnes den Status des Mitbewohners. Sollte die Beziehung in die Brüche gehen und sie nicht ausziehen, müsste gegen sie eine Klage erhoben werden. Wenn Sie mit Ihrem Sohn einen Mietvertrag abschließen wollen, wäre zu beachten, dass es im Mietrechtsgesetz im Falle des Todes des Hauptmieters, also ihres Sohnes, ein Eintrittsrecht der Lebensgefährtin gibt. Die Voraussetzungen für den Eintritt sind, dass diese ein dringendes Wohnbedürfnis hat und schon bisher mit dem Mieter im gemeinsamen Haushalt in der Wohnung gewohnt hat. Lebensgefährte im Sinne des MRG ist, wer mit dem bisherigen Mieter bis zu dessen Tod durch mindestens drei Jahre hindurch in der Wohnung in einer, in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten, Haushaltsgemeinschaft gelebt hat. Hat die Lebensgefährtin die Wohnung seinerzeit mit dem bisherigen Mieter gemeinsam bezogen, muss die dreijährige Frist nicht verwirklicht sein.

Wann kann ich kündigen?

Experten beantworten Ihre Fragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal gibt Nadja Shah von der Mietervereinigung Auskunft.
Wohntelefon
Das Grätzel macht den Wert

Das Grätzel macht den Wert

Was heute noch ein Schnäppchen ist, kann morgen eine Edel-Immobilie sein. Die Experten von JP Immobilien erklären in ihrem Grätzel Bericht, welche Gegenden die nächsten Hotspots werden.
Grätzel
Frischekur: Nobelhotel "Bristol" wird umgebaut

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Charme und Charisma des Hauses sollen laut Elisabeth Gürtler unterstrichen werden. Neue Zimmer und Suiten wird es bis Jahresende geben.
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Kein Pfusch am Bau: Genauer Bauen als früher

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In der ATV-Sendung „Pfusch am Bau“ löst Günther Nussbaum-Sekora die Probleme der Bauherren. In IMMO verrät er seine besten Tipps.
Hausbau
Verboten: Blumenkästen am Balkongeländer

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Experten beantworten Ihre Fragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal gibt Nadja Shah von der Mietervereinigung Auskunft.
Wohntelefon
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