Keine Impfung? Kein Gehalt. Unternehmen preschen vor

Flugzeuge der Austrian Airlines (AUA).
Mit der Impfpflicht wird die Debatte um Verweigerer auch am Arbeitsplatz rauer. Der ORF und die Austrian Airlines preschen mit Sanktionen vor.

Der ORF macht ernst: Ab sofort muss sich die Belegschaft an die 2-G-Regel halten. Wer also nicht den vorübergehenden Status des Genesenen hat, muss geimpft sein oder im Homeoffice bleiben. Was ist aber mit Beschäftigten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können (etwa der berühmte Kabelträger)? Mit der gesetzlichen Impfpflicht schaltet auch der ORF einen Gang hinauf. Wie Generaldirektor Roland Weißmann in einer internen Mitteilung verkündete, werde für jene, die nicht von Zuhause arbeiten können, „letztmalig eine Übergangsfrist bis zum 14. Februar 2022 für die Fortzahlung des Entgelts festgesetzt“.

Nicht betroffen sind nur jene Mitarbeiter, die eine „Ausnahme Covid-19-Impfung“ im Sinne von § 3 Impfpflichtgesetz vorlegen können bzw. genesen sind.

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