Keine Impfung? Kein Gehalt. Unternehmen preschen vor
Der ORF macht ernst: Ab sofort muss sich die Belegschaft an die 2-G-Regel halten. Wer also nicht den vorübergehenden Status des Genesenen hat, muss geimpft sein oder im Homeoffice bleiben. Was ist aber mit Beschäftigten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können (etwa der berühmte Kabelträger)? Mit der gesetzlichen Impfpflicht schaltet auch der ORF einen Gang hinauf. Wie Generaldirektor Roland Weißmann in einer internen Mitteilung verkündete, werde für jene, die nicht von Zuhause arbeiten können, „letztmalig eine Übergangsfrist bis zum 14. Februar 2022 für die Fortzahlung des Entgelts festgesetzt“.
Nicht betroffen sind nur jene Mitarbeiter, die eine „Ausnahme Covid-19-Impfung“ im Sinne von § 3 Impfpflichtgesetz vorlegen können bzw. genesen sind.
Die Aufregung am Mittwoch war groß, als der KURIER und andere Medien über das Schreiben berichteten. Der ORF relativierte: Man werde „mit allen Betroffenen individuelle Lösungen suchen, um das Arbeitsbild dahingehend zu verändern, dass sie auch im Homeoffice arbeiten müssen“. Die Zahl der Betroffenen sei überschaubar: Es handle sich „um eine niedrige zweistellige Zahl“. Eine Kündigung sei nicht angedacht.
Mit Kritik zur Stelle war die FPÖ. Mediensprecher Christian Hafenecker ortete eine „totalitäre und unmenschliche Maßnahme“.
Unterdessen machen auch andere Rundfunkunternehmen ihren Angestellten Vorgaben. Die ProSieben Sat.1 Puls4-Gruppe setzt auf eine 2,5-G-Regel. Somit können auch Personen, die weder geimpft noch genesen sind, mit einem aktuellen PCR-Test die Arbeitsstätte betreten. Bei Servus TV gilt die 3-G-Regel.
Auch bei der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (6.000 Mitarbeiter) wird für den gesamten Flugbetrieb ab 1. März die 2-G-Regel eingeführt, auf der Langstrecke gilt diese bereits seit Jänner. „Wir sind mit der Impfrate von 94 Prozent sehr zufrieden“, sagt AUA-Sprecherin Anna-Katharina Pachinger zum KURIER.
Das Bordpersonal besteht aus 3.500 Mitarbeitern, davon sind rund 1.000 Piloten. Um die Dienstplanung ab 1. März durchführen zu können, heißt es AUA-intern, müssen die Mitarbeiter „freiwillig bis spätestens bis 10. Februar“ ihren 2-G-Status übermitteln.
210 Betroffene
Sechs Prozent bzw. 210 Mitarbeiter des Bordpersonals sind nicht geimpft. Den Ungeimpften, die auf der Langstrecke flogen, flatterte vor ein paar Tagen ein Brief von der AUA-Personalabteilung ins Haus.
„Da Sie die Erfüllung der ab dem Jänner 2022 geltenden 2-G-Vorgabe auf der Langstrecke nicht nachgewiesen bzw. eingemeldet haben, teilen wir Ihnen nunmehr mit, dass die Entgeltfortzahlung ab 01.02.2022 aufgrund Ihrer daraus resultierender Nichteinsetzbarkeit im Flugbetrieb eingestellt wird“, heißt es in einem AUA-Schreiben. „Wir weisen darauf hin, dass während des Zeitraums des Entgeltentfalls zu Folge Ihrer Dienstverhinderung Ihre Arbeitspflicht und die Entgeltzahlungspflicht ruhen, alle anderen Verpflichtungen aus dem Dienstverhältnis (insbesondere Verschwiegenheitsverpflichtung, Wettbewerbsverbot) aber aufrecht bleiben.“
Dem nicht genug. Mit dem Entfall der Gehaltszahlung endet für die betroffenen AUA-Mitarbeiter auch die Sozialversicherung. „In einer Übergangszeit von sechs Wochen können aber noch Arztbesuche und Behandlungen beansprucht werden“, heißt es in einem weiteren AUA-Schreiben. In weiterer Folge müssen sich die Betroffenen selbst versichern.
Da das Dienstverhältnis aber weiter aufrecht bleibt, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
„Für Personen, die bestätigt haben, dass sie sich nicht impfen lassen können, gibt es Ausnahmen“, sagt AUA-Sprecherin Pachinger. „Das muss mit unserem Betriebsarzt abgeklärt werden.“
Auch die Wirtschaftsuni Wien (WU) stellt mit dem Start des Sommersemesters auf 2-G für Studenten und Mitarbeiter um. Die drei Prozent der Mitarbeiter, die laut Sprecherin Cornelia Moll noch nicht geimpft sind, sollen in Beratungsgesprächen davon überzeugt werden. „Letztlich können aber auch arbeitsrechtliche Konsequenzen – verschieden nach Typus des Dienstverhältnisses – zum Tragen kommen.“
Die Regel, die zuvor rechtlich geprüft worden sei, basiere auf dem Impfpflichtgesetz und der Fürsorgepflicht. Sie gelte vorerst nur für das Sommersemester, danach werde sie evaluiert.
Kommentare