Beim Bordpersonal der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines rumort es. Wie berichtet gilt bei der AUA ab 1. März 2022 auf allen Flügen die 2-G-Regel, das bedeutet, es dürfen nur noch genesene und geimpfte Mitarbeiter fliegen. Für alle anderen entfällt die Entgeltfortzahlung. Auf der Langstrecke gilt diese Regelung schon länger.
Nun probt eine Gruppe von geschätzten 250 Mitarbeitern des Bordpersonals einen Aufstand. Im Mittelpunkt steht der Datenschutz.
„Ich habe für eine genesene Flugbegleiterin bei der Datenschutzbehörde eine umfangreiche Beschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf Geheimhaltung der medizinischen Daten eingebracht, weil die AUA dazu übergegangen ist, die 2-G-Nachweise einzufordern und diese Daten dauerhaft zu verarbeiten. Die Speicherung dieser Daten ist gesetzlich nicht gedeckt“, sagt Anwalt Wolfgang Schweinhammer zum KURIER. „Diese Daten werden im Computersystem Netline/Crew abgespeichert, auf diese Daten können Mitarbeiter unterschiedlicher Kategorien zugreifen.“ Wenn die Bord-Mitarbeiter dieser Datenverarbeitung nicht zustimmen, können sie angeblich nicht mehr zum Dienst eingeteilt werden und bekommen ab 1. März kein Geld mehr.
Allgemeines Verbot
„Das Brisante ist, dass es ein allgemeines Verbot der Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Österreich gibt – mit gewissen Ausnahmen“, erklärt Schweinhammer. „Der Gesetzgeber hat in der Covid-Schutzmaßnahmenverordnung vorgesehen, dass eine Datenverarbeitung über das Sichten des Impf- oder Genesenen-Nachweises hinaus unzulässig ist. Der Arbeitgeber darf den Nachweis nicht abspeichern und auch nicht die Daten.“
Oder anders gesagt: Den Impfpass muss man dem Arbeitgeber zeigen, aber der darf diese Daten nur mit Einwilligung dauerhaft abspeichern. Die AUA hat aber für diese Datenspeicherung eine eigene Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Laut dieser werden erfasst: das Datum der Impfungen, der verwendete Impfstoff, ob die Impfung privat oder im Unternehmen erfolgte, der Genesenenstatus, die Ablehnung der Datenverarbeitung sowie die Erforderlichkeit von Folgeimpfungen (Booster).
Daten nach Berlin
„Meine Mandantin stört es, dass sie der fortwährenden Speicherung ihrer Daten zustimmen muss. Es können auf diese Daten nicht nur Mitarbeiter zugreifen, die die Diensteinteilung machen, sondern zum Beispiel Kontrollmitarbeiter und Mitarbeiter aus dem Bereich Crew Training“, sagt Anwalt Schweinhammer. „Laut dieser Betriebsvereinbarung können diese Daten auch zu Testzwecken zum Lufthansa-Konzern nach Berlin geschickt werden.“ Außerdem widerspreche die AUA-Betriebsvereinbarung der Covid-Schutzmaßnahmenverordnung. Eine Betriebsvereinbarung könne ein Gesetz bzw. eine Verordnung nicht außer Kraft setzen.
Das sagt die AUA
Indes beruft sich die AUA auf die gültige Betriebsvereinbarung, die der Datenschutzgrundverordnung entspreche. „Das in der 6. Covid-Maßnahmen-Verordnung geregelte Verarbeitungsverbot (grundsätzlich ist nur die „Ermittlung“ der Covid-Statusdaten im Wege einer Sichtkontrolle erlaubt) steht dem nicht entgegen, da im Falle von Austrian Airlines die Mitarbeiter via Betriebsräte einer Verarbeitung ihrer Daten ausdrücklich im Wege des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung zugestimmt haben“, heißt es seitens der Airline. „Zudem haben betroffene Mitarbeiter jederzeit eine Ausstiegsoption („Opt-out“), womit die Verarbeitung der Daten im System sofort gelöscht werden.“ Damit kann das Crew-Mitglied nicht mehr fliegen und erhält kein Geld mehr.
Kommentare