AUA-Flugbegleiterin kämpft gegen Speicherung von "Corona-Daten"

Symbolbild
Laut Anwalt der Flugbegleiterin verstoßen die Austrian Airlines gegen Covid-Schutzmaßnahmen-Verordnung.

Beim Bordpersonal der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines rumort es. Wie berichtet gilt bei der AUA ab 1. März 2022 auf allen Flügen die 2-G-Regel, das bedeutet, es dürfen nur noch genesene und geimpfte Mitarbeiter fliegen. Für alle anderen entfällt die Entgeltfortzahlung. Auf der Langstrecke gilt diese Regelung schon länger.

Nun probt eine Gruppe von geschätzten 250 Mitarbeitern des Bordpersonals einen Aufstand. Im Mittelpunkt steht der Datenschutz.

„Ich habe für eine genesene Flugbegleiterin bei der Datenschutzbehörde eine umfangreiche Beschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf Geheimhaltung der medizinischen Daten eingebracht, weil die AUA dazu übergegangen ist, die 2-G-Nachweise einzufordern und diese Daten dauerhaft zu verarbeiten. Die Speicherung dieser Daten ist gesetzlich nicht gedeckt“, sagt Anwalt Wolfgang Schweinhammer zum KURIER. „Diese Daten werden im Computersystem Netline/Crew abgespeichert, auf diese Daten können Mitarbeiter unterschiedlicher Kategorien zugreifen.“ Wenn die Bord-Mitarbeiter dieser Datenverarbeitung nicht zustimmen, können sie angeblich nicht mehr zum Dienst eingeteilt werden und bekommen ab 1. März kein Geld mehr.

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