Österreich darf Flüchtlinge nach Kroatien abschieben
EuGH-Urteil: Der außergewöhnliche Migrationsstrom aus den Jahren 2015 und 2016 bietet keinen Grund für ein Abgehen von der Dublin-Verordnung, wonach ein Flüchtling im ersten EU-Land, das er betritt, seinen Asylantrag stellen muss.