Österreich darf Flüchtlinge nach Kroatien abschieben

Flüchtlinge in Kroatien (Archivbild aus 2015)
EuGH-Urteil: Der außergewöhnliche Migrationsstrom aus den Jahren 2015 und 2016 bietet keinen Grund für ein Abgehen von der Dublin-Verordnung, wonach ein Flüchtling im ersten EU-Land, das er betritt, seinen Asylantrag stellen muss.

Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat weitreichende Folgen. Der EuGH hat am Mittwoch bekanntgegeben, dass die außergewöhnlichen Flüchtlingsbewegungen der Jahre 2015 und 2016 kein Grund für ein Aussetzen der sogenannten Dublin-Verordnung waren. Dieses sieht vor, dass Flüchtlinge einen Asylantrag in dem EU-Land stellen müssen, in dem sie eingereist sind. Damit waren die Grenzübertritte aus Grenzländern in andere EU-Länder ohne Visum illegal. Konkret geprüft wurden Fälle zweier Afghaninnen und eines Syrers, die nach Slowenien bzw. Österreich weiterreisten.

Die kroatischen Behörden hatten die Beförderung der Flüchtlinge bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien übernommen, um ihnen zu helfen, sich in andere EU-Staaten zu begeben und dort internationalen Schutz zu beantragen. Sie vertraten die Meinung, dass die außergewöhnlichen Zustände diese Maßnahmen erlauben würden. Auch der General-Staatsanwalt hatte dem EuGH eine solche Empfehlung ausgesprochen. Im Normalfall folgt das Gericht diesen Empfehlungen, nicht aber diesmal.

Österreich hat 2016 und im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 494 Asylwerber nach Kroatien zurückgeschickt, weil sie dort erstregistriert waren. Durch das EuGH-Urteil sieht sich das Innenministerium in seiner Vorgangsweise jetzt bestätigt. "Der EuGH hat der Vollziehung des geltenden Rechts vollinhaltlich zugestimmt. Das ist auch die Rechtslage, von der wir bei Rückschiebungen ausgegangen sind", sagt Sprecher Karlheinz Grundböck zum KURIER.

"Absurde Rechtssprechung"

Schlechte Nachrichten sind das für einen Syrer, der eigentlich nach Österreich wollte, aber in Slowenien festsitzt, und zwei Schwestern aus Afghanistan. Ihre Fälle waren der Auslöser für dieses Urteil, das wohl richtungsweisend sein wird.

In einer ersten Reaktion spricht Herbert Langthaler von der Asylkoordination Österreich von einer "absurden Rechtssprechung": alle, die jetzt noch in der Warteschleife sind – etwa, weil sie gegen die drohende Abschiebung nach Kroatien einen Einspruch eingelegt haben – haben keine Chance, bleiben zu dürfen. "Wir haben jetzt Wahlkampf, da wird es keinen Pardon mehr geben. Egal, ob Familien und Kinder betroffen sind", sagt Langthaler zum KURIER.

Österreich darf Flüchtlinge nach Kroatien abschieben
Flüchtlinge in Kroatien (Archivbild aus 2015)

Im Dauerstreit über die EU-Flüchtlingspolitik hat der Europäische Gerichtshof am Mittwoch ein wichtiges Gutachten zur Umverteilung der Flüchtlinge auf die EU-Staaten vorgelegt: Ungarn und die Slowakei, die dagegen geklagt hatten, müssen Flüchtlinge aufnehmen. Ein Urteil ist das noch nicht, aber die Linie der Gutachten wird in der Regel beim Urteil der Luxemburger Richter eingehalten.

Die beiden Länder sowie Rumänien und Tschechien waren 2015 bei einer EU-Mehrheitsentscheidung überstimmt worden, bis zu 120.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland in Europa zu verteilen. Sie wehren sich auch aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die Aufnahme der Menschen, was in der EU zu einem Dauerzwist ohne Lösung geführt hat. Auch andere Länder waren bisher sehr zurückhaltend in der Aufnahme dieser Flüchtlinge. Aktuelle Zahlen zur Umverteilung will EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos heute (Mittwoch) Nachmittag in Brüssel vorlegen.

Tschechien will im Streit um die Übernahme von Flüchtlingen von anderen EU-Staaten nicht einlenken. "Tschechien hat wiederholt darauf hingewiesen, dass das gesamte System der Quoten nicht funktioniert", sagte der sozialdemokratische Regierungschef Bohuslav Sobotka am Mittwoch.

Die Umsiedlung werde unter anderem deshalb scheitern, weil die Migranten wegen der "Vision eines besseren Lebens" in wirtschaftlich stärkere EU-Mitgliedsstaaten weiterziehen würden.

Zuvor hatte die EU-Kommission den Druck auf die Quotenverweigerer Tschechien, Ungarn und Polen erhöht und die nächste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Sobotka betonte, dass seine Regierung umgerechnet knapp eine Million Euro für die Küstenwache in Libyen bereitstelle. Derzeit versuchen viele Flüchtlinge, über Libyen nach Europa zu gelangen.

"Wir haben immer auf der Notwendigkeit bestanden, den Schutz der Außengrenzen zu stärken, um damit die illegale Migration auf das EU-Gebiet einzudämmen", sagte der 45-Jährige. Tschechien hatte gemeinsam mit Österreich und anderen mitteleuropäischen Staaten die Schließung der Balkanroute für Migranten forciert.

EU-Staaten dürfen sich freiwillig für aufgenommene Flüchtlinge zuständig erklären. Ansonsten ist aber auch bei ungewöhnlich hohen Zuwanderungszahlen der Einreisestaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschied. Er billigte damit indirekt die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

Gleichzeitig hielt der Gerichtshof an den Grundregeln der EU fest. In dem Verfahren ging es konkret um Kroatien. Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen 2015 und 2016 hatte das Land zahlreiche Flüchtlinge mit Bussen an die Grenzen zu Slowenien und Österreich gebracht, damit sie erst im Nachbarland ihren Asylantrag stellen.

Slowenien und Österreich hielten aber daran fest, dass nach den sogenannten Dublin-Regeln der EU das EU-Ersteinreiseland Kroatien zuständig ist. Ein Syrer in Slowenien und eine afghanische Familie in Österreich klagten gegen die Rückführbescheide. Kroatien habe ihnen die Durchreise ausdrücklich gestattet.

Der EuGH betonte nun, Kroatien habe die Durchreise zwar geduldet. Eine solche Duldung könne aber nicht als Visum für die gesamte EU gelten, "auch wenn sie auf außergewöhnliche, durch einen Massenzustrom von Flüchtlingen in die EU gekennzeichnete Umstände zurückzuführen ist". Ohnehin gelte die Entscheidung eines EU-Staates, Flüchtlingen aus humanitären Gründen die Einreise zu gestatten, nur für das jeweilige Land und nicht für die gesamte EU.

Daher seien die Flüchtlinge illegal nach Slowenien beziehungsweise Österreich weitergereist; diese Länder durften sie demnach nach Kroatien zurückschicken. Nach den Dublin-Regeln sei Kroatien für die Asylanträge der Flüchtlinge zuständig.

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