Ludwig blockiert Hebeins "autofreie" Wiener City

Ludwig blockiert Hebeins "autofreie" Wiener City
Die entsprechende Verordnung sei verfassungswidrig, argumentiert Bürgermeister Ludwig. Vizebürgermeisterin Hebein kritisiert ihn als "mutlos".

Die Entscheidung war erwartbar, dennoch ist es eine brüske Attacke gegen den grünen Koalitionspartner: Von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) gibt es kein grünes Licht für jene Verordnung, die ein Fahrverbot in der Inneren Stadt regeln soll.

Autofreie City: Ludwigs Absage an Hebein im O-Ton

 

Das kündigt er nur eineinhalb Wochen vor der Wien-Wahl an. Das salopp als „autofreie City“ bezeichnete Projekt wurde im Sommer von der grünen Vizebürgermeisterin Birgit Hebein präsentiert und sorgte von Anfang an für Kontroversen.

Zum einen wegen der großen Zahl der Ausnahmen von der Einfahrtsbeschränkung. Und zum Anderen, weil Hebein im Juni mit einem eigenen Konzept vorpreschte, obwohl im Bezirk bereits seit zwei Jahren eine eigene Lösung in Arbeit gewesen war. 

Wäre es nach Hebein gegangen, hätte das City-Fahrverbot dennoch vor der Wahl am 11. Oktober umgesetzt werden sollen. Deshalb wurde auch bereits eine Verordnung erstellt.

Ludwig will "tragfähige Mehrheit"

Zuletzt lag diese in der Rechtsabteilung des Rathauses und wurde geprüft. Ludwig hatte zuletzt betont, erst das Urteil der Juristen abwarten zu wollen, bevor er sich endgültig eine Meinung zu Hebeins Vorhaben bilde.

Seine Skepsis ließ er aber durchaus durchblicken.  

Das jetzige Veto des Bürgermeisters verhindert nun das Inkrafttreten der Verordnung: Ludwig spricht sich zwar grundsätzlich für Verkehrsberuhigungen (und zwar in der ganzen Stadt) aus, es brauche aber "eine Lösung mit einer tragfähigen Mehrheit" aller Beteiligten.

Alle Betroffenen müssten einbezogen werden, es sei ein Konzept erforderlich, das auch die angrenzenden Bezirke berücksichtige.

Zur Erinnerung: die rot regierten Nachbarbezirke hatten im Vorfeld heftig gegen das Fahrverbot protestiert, sie befürchten Verdrängungseffekte. 

Verfassungswidrig

Zudem liegen offenbar eine Reihe rechtlicher Bedenken vor. Die Verordnung ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Einer davon: Ein Fahrverbot nur im 1. Bezirk (aber nicht in den anderen) ist aus Sicht der Juristen nur dann zulässig, wenn in der City eine konkrete Gefahrensituation vorliegen würde, die nur dort, aber nicht in den anderen Bezirken besteht.  

Außerdem würden die vielen Ausnahmen das Kundmachen der Verordnung erschweren. Soll heißen: Auf einer Zusatztafel ist dafür schlicht zu wenig Platz.

Auch Datenschutz-Probleme werden ins Treffen geführt. Sie könnten sich ergeben, wenn Personen nachweisen müssen, dass sie auf Basis einer Ausnahme doch in die City fahren dürfen.

Spitze gegen Hebein

Eine Spitze gegen Hebein kann sich Ludwig in diesem Zusammenhang nicht verkneifen: "Hätte man wie normalerweise alle Abteilungen eingebunden, hätte man schnell festgestellt, dass es rechtliche Probleme gibt", sagt er.

Er spielt damit auf den Umstand an, dass Hebein mit dem Verordnungstext an die Öffentlichkeit ging, bevor die Rathaus-Juristen das Papier geprüft hatten. 

Gestorben ist das Projekt für den Bürgermeister aber noch nicht: Ludwig gibt sich überzeugt, dass ein Gesamtkonzept für die City gefunden werden kann.

Hebein: "Mutlose Entscheidung"

Aus dem Büro von Vizebürgermeisterin Hebein heißt es, dass man die Verordnung vorab vom Verfassungsjuristen Konrad Lachmayer prüfen habe lassen. Dieser habe keine Bedenken gehabt.

Darauf verweist auch Hebein selbst: Der Experte habe bestätigt, dass die Verordnung "grund- und verkehrsrechtlich" in Ordnung sei, sagt die Vizebürgermeisterin im Gespräch mit dem KURIER. 

Ludwig verstecke sich hinter dem Rechtsgutachten: "Das ist eine mutlose Entscheidung des Herrn Bürgermeisters. Er bremst damit die Zukunft der Stadt aus", so Hebein. "Aber jetzt ist offenbar Wahlkampf."

Figl mit Verordnung "unzufrieden"

Im Büro von Innenstadt-Vorsteher Markus Figl (ÖVP) zeigt man sich erfreut darüber, dass "sich der Herr Bürgermeister zu einer Verkehrsberuhigung bekennt." Diese sei auch weiter das Ziel des Bezirks - allerdings strebe man eine "gut durchdachte" Lösung an. 

Mit Hebeins Verordnung war man dort ohnehin nicht besonders glücklich, weil Forderungen des Bezirks (wie etwa jene nach Zufahrtskontingenten für Familienangehörige von Bezirksbewohnern) keinen Eingang darin gefunden haben. "Mit dem Verordnungsentwurf von Verkehrsstadträtin Birgit Hebein war auch der Bezirk nicht zufrieden“, ließ Figl wissen. 

Der Bezirk will nun weiter seine (bereits beschlossene) Machbarkeitsstudie für eine Verkehrsberuhigung verfolgen. 

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