Sechs Tote: Eiertanz um neue Regeln für die Flugpolizei
Mehr als ein Jahrzehnt wurde nach den tödlichen Abstürzen zweier Polizeihubschrauber im steirischen Deutschlandsberg (2009) und in den Tiroler Achensee (2011) kalmiert und vertuscht. Sogar falsche Ursachen wurden in offiziellen Berichten genannt, andere belastende Dokumente verschwanden wegen deren Brisanz jahrelang in Schubladen. Sogar der Dienst-Laptop eines Ministeriumsmitarbeiters wurde zerstört, damit dessen Bericht vernichtet wird.
Der Flugpolizei drohten Prestigeverlust und strengere Regeln, wenn die wahren Absturzgründe ans Tageslicht kämen. Sogar ein Sicherheitsaudit wurde vom Verkehrsministerium (heute Klimaschutzministerium) angeregt, sonst eine Maßnahme für dubiose Fluglinien.
Mittlerweile ist durch zahlreiche Gutachten belegt, dass tatsächlich Pilotenfehler die Ursache waren. Beide Unfälle hätten verhindert werden können, wenn die Piloten die Mindestflughöhe (150 Metern im unbesiedelten Gebiet bzw. 300 Metern über besiedeltem Gebiet) eingehalten hätten. Alle zwei Piloten hatten ihren Einsatz zuvor beendet.
Die Flugpolizei darf diese Regeln brechen und diese Sicherheitshöhe umgehen, was natürlich in Einsätzen wichtig ist. Doch außerhalb dieser Einsätze sollten sich die Piloten an die Vorschriften halten, monierten Flug-Experten. Schließlich habe diese Sonderregelung sechs Tote gefordert.
Luftfahrtgesetz novelliert
Im vergangenen Herbst wurde der betreffende Paragraph 145 im Luftfahrtgesetz geändert. Trotz Ankündigungen im Vorfeld wurde dabei aber überraschend die Mindestflughöhe für die Polizeihubschrauber nicht angefasst.
Der neue Flugpolizeichef Christian Stella hatte gegenüber dem KURIER angekündigt, gewisse Einsätze nicht mehr zu fliegen, wenn es eine generelle Mindestflughöhe außerhalb von Einsätzen gebe. Für Schulungsflüge seien etwa Aussenlandungen nötig. Sonst könne man es gleich sein und lassen.
Erstmals seit den Abstürzen hat die Flugpolizei Konsequenzen gezogen. Nun dürfe die Mindestflughöhe nur mehr ausnahmsweise unterschritten werden, "wenn dies der Einsatzzweck erfordert", berichtet Stella. Man habe aber auch einen praktikablen Gesetzentwurf an das Ressort von Leonore Gewessler (Grüne) übermittelt.
Dort wiederum hat man an einer Umsetzung der Sicherheitsmaßnahme nunmehr wenig Interesse. Aktuell gebe es keine Pläne für die Einführung einer Mindestflughöhe für die Flugpolizei, heißt es im Klimaschutzministerium.
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