Mehrere Verdächtige in Haft: Das Netzwerk des Attentäters von Wien

Mehrere Verdächtige in Haft: Das Netzwerk des Attentäters von Wien
Laut Ersuchen um Festnahmeanordnung klickten für "Syrien-Begleiter" des Attentäters Handschellen.

Die wichtigsten Entwicklungen im Überblick:

  • Offenbar wurden die Österreichischen Behörden vor dem Wien-Attentäter gewarnt (mehr dazu)
  • Innenminister Karl Nehammer gesteht Fehler im Vorfeld des Anschlags ein (mehr dazu)
  • Justiz behauptet, nichts von versuchtem Munitionskauf gewusst zu haben (mehr dazu)
  • Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kommt am Montag nach Wien (mehr dazu)
  • Wien-Attentäter: Radikalisierung aus dem Lehrbuch (mehr dazu)
  • Ein Polizist berichtet vom Abend des Anschlags (mehr dazu)

Wie Innenminister Karl Nehammer in der heutigen Sondersitzung des Nationalrates erklärte, gibt es mittlerweile 15 Festnahmen in Österreich. 

Unter den festgenommenen Verdächtigen im Zuge der Hausdurchsuchungen nach dem Terroranschlag in Wien, dürften sich mehrere Personen befinden, gegen die wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§278b StGB) ermittelt wird bzw. wurde. Auch ein bereits wegen dieses Verbrechens Verurteilter befindet sich darunter - nämlich jener Mann, mit dem der Attentäter 2018 gemeinsam versucht hatte, nach Syrien auszureisen. Die beiden waren in der Türkei aufgegriffen worden.

Wie aus dem vorliegenden Ersuchen hervorgeht, befindet unter den Festgenommenen auch ein 18-Jähriger aus Bangladesch, gegen den zum Zeitpunkt des Anschlags wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB) ermittelt wurde.

Gemeinsam Moscheeverein besucht

Der Attentäter und sein "Reisebegleiter" waren seinerzeit beim Versuch, zur radikalislamitischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) zu gelangen, von den türkischen Behörden festgenommen worden. Nach mehrmonatiger Haft wurden sie nach Österreich überstellt und im April 2019 in Wien wegen terroristischer Vereinigung verurteilt. Der inzwischen 21-jährige "Reisebegleiter" erhielt 21 Monate Haft, der Attentäter 22 Monate.

Die beiden offensichtlichen Gesinnungsgenossen dürften laut APA-Informationen auch gemeinsam jenen Moscheeverein in der Hasnerstraße in Wien besucht haben, die bereits mehrmals in Zusammenhang mit der radikal-islamischen Szene genannt wurde. In diesem Objekt sollen sich laut Medienberichten unter anderem der Islamist Mohamed M. sowie der als IS-Terrorist zu neun Jahren Haft verurteilte Lorenz K. regelmäßig aufgehalten haben.

Aus dem Ersuchen um Festnahme und Hausdurchsuchung geht auch hervor, dass der Attentäter "seit Jahren als Angehöriger der radikal-islamistischen Szene bekannt" sei. Man habe in den Festgenommenen zwölf teilweise enge Kontaktpersonen des Täters feststellen können: "Alle diese Personen sind ha. (gemeint ist wohl "hausintern", Anm.) aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur radikal-islamistischen Szene bekannt und verkehren auch wiederkehrend an Orten (i. d . R. Moscheen), die ebenfalls der salafistischen Szene zuzuordnen sind."

Reise in die Slowakei

Auch wird in dem Antrag darauf verwiesen, dass bezüglich des getöteten Attentäters vertrauliche Informationen bestünden, "dass er gemeinsam mit einer weiteren männlichen Person Mitte Juli 2020 in die Slowakei gereist sein soll, um sich dort Munition für ein AK47-Sturmgewehr zu besorgen". Das dabei benutzte Fahrzeug sei auf die Mutter eines der ebenfalls im Antrag auf Festnahme genannten Männer zugelassen gewesen. Der betroffene 21-Jährige sei zwar offenbar nicht der Beifahrer des Attentäters gewesen, es bestehe aber Grund zur Annahme, dass dieser den Beifahrer kennen würde.

Es könne zusammenfassend nicht ausgeschlossen werden, "dass sich unter den genannten Personen Mittäter befinden bzw. genannte Personen zumindest in die Anschlagspläne involviert waren", ist dem behördlichen Schriftverkehr zu entnehmen.

Bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) legt man indes Wert auf die Feststellung, dass der Treffpunkt, an dem sich der Wiener Attentäter laut Ermittlungsergebnissen radikalisiert haben soll, keine bei der IGGÖ registrierte Einrichtung se. Daher sei in diesem Zusammenhang, auf die Verwendung des Begriffes „Moschee“ zu verzichten. Vor der Gefahr, die von dieser Einrichtung ausgeht, habe man bereits seit Längerem gewarnt.

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