Das Zuhause sichern: Welche Maßnahmen gegen Einbruch wirken
9784 Einbrüche hat es im Vorjahr in Österreich gegeben. Die meisten finden in den Wintermonaten statt, wenn es früh dunkel wird – bei fast 50 Prozent bleibt es beim Versuch. Nur ein Teil der Fälle wurde geplant, der Großteil ist das Ergebnis spontaner Gelegenheiten. Denn gekippte Fenster sind offene Fenster und schaffen Gelegenheiten – ebenso wie eine Leiter oder hausnahe Bäume am Grundstück.
Vorsorgen ist relativ einfach
„Bei Türen ist das Balkenschloss am sinnvollsten“, sagt der Wiener Innungsmeister der Schlosser und Vorstand es Kuratoriums für Einbruchsschutz, Georg Senft. Dieses kann auch nachträglich montiert werden. Türen der Sicherheitsstufe WK 3 bis 4 sind optimal, sie sind mehrfach verriegelbar, verfügen über ein massives Türblatt und der Beschlag ist nur von innen abschraubbar. Schließzylinder mit Sicherheitsbeschlag, die nicht vorstehen, können nicht aufgebohrt oder mit der Zange abgedreht werden.
Immer öfter zum Einsatz kommen auch elektronische Zutrittssysteme zur Sicherung privater Wohnräume. Das kann ein Chip sein, häufig wird das Smartphone zum Schlüssel oder der Fingerabdruck.
Mechanische Schutzmaßnahmen
Wer vorsorgen will, sollte zunächst aber für mechanische Schutzmaßnahmen sorgen.
Dazu zählen neben Tür- auch Fensterverriegelungen – damit diese nicht einfach mit einem Schraubenzieher aufgehebelt werden. Um es Tätern möglichst schwer zu machen, bieten sich zum Beispiel versperrbare Fenstergriffe und eine Verriegelung nach unten und oben an.
Einbruchsichere Fenster verfügen über eine Pilzzapfen-Verriegelung, die beim Verriegeln einrastet. Das Aufhebeln ist dann nicht mehr möglich. Nicht nur die Fenster im Erdgeschoß sollten verstärkt werden, sondern auch jene weiter oben und die Gitterroste von Kellerlichtschächten sollten gesichert werden.
Fenster und Balkontüren können auch durch massive Rollläden und Scherengitter geschützt werden, am besten sind jedoch massive Schmiedeeisen-Gitter.
Auch Fensterfolien sind eine Möglichkeit: Sie sorgen dafür, dass Glasscheiben zwar zerbrechen, aber ähnlich wie bei der Windschutzscheibe im Auto nicht splittern. Das Glas bleibt durch die Folie an seinem Platz, auch wenn das Fenster mit Gewalt eingeschlagen wurde.
„Wenn die Folie fachgerecht verklebt wurde, dann verhindern sie das Einschlagen und Durchgreifen durch die Scheibe“, führt Senft aus. Einbrüche über die Glasscheibe seien jedoch seltener geworden, wegen der 2- bis 3-fach-Verglasung der Fenster und weil Täter vermeiden, ihre DNA auf der Glasscheibe zu hinterlassen.
Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Mieter, die über eine Haushaltsversicherung verfügen, bekommen Schäden, die im Zuge eines Einbruchs entstehen, in der Regel ersetzt. Versicherungen könnten sich allerdings weigern zu zahlen, wenn Bewohner fahrlässig handeln.
Das ist dann der Fall, wenn ein Fenster gekippt war oder der Haustürschlüssel unter der Türmatte oder an einem anderen Ort in der Nähe des Hauses – damit ist auch das vor dem Haus parkende Auto gemeint – aufbewahrt wurde.
Wurde mit der Versicherung vertraglich vereinbart, dass eine Alarmanlage vorhanden ist, aber an dem fraglichen Tag war diese nicht eingeschalten, liegt unter Umständen auch ein Ablehnungsgrund vor. Passiert ein Einbruch, muss grundsätzlich – wie in den meisten Versicherungsverträgen vereinbart – der Zeitwert der zerstörten Sache ersetzt werden.
Ideelle Werte bleiben hier allerdings auf der Strecke. Übersteigt die Neuanschaffung der gestohlenen Wertgegenstände die vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen, wird nur ein Teil des Schadens ersetzt. Es macht auch Sinn, Vandalismusschäden mitzuversichern, da bei Einbrüchen häufig etwas zu Bruch geht.
Alarmanlagen und Bewegungsmelder
Elektrischer Schutz kann den mechanischen nur ergänzen. „Eine Alarmanlage alarmiert, schützt aber nicht“, betont Senft. Daher müssen die genannten mechanischen Schutzmaßnahmen den Täter so lange aufhalten, bis Einsatzkräfte vor Ort sind.
„Täter wissen genau, dass sie nicht mehr als drei Minuten haben, bis sie gestört werden“, so der Vorstand des Kuratoriums für Einbruchschutz. Mit Alarmanlagen kann die Außenhaut des Gebäudes gesichert werden, dabei wird jedes Fenster und jede Türe mit Meldern ausgestattet. Der Alarm löst aus, sobald ein Fenster geöffnet wird.
Eine andere, deutlich günstigere Variante ist die Alarmanlage mittels Bewegungsmeldern im Inneren des Gebäudes. „Alarmanlagen sind mit hilfeleistenden Personen verbunden: das kann ein Handy der Bewohner sein, ein Bewachungsdienst oder die Polizei“, zählt Senft auf.
„Der Nachteil der Verbindung mit der Polizei ist, dass diese das Gebäude nicht betreten dürfen. Der Bewachungsdienst kommt auch in das Gebäude und kann nachschauen, was hier vorgeht“, erläutert er die Unterschiede.
Fehlalarme und Überwachungskameras
Ist der Alarm mit dem Handy verbunden, hat dies den Vorteil, dass man Fehlalarme von echten Notfällen unterscheiden kann, da die Bewohner genau wissen, wann wer nach Hause kommt. Überwachungskameras können keinen Einbruch verhindern, aber bei der Aufklärung helfen.
Meist schickt die Kamera die Bilder aufs Handy, so kann man auch von unterwegs nach dem Rechten sehen. Beachtet werden muss, dass die Kamera aus Datenschutzgründen nur die eigene Liegenschaft erfassen darf – nicht auch die der Nachbarn.
Anwesenheit vortäuschen
Ein wirksames und günstiges Mittel, Haus und Wohnung zu schützen, ist, Anwesenheit vorzutäuschen, a la „Kevin allein zu Hause“, da Täter ungestört agieren wollen. „Mit einer Zeitschaltuhr kann das Licht ein- und ausgeschaltet werden, es ist aber auch möglich, mithilfe von Beleuchtungskörpern das Flackern eines Fernsehers zu simulieren“, so Senft.
So kann programmiert werden, wann sich die Beleuchtung in welchen Räumen einschaltet und die Jalousien oder Rollläden geöffnet und geschlossen werden. Die Kombination aus elektronischem Wachhund (Gerät, das auf Geräusche mit Hundegebell reagiert) und Schild am Gartenzaun „Achtung, bissiger Hund“, wirkt ebenso.
Um Täter gar nicht in die Nähe der Liegenschaft zu lassen, leistet ausreichende Beleuchtung mit Bewegungsmeldern rund ums Haus gute Dienste.
Richtiges Verhalten der Bewohner
Neben all diesen Maßnahmen zum Schutz von Haus und Wohnung kommt es aber auch auf das Verhalten der Bewohner an. So sollte auch bei kurzer Abwesenheit – wenn man zum Beispiel die Post holt oder den Müll rausbringt – Haustüre, Fenster, Balkon- und Terrassentüren geschlossen werden. Dabei die Türen nicht nur zuziehen, sondern auch absperren.
Sprechanlagenn bieten Schutz
Eine Sprechanlage im Mehrparteienhaus macht nur dann Sinn, wenn die Bewohner ausschließlich Personen, die sie kennen, die Türe öffnen. Ideal ist eine Video-Türsprechanlage, dabei wird nicht nur der Ton übertragen, sondern über eine Außenkamera auch das Bild der Person, die vor der Sprechanlage steht, und der Umgebung.
Man kann sich die Daten zum Beispiel aufs Handy übertragen lassen, so ist man auch von unterwegs immer darüber informiert, wer vor der Türe steht.
Schlüssel nicht unter Fußmatte verstecken
Nicht verstecken: Der Haustür- oder Wohnungsschlüssel sollte nie unter der Fußmatte oder an anderen Stellen außerhalb des Hauses oder vor der Wohnung deponiert werden – denn Täter kennen all diese Verstecke gut. Geht ein Schlüssel verloren, sollte der Schließzylinder getauscht werden. Gute Kontakte zu den Nachbarn sind Gold wert, sie wissen, wer hier wohnt, und erkennen auf einen Blick, wer fremd ist.
Was bringt ein Sicherheitsraum?
Einen Panic Room hält Georg Senft nur in Extremsituationen für sinnvoll. Derartige Räume mit höchster Sicherheitsstufe, die nur von innen abschließbar sind, werden beim Bau von Einfamilienhäusern vom Architekten mitgeplant. Sie liegen meist versteckt hinter einem Bücherregal oder einer Ankleide.
„Die Schwierigkeit ist allerdings, sich rechtzeitig bei einem Einbruch dorthin in Sicherheit zu bringen“, ist er überzeugt. Denn der Normalfall sei, dass Täter entweder dann einsteigen, wenn niemand zu Hause ist, oder, wenn er glaubt, dass niemand da ist, und er auf schlafende Personen trifft.
In beiden Fällen helfe ein Panic Room nicht. Schutzräume allerdings hätten sehr wohl ihre Berechtigung.
Die Schutzraumpflicht für den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern in Österreich gibt es nicht mehr, 1995 ist die Verpflichtung zum Bau von Schutzräumen gefallen. Aus diesem Grund ist das Bewusstsein für die Notwendigkeit stark gesunken. Nach wie vor bestehende Schutzräume werden für andere Zwecke genutzt – als Weinkeller, Wäscheräume, Lager oder Sauna.
„Nur fünf Prozent der österreichischen Bevölkerung hat einen funktionsfähigen Schutzraum“, beziffert Manfred Schuster, Geschäftsführer der auf Schutzräume spezialisierten österreichischen Firma Seba. In der Schweiz gibt es im Gegensatz dazu in jedem Haus einen modernen Schutzraum. Öffentliche Organisationen wie der Zivilschutzverband raten Häuslbauern jedoch nach wie vor, einen Schutzraum einzuplanen, da es kaum mehr öffentliche Schutzräume gibt.
Einbau und Ausstattung
„Idealerweise befindet sich der Raum unter der Erde, im Keller eines Einfamilienhauses“, sagt Schuster. Die Außenwände sind 30 Zentimeter dick und bestehen aus Stahlbeton, dasselbe gilt für die Decke, sie soll 25 Zentimeter dick sein. Der Raum sollte rund 15 Quadratmeter groß sein, in Wohnungen kann der Raum auch deutlich kleiner ausfallen, je nachdem, für wie viele Personen er geplant ist.
Ausgestattet wird der Raum mit einer Schutztüre, die gasdicht ist, einem Sandfilter und einem Ventilator. Die Überlebenszellen sollen in erster Linie als Bollwerk gegen Umweltkatastrophen und radioaktive Strahlung dienen, aber auch als Rückzugsort gegen ein Blackout, einen längeren Stromausfall, wo weder Heizung noch Wasserversorgung sichergestellt ist. Die Kosten eines Schutzraumes belaufen sich auf rund 12.000, beziffert Schuster. Ausgestattet wird der Raum mit Langzeitnahrung, Trinkwasser, Radio, Sitz- und Liegeflächen.
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