Kronzeuge Schmid im Postenschacher-Prozess: "Bürgeranliegen ist was anderes"
"Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was!"
Eine Chatnachricht von Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid an ÖVP-Klubchef August Wöginger - plus seiner Reaktion "Echt super!! Bin total happy" - ist eines der wichtigsten Beweismittel in der sogenannten Postenschacher-Affäre am Finanzamt Braunau.
Wöginger erklärte bei seiner Einvernahme als Beschuldigter am 3. März, er habe sich nur dem Schreibstil Schmids angepasst, die (gelungene) Bewerbung seines Parteifreundes sei ihm gar nicht so wichtig gewesen.
Am sechsten Prozesstag war am Montag Kronzeuge Thomas Schmid geladen. Und der widersprach der Interpretation Wögingers bei seiner Einvernahme vehement. "Wöginger ist draufgeblieben", sagte Schmid mehrmals. Die Sache sei ihm wichtig gewesen.
Der heutige Klubobmann habe von Druck aus Oberösterreich berichtet, sagte Schmid im Zeugenstand. Wöginger habe mehrfach nachgefragt, er "ist draufgeblieben in dieser Sache und hat mir vermittelt, dass sie in Richtung des Bürgermeisters entschieden werden soll", berichtete er. "Ich hatte das Gefühl, er (Wöginger, Anm.) erwartet sich, dass hier etwas zu geschehen hat."
"Es war ein parteipolitischer Wunsch von Wöginger und Wöginger war ein wichtiger Abgeordneter", so Schmid zu seinem Motiv. "Ich wollte dem entsprechen, für eine gute Zusammenarbeit oder wenn man in Zukunft einmal etwas braucht." Deshalb habe er das getan, denn "man tut das nicht gerne." Er sei mit dem Zweitangeklagten in Kontakt getreten und habe gesagt: "Es gibt den parteipolitischen Wunsch von Wöginger und dem müssen wir entsprechen. Wenn wir dem einmal entsprechen, haben wir eine Ruhe."
Eine ausführliche Reportage vom sechsten Prozesstag lesen Sie an dieser Stelle.
- Die Anklage
Michael L., ÖVP-Bürgermeister aus dem Mühlviertel, übergab Wöginger in dessen Sprechstunde seine Bewerbungsunterlagen für den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding, Wöginger übergab diese dann an Thomas Schmid, Generalsekretär im Finanzministerium, der den Wunsch, L. solle "es werden" bei Herbert B. deponierte. Der Personalvertreter saß in der Begutachtungskommission, von der L. am 13. Februar 2017 dann als "in höchstem Ausmaß" bewertet und an die erste Stelle gesetzt wurde.
Angeklagt sind Siegfried M., damals Vorsitzender der Kommission, und Mitglied Herbert B. wegen Amtsmissbrauchs, Wöginger wird Anstiftung vorgeworfen.
- Ursprünglicher Prozessstart
Am 7. Oktober 2025 bekommen die drei Angeklagten von der Richterin Diversionen angeboten. Die WKStA, die zunächst einverstanden ist, muss nach einer Weisung ihrer Oberbehörde doch Beschwerde einlegen. Die Diversion wird dann im Dezember vom Oberlandesgericht gekippt (nachzulesen hier).
- Die Fortsetzung
Am 11. Februar wird der Prozess fortgesetzt, die Angeklagten plädieren auf "nicht schuldig". Wögingers Anwalt Michael Rohregger regt an, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, weil das Verfahren, das zur Aufhebung der Diversion geführt hat, verfassungswidrig sei. Er blitzt letztlich ab - der Schöffensenat hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
- Tag 2: Marathonbefragung für den Erstangeklagten
Am 26. Februar wird der Erstangeklagte Siegfried M. mehr als sieben Stunden lang alleine von der Richterin befragt. Der 63-Jährige distanziert sich von der "Verantwortungsübernahme", die ihm die Diversion verschafft hätte und erklärt jetzt, er habe damals "völlig korrekt" gehandelt. Für Verwunderung sorgt seine Aussage, es gebe "sicher kaum jemanden, der noch nie eine Bewerbung für einen Job oder eine Wohnung einem Politiker gegeben hätte". (Hier geht"s zum Bericht.)
- Tag 3: Zweitangeklagter sagt, der Kronzeuge lügt
Siegfried M. wird am Vormittag des 27. Februar weiter von der Richterin befragt, die Anklagevertreter der WKStA haben dann nur noch drei kurze Fragen. Das sei "bezeichnend", sagt M.s Anwalt Stefan Huber.
Als nächstes kommt der Zweitangeklagte Herbert B. Der Personalvertreter erklärt, dass Thomas Schmid zwar bei ihm interveniert habe, er dies aber zurückgewiesen habe. Dass Schmid als Kronzeuge behauptete, es habe noch weitere, detailliertere Gespräche zu der Causa gegeben, sei "eine Lüge". Warum er ihm am Tag des Hearings eine "Erfolgsmeldung" per Whatsapp geschickt hat, erklärt er mit "Beziehungspflege" (nachzulesen hier).
- Tag 4: Strafrichterin befragte Polit-Profi Wöginger
Herbert B. wird am Vormittag des 3. März weiter befragt und erklärt, dass er es "nicht ok" finde, wenn sich ein Bewerber an einen Politiker wendet. Dass parteipolitische Motive bei seiner Bewertung eine Rolle gespielt hätten, bestreitet das Kommissionsmitglied weiterhin. (Hier der Ticker zur Nachlese.)
Am Nachmittag nimmt August Wöginger in der Mitte Platz - und wiederholt während der dreieinhalbstündigen Befragung im Wesentlichen seine Kernbotschaften: Er habe damals nur ein "Bürgeranliegen" an die zuständige Stelle weitergeleitet, sich dann aber nicht weiter für das Bewerbungsverfahren interessiert. Es tue ihm leid, was durch seine Handlungen ausgelöst wurde, er bestreitet aber weiter jede strafrechtliche Verantwortung.
Nicht schlüssig erklären konnte er den Chat mit Schmid ("bin total happy" und "DANKESCHÖN"), als dieser ihn darüber informierte, dass "der Bürgermeister" den Finanzamtsjob bekam (nachzulesen hier).
- Tag 5: Die Konkurrenten ums Finanzamt Braunau
Christa Scharf, die damals unterlegene Bewerberin, und Michael L., der legendäre ÖVP-Bürgermeister, sagen als Zeugen aus.
Scharf erklärt, sie habe schon im Vorfeld des Hearings den Eindruck gehabt, ihre Bewerbung sei "nicht erwünscht", weil schon ausgemacht sei, dass der ÖVP-Mann den Vorstandsjob bekommt.
Michael L. muss im Anschluss daran erklären, wie er auf die Idee kam, einem Politiker (Wöginger) seine Bewerbung mitzugeben. Er habe sich gedacht: "Es kann nicht schaden. Der Wöginger wird schon wissen, wo er"s hinträgt." Vor Gericht entschuldigt er sich - die Aktion sei seine "schlechteste Idee aller Zeiten gewesen".
Der KURIER berichtete ab 9.30 Uhr live aus dem Gerichtssaal in Linz. Den Live-Ticker können Sie hier nachlesen:
Postenschacher-Causa
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Schluss für heute
Damit ist die Verhandlung für heute vorbei. Weiter geht es am Freitag um 9 Uhr - vorbehaltlich der Entscheidung über die Anträge sollen dann die Schlussplädoyers beginnen.Kollegin Lindorfer schreibt aktuell noch an der kompakten Zusammenfassung des heutigen Prozesstages, die sie in Kürze auf Kurier.at lesen können.
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WKStA und Privatbeteiligte gegen Anträge
Die WKStA spricht sich gegen die Ladung von Zeugen S. aus. Es sei von den Verteidigern nicht dargelegt worden, warum der Zeuge Wahrnehmungen zum Besetzungsvorgang haben soll. Auch das Gutachten wird abgelehnt. Wie ein Sachverständiger beurteilen können soll, inwieweit die Angeklagten die ihnen vorgeworfenen Taten nicht begangen haben, sei dem Antrag nicht zu entnehmen. Ob die Angeklagten unsachliche Beweggründe hatten, sei durch das Gericht zu beurteilen. Die Privatbeteiligtenvertreter sehen das ähnlich. -
Aufnahmen werden nicht gelöscht
Der Anwalt des Zweitangeklagten will wissen, ob man der Eingabe der Staatsanwaltschaft Linz nachkommt, dass die Tonaufnahmen von der Verhandlung, die eigentlich nur der Unterstützung der Schriftführerin dienen, aufbewahrt werden. Hintergrund sind die Ermittlungen gegen Thomas Schmid wegen Falschaussage. "Sie werden für einen längeren Zeitraum nicht gelöscht", sagt die Richterin knapp. Die Verteidigung hatte bereits früher versucht, die Aufnahmen ausgehändigt zu bekommen, ist damit aber abgeblitzt. (APA) -
Neuer Versuch des Verteidigers des Erstangeklagten
Er versucht noch einmal, den Gruppenleiter S. - er ist Mitgestalter des Beurteilungsbogens - laden zu lassen und begründet das mit zahlreichen neuen Beweisthemen rund um die Vorgehensweise in Hearingkommissionen. Und er beantragt ein Gutachten (Arbeitsorganisation und Betriebsorganisation), das beweisen soll, dass der Bürgermeister anlässlich des Besetzungsvorgangs in Braunau "insgesamt der bestgeeignete Kandidat war", dass seine und die Reihung von Scharf vertretbar waren und dass man sich von einem Hearing zum nächsten steigern könne. (APA) -
Beweisanträge werden abgewiesen
Jetzt geht es noch um die offenen Beweisanträge der Verteidiger. Dass Gruppenleiter S. als Zeuge geladen wird, wird "mangels Relevanz" abgewiesen. Die Beischaffung des Personalakts von Christa Scharf im Original (zum Beweis, dass ihre Leistungen nicht überragend gewesen seien) wird ebenfalls abgewiesen - denn das Finanzamt Österreich habe mitgeteilt, dass nach einer Umstellung auf elektronische Personalakte diese nicht mehr in Papierform existieren und es außerdem ein reiner Erkundungsbeweis sei.
Auch der Antrag auf Ladung der damaligen Assistentin von Thomas Schmid, die Auskunft zum Löschvorgang der Chats auf Schmids Handy geben soll, wird abgewiesen. Es sei unstrittig, dass er gelöscht habe, so die Begründung. Zudem sei es ein reiner Erkundungsbeweis.Auch in Bezug auf andere Beweisthemen - etwa, das Schmid ÖBAG-Chef werden wollte - wird die Ladung der Assistentin abgewiesen, weil das für das Verfahren nicht relevant sei. (APA) -
Auch Wöginger möchte etwas sagen
Er werde sich kurz fassen, schickt der ÖVP-Klubchef voraus.
Also für alle, die bisher nicht aufgepasst haben:
Wöginger hält noch einmal fest, dass die Zeugin Heidrun S. bestätigt hat, dass es schon beim Finanzamt Freistadt einen Einfluss gab - mit dem er nichts zu tun hatte.
Ok, jetzt haben wir's alle.
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Der bisherige Verlauf der Hauptverhandlung habe bestätigt, dass er, B., korrekt gehandelt habe - "nach bestem Wissen und Gewissen".
Und er betont noch einmal: "Meine erste Wahl war Mag. T., nicht Mag. L."
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Jetzt spricht Herbert B.
Auch der Zweitangeklagte möchte ein Statement abgeben. Er erklärt noch einmal, worauf es bei einem Hearing ankommt.
Bewerber mit Führungserfahrung hätten definitiv einen Vorteil, sagt B. - und spricht dabei Christa Scharf an. Man könne alles in die Waagschale werfen, das man sich über die Jahre angeeignet habe. Entscheidend aber sei der Vergleich zu den Mitbewerbern im Hearing. So sei das Verfahren konzipiert.
Auch zu Schmid erklärt er sich noch einmal: "Ich habe ihm klargemacht, dass ich seinem Wunsch nicht entsprechen werde." Es gebe nicht den geringsten Anhaltspunkt, auch nicht in den Zeugenaussagen, dass er sich anders verhalten hätte.
Er habe sachgemäß entschieden, das habe sich auch hier in der Verhandlung bestätigt.
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Siegfried M. erzählt im Wesentlichen das, was er schon bei seiner Befragung im Februar gesagt hat bzw. fasst er die wichtigsten Aussagen zusammen, die für ihn wichtig sind.
So etwas: "Dass ich ÖVP-Mitglied bin, habe ich nie bestritten. Im dienstlichen Kontext habe ich dieses Faktum niemals verwendet."
"Niemand hat mich darum ersucht (den Bürgermeister zu bevorzugen, Anm.) oder Druck auf mich ausgeübt".
Er hätte für seine Karriere bis zu seiner Pensionierung ohnehin "nichts mehr zu erwarten gehabt", sagt er. Denn ein weiterer Karriereschritt hätte ihn nach Wien geführt und das habe er aus familiären Gründen nicht wollen. (APA)
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Erstangeklagter gibt eine Stellungnahme ab
Siegfried M. setzt sich nach vorne und beginnt von einem Zettel zu lesen: "Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass ich damals richtig gehandelt habe. Mag. L. war der beste Kandidat. Er hat mich durch seinen managementorientierten Zugang, der auch meinem entspricht, überzeugt. Offensichtlich haben das auch die anderen Kommissionsmitglieder so gesehen, sonst wäre die Bewertung nicht so ausgefallen."
L.s Auftreten sei "absolut überzeugend" gewesen, das bestätigte auch die Prozessbegleiterin. Auch seine Erfahrung als Bürgermeister sei als Führungserfahrung von anderen Zeugen anerkannt worden.
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Es geht weiter
Die vorsitzende Richterin Melanie Halbig verliest jetzt die Kernaussagen des Erstangeklagten Siegfried M. und des Zweitangeklagten Herbert B. vor, weil August Wöginger damals, bei deren Befragungen am 26. bzw. 27. Februar, nicht durchgehend anwesend war.
Das hat eigentlich ein Richteramtsanwärter schon einmal gemacht, die Verteidigung bemängelte da aber, dass dieser das Gesagte zu ungenau wiedergegeben habe.
Hier der damalige Bericht zur Befragung von Siegfried M. und hier jener zu Herbert B.
Das ganze dauert ca. eine dreiviertel Stunde. Am Ende fragt Richterin Halbig die Verteidiger, ob sie zufrieden sind oder Ergänzungen wünschen. Nein, danke, alles gut.
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Mittagspause
Mahlzeit!
Wir lesen uns um 13.30 Uhr wieder!
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Verteidiger Michael Rohregger kann sein Glück kaum fassen. Die Zeugin ist heute deshalb da, weil er die Ladung beantragt hat. Das heißt, die Richterin hat endlich einmal einen Antrag von ihm angenommen (mehr dazu hier).
Zur Richterin sagt er: "Sie haben das so gut abgefragt, ich habe keine Fragen mehr."
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Erinnerung?
WKStA-Vertreter Roland Koch fragt nach, weil die Zeugin sich damals nicht an Gerüchte rund um Michael L. erinnern konnte, jetzt aber schon.
"Ich habe mich jetzt sicher mehr damit beschäftigt", sagt sie. Auf nochmalige Nachfrage sagt sie, sie glaube schon, dass das ihre eigene Erinnerung ist.
Es geht gerade ein bisschen um die Frage, wie beeinflusst die Zeugenaussage gewesen sein könnte. Die Zeugin erklärte vorhin ja auch, dass sie die Medienberichte und Liveticker zum Prozess verfolgt habe.
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Auftrag von Schmid?
Der Anruf kam von Herrn K., damals Sektionschef im Finanzministerium. "Und das wissen Sie weil? Waren Sie beim Gespräch dabei?", fragt die Ersatzrichterin.
Nein, ihr Mann habe sie angerufen und ihr das erzählt.
Sie sei "nicht begeistert" gewesen von dem Vorschlag, dass ihr Mann nach Braunau gehen soll, die gemeinsame Tochter sei damals gerade acht Jahre alt gewesen.
Ex-Sektionschef K. erklärte im Ermittlungsverfahren, er habe den Vorschlag eh nicht ernst gemeint. Das glaubt Zeugin S. nicht. "Wenn jemand aus dem Ministerium anruft, dann ist das ernstzunehmen."
Ob sie wisse, von wem der Auftrag für diesen Anruf kam? Von Generalsekretär Thomas Schmid? Das kann die Zeugin nicht sagen.
K. behauptete das, als er hier im Prozess als Zeuge geladen war. Anders als im Ermittlungsverfahren erklärte er, dass er den Auftrag als "absoluten Witz" empfunden habe, den Anruf aber machen musste, weil Schmid ihm eine Weisung erteilt hätte.
Zeugin S. hat dazu keine Wahrnehmungen.
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Sie schildert, wie sich ihr damaliger Mann "akribisch" auf das Hearing vorbereitet habe - mit allem an Literatur, die es zu Bewerbungsverfahren gibt.
Irgendwann seien Gerüchte aufgetaucht, dass sich der Herr L. auch für Freistadt beworben hat. "Und es war klar, dass er aufgrund seiner Zugehörigkeit zur ÖVP seinen Lebenslauf aufbessern wird."
So gesehen sei sie "erfreut" gewesen, dass ihr damaliger Mann erstgereiht wurde.
Dann kam der Anruf: Ihrem damaligen Mann sei gesagt worden, dass er seine Bewerbung für Freistadt zurückziehen möge und stattdessen das Finanzamt Braunau bekommen könne.
Wann das war? Ein paar Tage nach dem Hearing. Das war im Dezember 2016.
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Heidrun S. ist selbst Vertragsbedienstete und kennt Michael L. vage.
Sie ist übrigens nicht mehr Ehefrau, sondern Ex-Ehefrau des damals Erstgereihten - das nur zur Vollständigkeit. Zum Zeitpunkt der Anklage hatte sie noch einen Doppelnamen, jetzt nicht mehr.
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Die Zeugin darf gehen ...
... die nächste kommt: Es ist die Ehefrau jenes Kandidaten, der für das Finanzamt Freistadt erstgereiht und dann von einem Sektionschef aus dem Finanzministerium angerufen und aufgefordert wurde, seine Bewerbung zurückzuziehen.
Heidrun S. soll nun ihre Wahrnehmungen zu besagtem Telefonat schildern.
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Das emotionale Erinnerungslicht
Jetzt stellt Stefan Huber, Verteidiger von Siegfried M., seine Fragen:
Ob die Punktevergabe für Michael L. insgesamt ein "stimmiges Ergebnis" sei, und auch ihrer Einschätzung entsprochen habe? "Ja", sagt die Zeugin.
Verteidiger Peter Lewisch fragt die Zeugin, was sie in ihrem "emotionalen Erinnerungslicht" habe? "Dass sich das Verfahren um zwei Personen gedreht hat, um Mag. L. und Dr. Scharf. Und natürlich ist Mag. L. besser gewesen als Dr. Scharf."
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"Vermutungen"
Opfervertreter Wolfgang Mayrhofer fragt auch noch einmal wegen des "vertraulichen" eMails nach. Ob sie wisse, warum sie das Gutachten gesteckt bekommen hat?
"Ich habe Vermutungen", sagt die Zeugin. "Vielleicht, weil ich das erste Mal in einer Kommission war. Ich weiß es nicht."
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"Nicht vorwurfsvoll"
WKStA-Vertreter Roland Koch ist mit seinen Fragen an der Reihe. Er schickt voraus, er habe nicht vor, "vorwurfsvoll" zu fragen.
Langsam wird das hier zum Running Gag.
Auch Koch interessiert sich für die Sache mit dem "vertraulichen" eMail, das Gutachten und Beurteilungsbogen vom Freistadt-Hearing enthält.
"Ich kann's Ihnen zeigen", bietet die Zeugin an. Anwalt Stefan Huber bittet den Oberstaatsanwalt, den Inhalt doch bitte laut vorzulesen, "dann können wir's auch hören!"
Also: Im Mail steht: "Ausschließlich zur Info". Es trägt das Siegel "vertraulich". Enthalten sind besagte Dateien.
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"Na bumm!"
... das hat sich die Zeugin gedacht, als sie zum ersten Mal die Chats zwischen August Wöginger, Thomas Schmid und Herbert B. in der Zeitung gelesen hat, wie sie auf Nachfrage der Richterin schildert.
Die Zeugin hatte in früheren Befragungen im Zusammenhang mit den Chats von einem "Geplänkel" gesprochen. Die Richterin hinterfragt diese Formulierung. "Haben Sie damals gedacht, der Zweitangeklagte wollte sich gegenüber Schmid wichtig machen?" - "Offen gesagt: ja." (APA)
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Noch einmal zum Gutachten
Die Ersatzrichterin kommt noch einmal darauf zurück, dass die Zeugin vor dem Braunau-Hearing das Gutachten zu Freistadt bekommen und damit gekannt habe. Ob das auch in anderen Begutachtungsverfahren vorgekommen sei? "Ich kann mich nicht mehr erinnern."
"Sind die Gutachten nicht vertraulich?", wundert sich die Vorsitzende. "Darf man das überhaupt weiterschicken?" Normalerweise nicht. Aber ich war damals Abteilungsleiterin-Stellvertreterin und daher hatte ich rechtmäßigen Zugang, als Kommissionsmitglied aber eigentlich nicht, räumt sie ein. (APA)
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Auf die Frage, was sie sich gedacht hätte, als sie von den Chats in der Zeitung gelesen hatte. Die Zeugin hatte in früheren Befragungen im Zusammenhang mit den Chats von einem "Geplänkel" gesprochen. Die Richterin hinterfragt diese Formulierung. "Haben Sie damals gedacht, der Zweitangeklagte wollte sich gegenüber Schmid wichtig machen?" "Offen gesagt: ja." (APA)
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Intervention? "Nein"
Nächster Fragenkreis: Wer muss sich um die Frauenquote kümmern?
Die Zeugin erklärt, die ausschreibende Stelle solle die Frauenquote in den Bericht hineinschreiben - in diesem Fall wäre das die Aufgabe des Zeugen S., eines Abteilungsleiters, gewesen, sagt sie - und der Minister habe das bei der Personalentscheidung zu berücksichtigen.
"Hat bei Ihnen im Vorfeld jemand zugunsten des Bürgermeisters interveniert?" "Nein." (APA)
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Flurfunk? Fehlanzeige.
Die Richterin fragt die Zeugin, ob sie vor dem Hearing Gerüchte mitgekommen habe, dass es jemanden gibt, der schon für den Posten in Braunau bestimmt sei?
"Nein", sagt die Zeugin. Da ist sie aber eine der wenigen - die meisten Zeugen haben hier von "Flurfunk", von "Buschtrommeln" oder "Gerüchteküche" gesprochen, wonach Michael L. der Wunschkandidat sein soll.
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Pause
Um 10.45 Uhr geht's weiter.
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Kurzes Wortgefecht
Richterin Melanie Halbig ersucht Anwalt Peter Lewisch, das ständige Nicken während der Befragung der Zeugen einzustellen.
Der spielt den Ball zurück und ersucht die Richterin, ihre "vorwurfsvolle Art der Befragung" einzustellen.
Also bitte, seufzt die Richterin sinngemäß. "Wir sind hier nicht in einem Hearing." Es gehe darum, die Zeugin unter Wahrheitspflicht zu befragen.
Das Mini-Wortgefecht endet, bevor es sich weiter auswächst. Wir hatten das schon einmal. Die Verteidiger haben der Richterin schon mehrmals vorgeworfen, sie würde "vorwurfsvoll" befragen.
Genau das wirft man übrigens Siegfried M., dem Erstangeklagten, vor: das "vorwurfsvolle Befragen". Bewerberin Christa Scharf sagte, sie habe sich gefühlt, als wollte er sie "hinausprüfen".
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"Vertraulich"
Geschickt wurde das eMail am 24. Jänner 2017 um 11.40 Uhr - mit dem Stichwort "vertraulich".
Das war der Tag, an dem die Bewerbungsfrist geendet hat, erinnert die Richterin.
Stattgefunden hat das Hearing für Braunau dann am 13. Februar 2017.
Ob das öfter vorkommt, dass man als Kommissionsmitglied das Gutachten einer vorigen Kommission erhält?
Sie kann es nicht ausschließen und weiß auch nicht mehr, ob sie den Vorgang damals hinterfragt hat.
Im eMail war übrigens nicht nur das Gutachten, sondern auch der Beurteilungsbogen.
Aha. Das lassen wir jetzt einmal sacken.
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Kommissionsmitglied bekam voriges Gutachten zugeschickt
Die Zeugin erklärt, dass sie von einer Kollegin das Protokoll des Hearings für Freistadt erhalten hat.
Wann? "Tage" vor dem Hearing für Braunau. "Zur Info", stand im eMail drinnen.
Die Richterin wird hellhörig.
"Sie haben also gewusst, dass es für Braunau drei Bewerber gibt, die sich schon für Freistadt beworben haben?"
Ja, bestätigt sie.
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Die Richterin will noch einmal den Vergleich zwischen Michael L. und Christa Scharf:
Teilweise habe Frau Scharf besser abgeschnitten, in anderen Aspekten aber sei L. besser gewesen, bleibt die Zeugin vage. Sie weiß aber nicht mehr, wer was genau präsentiert habe. Das Hearing war im Februar 2017.
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"Er war mit Abstand der Beste"
Was konkret war der Grund, warum Michael L. besser geeignet war als alle anderen Bewerber - insbesondere Christa Scharf, die das Finanzamt in Braunau damals schon interimistisch geführt hat?
Sie würde sich zwar nicht ausschließlich auf das Hearing verlassen, sagt Helga S. Aber: "Er war dort mit Abstand der Beste."
Die Richterin hakt nach: Was waren die konkreten Gründe?
S. zählt auf: Sein Auftritt, seine Präsentation, die Fragenbeantwortung. "Und er hat damals schon breit gefächerte Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen gemacht. Im Gegensatz zu anderen."
Ob sie berücksichtigt habe, dass er Bürgermeister einer kleinen Gemeinde mit ca. sechs Mitarbeitern war?
"Naja, das ist schon eine Leitungsfunktion", sagt S.
Aber ob das vergleichbar sei mit dem Vorstandposten von drei Finanzämtern (Braunau, Ried, Schärding) mit ca. 150 Mitarbeitern?
"Man führt Menschen. Man hat eine Verantwortung und spezielle Aufgaben."
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Die Zeugin erklärt, worauf es ihr bei einem Bewerber ankommt: Der Auftritt im Hearing, wie man sich verhält, kleidet, präsentiert, die eigenen Vorstellungen zur Führung des Amtes erklären kann. Praktische Erfahrung als Führungskraft würde "nicht schaden". Den Personalakt schaut sie sich übrigens nicht an, sagt sie auf Nachfrage der Richterin. Die Bewerbungsunterlagen schon.
Was zählt, sei "das Gesamtbild", betont sie.
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Helga S. war Mitglied der Begutachtungskommission für das Finanzamt Braunau-Ried-Schärding. Sie hat damals den Platz von Anita G.-B. eingenommen.
Wir erinnern uns: Das war jenes Kommissionsmitglied, das beim Hearing für Freistadt-Rohrbach-Schärding misstrauisch geworden ist, weil die anderen Mitglieder den ÖVP-Funktionär Michael L. so hoch bewertet haben. Diese korrigierten daraufhin die Punktezahlen nach unten, und L. rutschte vom ersten auf den zweiten Platz.
Beim Hearing für Braunau war Anita G.-B. dann nicht mehr dabei, Helga S. nahm ihren Platz als Dienstgebervertreterin ein. Bei diesem Hearing wurde L. dann erstgereiht. Der Rest ist Geschichte.
Die Richterin fragt jetzt ganz genau ab, wie S. zu ihrer Beurteilung kam. Sie gab L. damals 83,9 Punkte, die höchste von ihr vergebene Punktezahl.
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Die erste Zeugin des heutigen Tages kommt herein, es ist Helga S., die im März schon einmal als Zeugin da war. Ihre Befragung zog sich bis in den späten Abend und wurde deshalb abgebrochen. Heute setzen wir fort.
Die Richterin fragt, ob die Zeugin in der Zwischenzeit mit irgendjemandem über die Sache gesprochen hat. "Das habe ich nicht", sagt sie.
Also los.
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Die vorsitzende Richterin Melanie Halbig erklärt noch einmal den weiteren Fahrplan:
- Heute: Zeugen
- Freitag: Verlesung des Akts und Schlussvorträge
- Montag, 4. Mai: Urteilsverkündung
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Guten Morgen aus Linz!
Nach einem Monat Pause haben wir uns heute wieder in Saal 61 im Linzer Landesgericht eingefunden. Heute werden weitere Zeugen befragt, zudem wird über Anträge auf zusätzliche Ladungen entschieden.
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"Haben Sie den Live-Ticker gelesen?"
Und damit ist die heutige Verhandlung beendet. Wir haben im KURIER für die letzten Minuten einen kleine Schichtübergabe gemacht, Raffaela Lindorfer war seit 6 Uhr morgens auf den Beinen.
Damit möchte ich mich stellvertretend für die Kollegin heute bei Ihnen verabschieden. Danke, dass Sie den Live-Ticker gelesen haben. Das war noch wichtiger als sonst - weshalb genau, können Sie auch hier noch einmal nachlesen.
Sie lesen von uns am 21. April in gewohnter Manier wieder. Ein Urteil soll es dann am 4. Mai geben.
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P. aus Zeugenstand entlassen
Auch wenn Zeugin P. den Bürgermeister nicht an erste Stelle gereiht hat, war sie dennoch mit der Entscheidung der gesamten Kommission einverstanden, dass es der Ortschef wird, sagt sie auf Nachfrage des Verteidigers des Erstangeklagten. Nun wird die Zeugin entlassen, nachdem keiner mehr eine Frage hat. -
P. wehrt sich gegen "Unterstellung"
Noch immer wird Zeugin P. befragt, jetzt ist der Oberstaatsanwalt an der Reihe, sie versichert ihm neuerlich, nicht parteipolitisch motiviert als Kommissionsmitglied gehandelt zu haben. Gegen eine derartige "Unterstellung" verwehre sie sich seit Bekanntwerden derartiger Vorhaltungen, sprach von einer "Vorverurteilung". (APA) -
Verhandlung war "schlimme Erfahrung"
Das Erkenntnis vom Bundesverwaltungsgericht sei "falsch", behauptet Zeugin P. Darin wurde festgestellt, dass Scharf nach Alter, Geschlecht und Weltanschauung diskriminiert worden ist. "Das ist für mich unverständlich." Generell sei die Verhandlung "eine schlimme Erfahrung gewesen, die ich nicht mehr machen will."
Sie fühlte sich beim Bundesverwaltungsgericht vorverurteilt. "Es ist unterstellt worden, dass man, nur weil man ÖVP-Mitglied ist, in einer Kommission anders beurteilt." Man sei gefragt worden, welcher Partei man angehört und was man macht - "da war ganz klar, worauf die Frage abzielt." (APA) -
Wurde interveniert? "Nein."
Die Richterin hält ihr die Chats zwischen dem Zweitangeklagten und Thomas Schmid vor. Darüber sei bei der Anwaltsbesprechung geredet worden, denn die Kommissionsmitglieder hätten anfangs ja alle denselben Anwalt gehabt, sagt Zeugin P.
Die Nachricht des Zweitangeklagten an Schmid - "Hi! mit bauchweh- aber:" und ein Daumen-hoch-Emoji - sei dort damit erklärt worden, dass es eine knappe Entscheidung war.Zu Schmids Reaktion "Mein Held" und der Antwort des Zweitangeklagten "Man tut, was man kann" habe es keine Erklärung gegeben.
Hat bei Ihnen jemand interveniert?", fragt die Richterin. "Nein." "Haben sie sonst irgendwelche Interventionen wahrgenommen?" "Nein." (APA) -
Dass Thomas Schmid beim Zweitangeklagten für den Bürgermeister interveniert habe, habe sie nicht gewusst. Das habe sie erst "bei der Anwaltsbesprechung oder aus den Medien" erfahren. Zur Erinnerung: Die Zeugin war selbst als Beschuldigte geführt, die Ermittlungen gegen sie wurden aber eingestellt.
Was habe sie gedacht, als sie die Chats dazu gesehen habe? "Oh, mein Gott." Denn wenn etwas aus dem Zusammenhang gerissen werde, seien "Deutungen in alle Richtungen möglich". (APA)
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Die Zeugin hat die Bürgermeistertätigkeit als "erfolgreiche Führungsfunktion" beurteilt, zeigt sich aus den Bewertungsbögen.
Die Richterin will wissen, wie sie beurteilen haben können, ob diese Tätigkeit auch tatsächlich erfolgreich war. Sie meint, er habe berichtet, was er bisher gemacht habe, etwa die Umsetzung eines gemeindeübergreifenden Kindergartens. Dass er wegen seiner politischen Tätigkeit damals nicht Vollzeit gearbeitet hat, sei ihrer Erinnerung nach im Hearing nicht Thema gewesen. (APA)
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Kleiner Lesetipp nebenbei
Der KURIER hat Justizministerin Anna Sporrer gestern zum Liveticker-Verbot befragt:
Die rote Ressortchefin erklärte, es handle sich um eine Einzelentscheidung des Schöffensenats, sie werde ihre Fachabteilung aber prüfen lassen, ob die jetzigen gesetzlichen Bestimmungen in der Strafprozessordnung ausreichen.
Nachzulesen hier:
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Nun geht es um den Auftritt des Bürgermeisters beim Hearing. Er "ist kein Anzugträger", er habe "eher einen kooperativen Führungsstil", beschrieb Zeugin P. das Auftreten des Kommunalpolitikers.
Er habe bei seiner Präsentation "auf Zahlen gebaut". Er habe auch erwähnt, dass er Bürgermeister sei. (APA)
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Die Richterin will wissen, ob der Erstangeklagte Scharf genauso befragt habe wie die anderen. "Ja."
Der Erstangeklagte sei "im Auftreten sehr direkt" und habe "einen autoritären Führungsstil", das sei in einer Stresssituation eine "Riesen-Herausforderung", räumt sie ein.
Andere Zeugen hatten gesagt, der Erstangeklagte habe Scharf "forsch" befragt, sie selbst hatte das Gefühl, "hinausgeprüft" zu werden. Die Zeugin bleibt aber dabei: "Es war bei allen Bewerbern gleich." (APA)
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Und wieder geht es um das leidige Thema Telefonie. Zur Erinnerung: Dem erstangeklagten Siegfried M. wird vorgeworfen, dass er Scharf - weil sie eine unliebsame Konkurrentin für den ÖVP-Favoriten Michael L. gewesen sei - verunsichern wollte, indem er sie im Hearing "forsch" dazu befragt hatte.
Zeugin P. erklärt, es sei ein "unausgesprochenes Geheimnis" gewesen, dass M. "außerordentlich viel Wert auf die Telefonie gelegt hat". Das Problem in der Finanzverwaltung war damals, dass zu wenige Mitarbeitende die Hotline besetzt haben. "Das war ein ständiges Thema."
Ob Scharf im Hearing dafür eine Lösung parat hatte, wisse sie nicht mehr.
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Die letztlich unterlegene Bewerberin Christa Scharf sei "sehr nervös, sehr fahrig und sehr unsicher" gewesen. Sie habe eine Papierpräsentation an die Flipchart gepinnt, die nicht leserlich, weil zu klein gewesen sei, schildert die Zeugin. (APA)
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Jetzt geht die Richterin mit der Zeugin im Detail den Beurteilungsbogen, mit dem die Bewerberinnen und Bewerber bewertet wurden, durch und wie die Zeugin ihre Punkte im Hearing vergeben hat. (APA)
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