Tag 5 im Postenschacher-Prozess: Opfer will "gerechte Strafe" für Wöginger und Co.
Wöginger-Prozess
August Wöginger hat am Dienstag seine Aussage als Beschuldigter in der Causa um mutmaßlichen Postenschacher beim Finanzamt Braunau gemacht, jetzt sind die Zeugen an der Reihe: Den Anfang macht heute Christa Scharf, am Nachmittag wird Michael L. erwartet.
Scharf wurde bei ihrer Bewerbung für die Leitung des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding im Jahr 2017 diskriminiert, die Republik hat ihr nach einem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 5.000 Euro Schadenersatz gezahlt.
Den Job bekam damals Michael L. – laut Anklage, weil sich ÖVP-Abgeordneter Wöginger für ihn eingesetzt habe und die Personalkommission ihn daraufhin besser bewertet habe, als es seiner Qualifikation entsprach.
- Die Anklage
Michael L., ÖVP-Bürgermeister aus dem Mühlviertel, übergab Wöginger in dessen Sprechstunde seine Bewerbungsunterlagen für den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding, Wöginger übergab diese dann an Thomas Schmid, Generalsekretär im Finanzministerium, der den Wunsch, L. solle "es werden" bei Herbert B. deponierte. Der Personalvertreter saß in der Begutachtungskommission, von der L. am 13. Februar 2017 dann als "in höchstem Ausmaß" bewertet und an die erste Stelle gesetzt wurde.
Angeklagt sind Siegfried M., damals Vorsitzender der Kommission, und Mitglied Herbert B. wegen Amtsmissbrauchs, Wöginger wird Anstiftung vorgeworfen.
- Ursprünglicher Prozessstart
Am 7. Oktober 2025 bekommen die drei Angeklagten von der Richterin Diversionen angeboten. Die WKStA, die zunächst einverstanden ist, muss nach einer Weisung ihrer Oberbehörde doch Beschwerde einlegen. Die Diversion wird dann im Dezember vom Oberlandesgericht gekippt (nachzulesen hier).
- Die Fortsetzung
Am 11. Februar wird der Prozess fortgesetzt, die Angeklagten plädieren auf "nicht schuldig". Wögingers Anwalt Michael Rohregger regt an, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, weil das Verfahren, das zur Aufhebung der Diversion geführt hat, verfassungswidrig sei. Er blitzt letztlich ab - der Schöffensenat hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
- Tag 2: Marathonbefragung für den Erstangeklagten
Am 26. Februar wird der Erstangeklagte Siegfried M. mehr als sieben Stunden lang alleine von der Richterin befragt. Der 63-Jährige distanziert sich von der "Verantwortungsübernahme", die ihm die Diversion verschafft hätte und erklärt jetzt, er habe damals "völlig korrekt" gehandelt. Für Verwunderung sorgt seine Aussage, es gebe "sicher kaum jemanden, der noch nie eine Bewerbung für einen Job oder eine Wohnung einem Politiker gegeben hätte". (Hier geht"s zum Bericht.)
- Tag 3: Zweitangeklagter sagt, der Kronzeuge lügt
Siegfried M. wird am Vormittag des 27. Februar weiter von der Richterin befragt, die Anklagevertreter der WKStA haben dann nur noch drei kurze Fragen. Das sei "bezeichnend", sagt M.s Anwalt Stefan Huber.
Als nächstes kommt der Zweitangeklagte Herbert B. Der Personalvertreter erklärt, dass Thomas Schmid zwar bei ihm interveniert habe, er dies aber zurückgewiesen habe. Dass Schmid als Kronzeuge behauptete, es habe noch weitere, detailliertere Gespräche zu der Causa gegeben, sei "eine Lüge". Warum er ihm am Tag des Hearings eine "Erfolgsmeldung" per Whatsapp geschickt hat, erklärt er mit "Beziehungspflege" (nachzulesen hier).
- Tag 4: Strafrichterin befragte Polit-Profi Wöginger
Herbert B. wird am Vormittag des 3. März weiter befragt und erklärt, dass er es "nicht ok" finde, wenn sich ein Bewerber an einen Politiker wendet. Dass parteipolitische Motive bei seiner Bewertung eine Rolle gespielt hätten, bestreitet das Kommissionsmitglied weiterhin. (Hier der Ticker zur Nachlese.)
Am Nachmittag nimmt August Wöginger in der Mitte Platz - und wiederholt während der dreieinhalbstündigen Befragung im Wesentlichen seine Kernbotschaften: Er habe damals nur ein "Bürgeranliegen" an die zuständige Stelle weitergeleitet, sich dann aber nicht weiter für das Bewerbungsverfahren interessiert. Es tue ihm leid, was durch seine Handlungen ausgelöst wurde, er bestreitet aber weiter jede strafrechtliche Verantwortung. Nicht schlüssig erklären konnte er den Chat mit Schmid ("bin total happy" und "DANKESCHÖN"), als dieser ihn darüber informierte, dass "der Bürgermeister" den Finanzamtsjob bekam (nachzulesen hier).
Die Verhandlung hat um 9 Uhr begonnen und ist bis 20 Uhr angesetzt. Hier geht's zum Liveblog:
Postenschacher-Causa
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"So wie es vorgegeben war, so habe ich es gemacht"
Ob sie erwähnt habe, dass M. sie immer gelobt habe, oder was alles gut gelaufen sei während ihrer interimistischen Leitung?
"Das wäre sich nicht ausgegangen", sagt Scharf. Zu ihrer geplanten Zielerreichung habe sie gesagt: "Die Leistungskennzahlen müssen verbessert werden." Ihre Lösungsvorschläge hätten etwa gelautet, die Mitarbeiter an die richtigen Plätze zu setzen, oder auch die Aufgabenverteilung.
Dass ihre Nervosität wahrnehmbar gewesen sei, glaubt sie nicht. Sie glaubt, sie habe sich gut präsentiert.
"So wie die Punkte vorgegeben waren, so habe ich es gemacht."
Auch damit bestätigt Scharf teilweise die Verteidigungslinie: Siegfried M. hat über sie gesagt, sie sei "eine brave Beamtin" gewesen, hätte aber nicht sehr viel Ambition gehabt.
Wir im Gerichtssaal sind unterdessen gespannt, wie sich Michael L. nachher im Zeugenstand präsentieren wird. Es fühlt sich gerade ein bisschen wie ein Hearing an. Mit der zentralen Frage: Haben die beiden Beschuldigten und Ex-Kommissionsmitglieder mit ihrer Bewertung recht? Scharf landete ja auf dem vorletzten Platz.
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Selbsteinschätzung: 7 oder 8 von 10
Wir kommen zum Tag des Hearings, den 13. Februar 2017:
Sie habe eine zehnminütige Präsentation mit drei A3-Blättern vorbereitet, die sie auf die Pinnwand gehängt habe. "In Farbe, nicht zerknittert!", betont Scharf, weil ihr von der Verteidigung ja vorgeworfen wurde, sie habe "irgendwelche zerknitterten Zettel" aus der Tasche gezogen - sprich: sei schlecht vorbereitet gewesen. Und sie habe sie in der Hand gehalten. Auch ein wichtiges Detail, offenbar.
Auf einer Skala von 1 bis 10, wie schätzt sie ihre Leistung ein?, fragt die Richterin. "7, 8", sagt Scharf. "Vielleicht hätte etwas besser sein können. Aber für mich habe ich mein Bestes getan."
Warum die niedrige Eigenbewertung? "Weil ich ein bescheidener Mensch bin", sagt Scharf. Sie wüsste aber nicht, was sie hätte besser machen können.
Sie habe sich übrigens bewusst gegen eine Powerpoint-Präsentation entschieden, erklärt sie. "Weil vielleicht könnte der Beamer nicht funktionieren."
Ob ihre Selbstpräsentation flüssig vorgetragen gewesen sei, das könne sie heute nicht mehr sagen.
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"G'mahte Wiesn?"
Jetzt geht's ums Hearing.
Die Richterin fragt: "Sie haben das Finanzamt ja gut gekannt. Haben Sie das Gefühl gehabt, das Hearing ist für sie eine g'mahte Wiesn? Haben Sie sich sicher gefühlt?"
Achtung, Fangfrage: Die Verteidigung hat gesagt, dass Scharf sich zu sicher gefühlt habe, und dass eine langjährige Tätigkeit eben nicht ausreiche, wenn man sich für einen Führungsjob bewirbt. Das hat Scharf gerade (teilweise) bestätigt.
Es sei ihr aber bewusst gewesen, dass sie auch im Hearing noch ihre Leistung erbringen müsse, fügt sie auf Nachfrage hinzu.
Kritisiert wurde auch, dass ihr Bewerbungsschreiben nur "ein verlängerter Lebenslauf" sei, und sie nicht klarmachen konnte, warum sie motiviert sei für den Führungsjob.
Scharf verweist auf die Ausschreibung, darin hieß es, man müsse seinen Werdegang schildern sowie das derzeitige Aufgabengebiet. "Aufgrund der langjährigen Erfahrung kenne ich alle Arbeitsabläufe und die Mitarbeiter", zitiert sie aus ihrer Bewerbung. "Und das hat mich natürlich motiviert."
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Die Verteidigung hat zum Prozessstart thematisiert, dass Scharf ja auch einmal für die ÖVP kandidiert hat. Sie könne deshalb gar nicht wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert werden.
Scharf erzählt, sie habe 2021 kandidiert - als "Freundschaftsdienst", weil sie den ÖVP-Bürgermeister kannte.
Sie sei nie Mitglied der ÖVP gewesen, und habe ihre Kandidatur damals auch nicht an die große Glocke gehängt.
Zur Einordnung: Das Hearing war 2017, die Kandidatur 2021, also vier Jahre später.
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Langsam kommen wir zum Kern der Sache.
Scharf erzählt, dass sie über Mitarbeiter erfahren habe, dass Michael L. sich bewirbt.
Umso mehr habe sich bei ihr das Gefühl verstärkt, dass ihre Bewerbung nicht erwünscht sei.
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"Wusste, dass ich nicht erwünscht bin"
Jetzt schildert Scharf ein Mitarbeitergespräch mit M., wo sie ihm mitgeteilt hat, dass sie sich für den Vorstandsposten bewerben will.
"Ahhhsssoooo?", habe M. gesagt. "Und da hab ich gewusst: Da rennt was!", sagt Scharf und haut mit der flachen Hand auf den Tisch.
"Vorher diese Lobhudelei und dann tut er so verwundert. Es musste doch davon ausgehen, dass ich mich bewerben werde. In dem Moment wusste ich, dass ich nicht erwünscht bin." Dass sie sich nicht bewerben solle, das habe er nicht gesagt.
M. erklärt seine Reaktion damit, dass er nie wahrgenommen hätte, dass sie Freude an ihrer Managementfunktion hätte. Scharf sagt, die interimistische Leitung sei anfangs nicht leicht gewesen, aber es habe ihr dann schon Spaß gemacht. Ob M. mitbekommen hat, dass sie "Spaß" hat? Das kann Scharf nicht beurteilen. Sie sei jedenfalls von ihren Mitarbeitern bestärkt worden, sich zu bewerben.
Mit M. habe sie dann nicht mehr über die Bewerbung gesprochen.
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"Die Kollegin ist so toll!"
Siegfried M. habe sie immer gelobt, sagt Scharf, und schildert eine Begebenheit bei der Fachvorstände-Tagung im Herbst 2016 in Wien: Da habe er sie am Raucherplatz angesprochen: "Mei, was machst du anders als deine Vorgänger?" Und dann in Gegenwart eines anderen Vorstands gesagt: "Die Kollegin ist so toll!" (Der Kollege ist übrigens am 24. März als Zeuge geladen.)
"Mir war das fast schon peinlich!", sagt Scharf zur Richterin.
Diese hält ihr vor, dass M. in seiner Befragung erklärte, das Lob habe nur "taktische Gründe" gehabt, quasi zur Mitarbeitermotivation.
Scharf glaubt das nicht.
Zur selben Zeit bekam sie auch eine "Weihnachtsbelohnung" - für ihre Leistung. Scharf führt das auf die Doppelbelastung (Fachvorständin und interimistische Leiterin von drei Finanzämtern) zur damaligen Zeit zurück. Ob es nur deshalb war, das weiß sie nicht.
M. hat das bei seiner Befragung auch so erklärt.
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Siegfried M., damals Regionalmanager, hat als Beschuldigter ausgesagt, das Finanzamt Braunau sei "das schlechteste von ganz Österreich" gewesen. Es sei nicht so gut gewesen, sagt auch Scharf, aber es seien damals einige Verbesserungen gelungen. Ein Problem gab es mit der Telefonie, also jener Stelle, wo Bürgeranfragen entgegengenommen werden.
An diesem "wunden Punkt" hat M. im Hearing angesetzt. Vorgeworfen wird ihm, er habe Scharf bewusst forsch behandelt, um sie zu verunsichern. Er sagt, er sei damals eben nicht mit ihrer Antwort zufrieden gewesen. Sie habe es nicht geschafft, Lösungen anzubieten.
Scharf erklärt jetzt, was genau das Problem mit der Telefonie war und wie eng sie mit M. in Kontakt stand, wie weit man sich mit Verbesserungsvorschlägen ausgetauscht hat.
Man merkt: Richterin und Ersatzrichterin nehmen die langjährige Finanzbeamtin genau unter die Lupe, testen ihre Kompetenz ab.
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Die 70-Jährige erzählt ziemlich ausschweifend über ihr Berufsleben im Finanzamt, ihre vielfältigen Tätigkeiten und wie sie als Fachvorständin ihr Team geführt hat.
Die Beschreibung des Beschuldigten und damaligen Kommissionsmitglieds Herbert B., dass sie "mürrisch" wirke, lässt sich bis jetzt zumindest nicht bestätigen.
Die Richterin fragt, ob sie im Dienst je eine negative Beurteilung bekommen hat. Die Kurzfassung: "Nein."
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Wer ist Christa Scharf?
Christa Scharf ist in diesem Verfahren nicht nur Zeugin, sondern als Privatbeteiligte - sprich: als Opfer - angeschlossen, weil sie durch den mutmaßlichen Amtsmissbrauch geschädigt wurde. 2021 bekam sie vom Bundesverwaltungsgericht einen Schadenersatz von 5.000 Euro zugesprochen, nachdem die Gleichbehandlungskommission zuvor eine Diskriminierung festgestellt hat.
Die 70-Jährige ist seit 2019 in Pension. Mehr als 35 Jahre lang war die promovierte Juristin im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding in verschiedenen Positionen tätig. Seit 2005 war sie Fachvorständin, zuständig für Steuerrechtsfragen, und stellvertretende Leiterin des Finanzamts.
2016 hat sie die interimistische Leitung übernommen, weil ihr Chef pensioniert wurde. Im Herbst hat sie sich dann um die Leitungsposition beworben und wurde - so der Vorwurf laut Anklage - im Hearing schlechter gereiht, weil Michael L., ein ÖVP-Bürgermeister, nach Intervention des damaligen ÖVP-Abgeordneten August Wöginger den Job bekommen sollte.
Dafür gesorgt haben sollen Siegfried M., der damals Regionalmanager der Finanzämter in OÖ und Salzburg sowie Vorsitzender der Personalkommission war, und Personalvertreter Herbert B. Die beiden sind - neben Wöginger - wegen Amtsmissbrauchs angeklagt.
So viel zur Person, jetzt geht's weiter mit der Einvernahme durch die Richterin.
Anmerkung: Falls Sie sich wundern: Christa Scharf hat eingewilligt, mit ganzem Namen genannt zu werden und auch schon einige Interviews gegeben, deshalb schreiben wir sie aus. Bei Herbert B. und Siegfried M. sowie bei Michael L. ist das nicht der Fall.
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Guten Morgen aus Linz!
Zeugin Christa Scharf ist schon da. Vor den wartenden Journalisten sagt sie: "Ich hoffe, dass ich heute einiges richtig stellen kann. Das Bild, das die Beschuldigten von mir gezeichnet haben, dass ich beim Hearing komplett unfähig war, ist falsch."
Was sie sich von dem Prozess erwartet? "Eine gerechte Strafe."
© KURIERWöginger-Prozess
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Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr
Bis 20 Uhr soll ist der heutige Prozesstag anberaumt. Kollegin Lindorfer meldet sich in Kürze aus Linz.
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Tschüss aus Linz
Der Prozesstag ist beendet. Kollegin Raffaela Lindorfer und ich verabschieden uns hiermit aus dem Gerichtssaal in Linz und bedanken uns für das Mitlesen.
Den weiteren Fahrplan finden Sie einen Ticker-Eintrag weiter unten.
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Der weitere Fahrplan
Am Donnerstag sind L. und die unterlegene Bewerberin Christa Scharf als Zeugen geladen.
Der Freitagstermin ist unwahrscheinlich.
Ein Urteil wird für den 21. April erwartet.
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Nach einer kurzen Pause übernimmt jetzt ein Richteramtsanwärter eine Formalität: Weil die drei Angeklagten die Aussagen der jeweils anderen nicht gehört haben, fasst er diese jetzt für alle grob zusammen.
Das kann eine Weile dauern, wir empfehlen dazu die KURIER-Berichte der jeweiligen Verhandlungstage:
Und zum heutigen Verhandlungstag natürlich diesen Ticker zur Nachlese.
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Pause
Die Richterin ordnet eine zehnminütige Pause an. Das ist auch gut so, die Luft im Gerichtssaal ist nicht die Beste.
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Warum der Umweg?
Die Ersatzrichterin fragt nach. Warum brauche es diese Parallelschiene der Prüfung über Umwege, wenn es sowieso die offizielle Bewerbungsprüfung gebe? Wöginger beginnt die Geschichte noch einmal von vorne zu erzählen und beruft sich abschließend auf die zuständigen Stellen. Zufrieden scheint die Ersatzrichterin mit der Antwort allerdings nicht zu sein. Auch die WKStA-Vertreter hinterfragen den Umweg, die Antwort bleibt die gleiche.
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"Gute Frage"
Wöginger betont nicht gewusst zu haben, wann die Hearings stattgefunden haben. Alles was Schmid beschrieben habe, sei dessen Wahrnehmung, Wöginger selbst habe dies nie so intendiert.
Nach den Chatverläufen gab es laut Wöginger mit Schmid seines Wissens nach keine Kontakte zu diesem Anliegen. Seit Ende 2018, Anfang 2019 habe Wöginger keinen Kontakt mehr zu Schmid gehabt. Streitigkeiten gab es zu Ende keine. Warum Schmid ihn so wesentlich belaste? "Das ist eine gute Frage."
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Richterin: "Kenne mich nicht aus"
Was Schmid mit der Nachricht "Der Bürgermeister schuldet dir was", gemeint habe, sei laut Wöginger "eine gute Frage". Wöginger nahm laut Aussage an, dass es sich in den Nachrichten um L. geht.
Warum Wöginger sechs Minuten später mit "Dankeschön" geantwortet hat, kann er vor der Richterin nicht genau erklären. Er betont, dass dies nicht sein Kommunikationsstil sei und beruft sich auf wissenschaftliche Studien, dass man sich auf den Kommunikationspartner einlässt. Die Richterin kann die Erklärung nicht nachvollziehen: "Ich kenne mich nicht aus." Wöginger blickt daraufhin zu seinem Anwalt.
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"Keinerlei Gedanken gemacht"
Das Anliegen von L. war für Wöginger eines, wie "viele, viele andere auch". Über das weitere Verfahren nach der Übermittlung der Bewerbungsunterlagen habe sich Wöginger "keinerlei Gedanken gemacht".
Vor dem Tag des Hearings schrieb Schmid an Wöginger: "Bin erreichbar. Lg Thomas" Ob es daraufhin ein Telefonat mit Schmid gab, weiß Wöginger laut Aussage nicht. Er schließe aber nicht aus, dass dieses stattgefunden habe, da es eine sehr turbulente innenpolitische Zeit war (Anm: Februar 2017). Es könne demnach um andere Themen gegangen sein, so Wöginger.
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Kein ständiger Kontakt zu Schmid
Bei Wöginger habe nie jemand von der ÖVP Oberösterreich nachgefragt, wegen der Postenbesetzung. Er habe in den Gesprächen mit Schmid auch nie betont, dass es ihm wichtig sei, dass L. diese Position bekommt. Wöginger sei "nicht in das Finanzministerium gepilgert", um sich für L. einzusetzen.
Wöginger schließe nicht aus, bei Schmid nachgefragt zu haben, wie es denn aussehe. Das es einen ständigen Kontakt gab, weißt er zurück.
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Nie über Kommission gesprochen
Mit seiner "Bitte um Prüfung", wollte Wöginger laut Aussage auch erreichen, dass überprüft wird, ob L. die Voraussetzungen erfüllt. Es sei gut möglich gewesen, dass er bei Schmid nachgefragt habe, was denn der Stand der Dinge ist. Über eine Begutachtungskommission sei nie gesprochen worden, so Wöginger. Ebenso über andere Bewerber.
Wöginger informierte sich laut eigener Aussage nicht bei Schmid wie die Chancen für L. auf den Posten stehen.
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Chatnachrichten Wöginger-Schmid
Es geht weiter mit Chatnachrichten zwischen Wöginger und Schmid. So habe Schmid laut der Richterin geschrieben: "Bitte RR wegen L." Ob es daraufhin Telefonate gegeben hat, weiß Wöginger nicht mehr.
Daraufhin dreht es sich erneut im Kreis. Wöginger wiederholt seine Argumente und lässt sich von den Fragen der Richterin nicht aus dem Konzept bringen.
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Wöginger zu Schmid
Nach einer kurzen Pause wird Wöginger jetzt zu Thomas Schmid befragt. Wöginger sagt er habe ihn zufällig getroffen und die Unterlagen von L. übergeben. Zudem stellte der ÖVP-Abgeordnete klar, dass er L. für einen geeigneten Kandidaten halte. Wöginger wollte laut Aussage auch eine Rückmeldung von Schmid. Überzeugen wollte er ihn nicht, so Wöginger. "Das war gar nicht Inhalt des Gespräches."
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"Kann nicht alles aufnehmen"
"Man kann nicht alles aufnehmen, wo man als Politiker angeredet wird", antwortet Wöginger auf die Frage der Richterin, ob es auch weitere Gespräche mit L. über den Posten gab. Wöginger schließt nicht aus L. auf Veranstaltungen getroffen zu haben, wissen tue er es aber nicht.
Wöginger sah L. geeignet weil dieser in der Finanzverwaltung tätig war und aufgrund seines Amtes als Bürgermister Führungsqualitäten habe. Deshalb habe der ÖVP-Klubchef die Unterlagen mit einer Bitte um Prüfung weitergeleitet. An ein Empfehlungsschreiben habe Wöginger nicht gedacht. Er sieht es auch nicht als Unterstützung für einen Parteikollegen.
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Gut vernetzt
Im Ermittlungsverfahren wurde L. gefragt, warum er zu Wöginger gegangen ist - der habe mit der Besetzung des Finanzamts formal ja überhaupt nichts zu tun gehabt.
L. antwortete, er habe sich "nichts Großartiges" dabei gedacht. Wöginger sei halt gut vernetzt, kenne vielleicht jemanden und könne ein gutes Wort für ihn einlegen.
Wöginger wiederholt sich: L. habe sich wahrscheinlich gedacht, ein Bundespolitiker wie er sei gut vernetzt und könne das Anliegen gut an die geeignete Stelle übergeben.
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Ungerecht gegenüber anderen Bewerbern?
Die Richterin fragt ganz genau nach, wieso Michael L. eigentlich geglaubt hat, er brauche die Unterstützung eines Politikers bei seiner Bewerbung.
Ob er, Wöginger, das nicht als ungerecht den anderen Bewerbern gegenüber gefunden habe?
"Ich habe mir keine Gedanken darüber gemacht, wie das Besetzungsverfahren abläuft", wiederholt Wöginger.
Auf Nachfrage schließt er aus, dass L. von ihm verlangt hätte, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen.
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Ein "gutes Wort" einlegen
Viel Neues gibt es aktuell nicht. Wöginger bleibt seiner Message treu und wiederholt sich verstanden zu haben, dass er ein "gutes Wort" für L. einlegen solle und daraufhin die Kopie der Bewerbungsunterlagen an die zuständige Stelle weiterleitete.
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Vorteil durch Wöginger?
Wöginger habe "immer wieder" mal Unterlagen vor allem auf kommunaler Ebene weitergegeben. Das sich L. einen Vorteil durch Wöginger erhofft hat, sei dem ÖVP-Klubchef nicht in den Sinn gekommen. Er betont das dies auch nicht seine Intention gewesen sei.
Bei der Sprechstunde sei es ausschließlich um die Stelle im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding gegangen. Wöginger nutzt eine "zufällige Gelegenheit", um Schmid die Unterlagen zu übergeben.
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Wöginger sollte "gutes Wort" für L. einlegen
Bürgeranliegen werden laut Wöginger nicht veraktet. Man halte die Anliegen fest, und leitet diese an die dazugehörige Stelle weiter, erklärt der ÖVP-Klubchef. L. sei Ende 2016 zu einer Sprechstunde erschienen.
L. sei mit dem Anliegen gekommen, dass er sich für diese Stelle im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding bewerben werde. L. bat Wöginger "ein gutes Wort" für ihn einzulegen. Wöginger leitete die Unterlagen an die zuständige Stelle weiter, das Finanzministerium. An den genauen Wortlaut könne sich Wöginger nicht mehr erinnern.
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"Muss auch Führungsqualitäten haben"
Wöginger kenne L. etwa seit dem Jahr 2015. Das Verhältnis wäre kein persönliches gewesen. Die beiden haben sich nur selten gesehen. L. sei möglicherweise zu ihm gekommen, weil er Abgeordneter auf der Bundesebene war. Der letzte Kontakt läge jahrelang zurück. Wöginger wusste, dass L. in der Finanzverwaltung tätig ist, die genaue Funktion kannte er allerdings nicht. "Wenn man Bürgermeister ist, muss man auch Führungsqualitäten haben", so Wöginger auf die Frage der Richterin, ob L. Führungsqualitäten habe.
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Keine Ahnung vom Bewerbungsverfahren?
Dass Wöginger – zum damaligen Zeitpunkt schon seit 15 Jahren Politiker im Nationalrat und Bundesobmann des Österreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (ÖAAB) – sagt, er wusste nicht, wie das Verfahren abläuft, kann die Richterin nicht so recht glauben. Sie zitiert dazu auch eine Aussage von Finanz-General Schmid.
"Das hat mich auch nicht so interessiert. Ich habe die Bewerbung weitergegeben, damit war es für mich erledigt", sagt Wöginger.
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Keine Freundschaft mit Schmid
Wöginger beschreibt das Verhältnis als "korrekt". Eine persönliche Freundschaft hatte er mit Schmid nicht. Er war für Wöginger auch Ansprechpartner für inhaltliche Fragen, wie er auf Nachfrage der Richterin bestätigt.
Dass eine unabhängige Kommission beim Bewerbungsverfahren zum Einsatz kommt, habe er nicht gewusst, auch nicht, wie das Verfahren abläuft. Er betont auch, dass er sich keine Gedanken über den weiteren Ablauf gemacht habe.
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Wöginger: "Viel" Kontakt mit Schmid
Wöginger kennt B. seit mindestens zehn Jahren. Zu tun hatte er mit B. "eher gar nicht". Die anderen beiden Kommissionsmitglieder kannte er nicht. Schmid kenne er hingegen schon "sehr, sehr lange".
Kontakt hatte er mit ihm "viel", circa alle zwei Monate, so Wöginger, auf Nachfrage der Richterin. Oftmals war dieser telefonisch oder direkt bei Treffen im Parlament.
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Seit 2022 leitet Wöginger keine Bewerbungen mehr weiter
Jetzt beginnt die Richterin mit ihren Fragen.
Wöginger sagte in bisherigen Stellungnahmen, das Politikverständnis sei damals "ein anderes" gewesen. Was er damit gemeint hat?
"Manche Zugänge haben sich verändert", sagt Wöginger. Man habe moralisch, ethisch heute andere Maßstäbe.
Ob er noch einmal Bewerbungsunterlagen weitergeben würde?
Energisches "Nein" von Wöginger. "So ein Verfahren wie dieses geht nicht spurlos an einem vorbei." Seit er Beschuldigter sei, habe er keine Bewerbungen mehr weitergeleitet.
Anmerkung: Das ist seit Februar 2022.
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Statement von Wöginger
Sprechstunden seien dazu da, dass Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen kommen können, rechtfertigt Wöginger seine wöchentlichen Sprechstunden.
L. sei persönlich zu einer Sprechstunde gekommen. Wöginger kannte ihn als Bürgermeister und wurde während der Sprechstunde von L. informiert, dass sich dieser für die Stelle bewerben will. Gleichzeitig bat L. den ÖVP-Abgeordneten um Unterstützung und übergab ihm eine Kopie seiner Bewerbungsunterlagen. An den genauen Wortlaut während der Sprechstunde kann sich Wöginger nicht erinnern. Wöginger überlegte daraufhin, wo dieses Thema sachlich hingehöre und da war das Finanzministerium naheliegend. In Wien traf er dann zufällig Thomas Schmid und übergab diesem die Unterlagen mit den Worten: "Ich halte ihn für einen geeigneten Kandidaten." Wäre ein anderer Mitarbeiter des Kabinetts ihm über den Weg gelaufen und nicht Schmid, dann hätte er es dieser Person gegeben.
Er betonte dass er keine Einflussnahme auf die Kommission hat und keine Kenntnis von anderen Bewerbungen hatte. Es war nicht seine Absicht Grenzen zu überschreiten, und dies habe er auch nicht gemacht, so Wöginger zum Abschluss seines Statements.
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Wöginger: "Nicht schuldig"
Wöginger plädiert gleich zu Beginn auf "nicht schuldig". In seiner Stellungnahme beginnt der ÖVP-Klubchef, dass das Annehmen einer Diversion nicht gleich ein Schuldgeständnis ist. Er sei überzeugt nichts unrechtes getan zu haben. Gleichzeitig betont er, dass er das im Nachhinein gesehen nicht mehr tun würde.
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Jetzt nimmt August Wöginger - er ist Drittangeklagter - in der Mitte Platz und darf, nachdem seine Personalien abgefragt werden, eine eigene Stellungnahme abgeben.
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Gleich geht's weiter
Wir sind wieder alle im Saal - gleich wird die Verhandlung fortgesetzt.
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Mittagspause
Um 13 Uhr geht's weiter.
Mahlzeit!
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FCG, ÖAAB, ÖVP
"Sind Sie Mitglied der ÖVP?", fragt der Stefan Huber, Verteidiger des Erstangeklagten Siegfried M. Nein, ist er nicht.
Und er geht noch einmal auf die Bepunktung ein. B. stellt klar, dass er gar nicht taktieren könnte, dafür sei der Algorithmus zu kompliziert.
Zu seiner Parteimitgliedschaft erklärt der FCG-Mann nochmals, dass er nie beim ÖVP war, mit der ÖAAB-Mitgliedschaft werde man aber offenbar automatisch ÖVP-Mitglied.
Im März 2023 - zeitnahe nach seiner Vernehmung durch die WKStA übrigens, wie Oberstaatsanwalt Koch anmerkt - ist er aus dem ÖAAB ausgetreten.
Die Befragung ist damit beendet.
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"Mürrische" Scharf
Jetzt wird Herbert B. von seinem Verteidiger Peter Lewisch befragt.
Er erzählt, warum er eigentlich eine andere Kandidatin, Ingrid T., bevorzugt hat. Ihr Hearing sei "eine andere Welt" gewesen als jenes von Christa Scharf. Nicht nur die Sicherheit im Auftritt, sondern auch die Vision für die Finanzverwaltung hat ihm gefallen.
Scharf sei von der Persönlichkeitsstruktur "etwas mürrisch" gewesen, Ingrid T. "freundlich und positiv".
Und der Vergleich zwischen Michael L. und Scharf?
Letztere hatte ja den Vorteil, das Amt schon zehn Monate lang interimistisch geleitet zu haben, sagt B. Sie hätte aus dieser Erfahrung heraus Lösungen und Ideen diskutieren können. "Der Elfmeter war für sie aufgelegt und sie hat ihn komplett verschossen."
Scharf vorzureihen gegenüber T. sei "völlig undenkbar", ebenso gegenüber L.
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"Lüge"
WKStA-Vertreter Georg Kasinger will wissen, was B. unter "Teamfähigkeit" versteht.
"Zu signalisieren, dass ich viele, die einen Beitrag leisten können, einbeziehe und die Argumente abwäge", sagt der langjährige Personalvertreter.
Nächste Frage.
Kasinger bohrt noch einmal nach, warum er, B., die Intervention Schmids beim BVwG nicht thematisiert habe.
Er sei nicht gefragt worden, sagt B. Und für ihn sei ja "völlig klar" gewesen, dass er nicht beeinflusst worden sei. Dass Schmid behauptet, es habe damals noch Gespräche gegeben, sei "eine Lüge".
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"Null Kontakt"
Koch fragt noch einmal nach B.s Kontakt zu Schmid. Er habe ihm gratuliert per SMS, als Schmid ÖBAG-Chef geworden ist, sagt B. Sonst habe es "null Kontakt" gegeben. Er habe ihn auch (nach der L.-Geschichte) nie wieder darüber informiert, wenn jemand bei einem Hearing erster geworden ist.
Warum er eigentlich niemandem erzählt habe, dass Schmid bei ihm interveniert hat, fragt Koch. "Ich bin aus dem Gespräch raus und habe gar nicht mehr darüber nachgedacht", sagt B.
Koch fragt noch einige Details nach - es sind mehr ergänzende Fragen zu dem, was bereits die Richterin abgefragt hat. Man merkt: Es ist schon fast alles abgedeckt, wir nähern uns dem Ende.
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Jetzt ist die WKStA dran
Roland Koch, Anklagevertreter der WKStA, fragt nach der Zusammensetzung der Kommission. Die Fraktionsfarbe sei kein Thema, sagt B. Nominiert werde aufgrund der Funktion - er als Vorsitzender der Finanzgewerkschaft sitze drinnen, wenn es um höhere Positionen gehe. B. ist beim FCG (also der schwarzen Personalvertretung).
Worauf Koch offenbar hinauswill: Schwarze Kommissionsmitglieder könnten schwarze Bewerber bevorzugen.
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Fast vergesssen!
B. ist (wie Siegfried M.) nicht nur wegen Amtsmissbrauchs, sondern auch wegen Falschaussage angeklagt. Die Diskriminierung von Christa Scharf war ja Gegenstand einer Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Da sagten B. und H. aus, dass es keinen "parteipolitischen Einfluss" auf die Personalbesetzung gegeben habe.
Das BVwG aber bestätigte ein Gutachten der Gleichbehandlungskommission, wonach Scharf zum Opfer einer Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts und der Weltanschauung geworden sei. Es sei davon auszugehen, dass "unsachliche" Motive eine Rolle bei der Besetzung gekommen sei.
Also fragt die Richterin jetzt auch zum BVwG nach.
Er habe die Frage so verstanden, ob er bei seiner Entscheidung beeinflusst worden sei, und das habe er mit "Nein" beantwortet, sagt B.
Die Frage, ob es den Versuch gegeben habe, ihn zu beeinflussen, sei nicht gekommen.
Wir wissen mittlerweile ja, dass Thomas Schmid bei ihm den Wunsch deponiert hat, dass Michael L., der ÖVP-Bürgermeister, den Job bekommt. B. sagt, er habe den Wunsch zurückgewiesen.
Ob er auf die Idee gekommen sei, diese Begebenheit beim BVwG zu erwähnen? "Nein, bin ich nicht", sagt B.
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"Das ist auch nicht ok"
Themenwechsel, wir kommen zur Rolle von August Wöginger.
Er habe erst erfahren, dass es offenbar Kontakt zwischen Michael L. und August Wöginger gegeben habe, als er es im Strafakt der WKStA gelesen habe. Ob es überraschend sei, dass sich ein Bewerber an einen Politiker wendet?
"Es ist überraschend und auch nicht ok", sagt B.
Zur Erinnerung: Wöginger wird vorgeworfen, die Bewerbungsunterlagen von Michael L. an Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium weitergegeben zu haben. Dieser intervenierte daraufhin bei der Kommission - konkret bei Herbert B.
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"Ganz sicher" politischer Einfluss - "reine Spekulation"
Spielen parteipolitische Interessen eine Rolle?, wurde ein früherer Finanzamt-Vorstand im Ermittlungsverfahren von der WKStA gefragt. Er antwortete, er sei sich da ganz sicher. Wenn nicht, dann wäre das Hearing für das Finanzamt Braunau anders ausgegangen.
B. hält das für eine "unqualifizierte Aussage" und "reine Spekulation".
Auch die unmittelbare Vorgesetzte von Michael L. war "überrascht" vom Ergebnis.
Das wundert B. Die Vorgesetzte habe ja selber gesagt, L. sei ein guter Mitarbeiter. Und er betont: Es komme immer auf die Tagesverfassung an. Es gebe Dienststellenleiter, die bewerben sich für andere Dienststellen und schaffen es nicht.
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Christa Scharf war zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung übrigens schon über 60 - das "Kinderkriegen" dürfte bei ihr also nicht das "Problem" gewesen sein.
Sie sei im Auftreten aber sehr unsicher gewesen, sagt B. Sie habe es im Hearing nicht geschafft, herüberzubringen, was sie kann, schildert B. Das habe er bei seiner Bewertung mit im Hinterkopf gehabt.
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"Was machma, wenn die Frauen alle Kinder kriegen?"
Ein Kommissionsmitglied habe eine diskriminierende Äußerung über "Frauen in Führungspositionen" gemacht. "Wenn wir so viele Frauen haben und die kriegen alle Kinder, was machma dann?", soll er gesagt haben.
B. fand das nicht in Ordnung und deklariert sich mit der nächsten Aussage als Feminist (oder so ähnlich): "Wenn wir jetzt sagen, Frauen kommen gar nicht infrage, dann glaube ich, dass man ein gewisses Potenzial ausschließt."
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