Neustart für Postenschacher-Prozess: Wöginger plädiert weiter auf "nicht schuldig"
Heute, Mittwoch, musste für ÖVP-Klubchef August Wöginger erneut in Linz vor Gericht: Die Diversion, die ihm angeboten worden war, wurde im Dezember aufgehoben, deshalb wird der Prozess um mutmaßlichen Postenschacher jetzt fortgesetzt.
Wöginger plädiert auf "nicht schuldig", ebenso seine Mitangeklagten Siegfried M. und Herbert B.
Den Beamten wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, Wöginger wird als Bestimmungstäter geführt. Der Strafrahmen beträgt fünf Jahre.
Der Prozess findet in derselben Besetzung wie im Oktober statt - allerdings nicht ganz: Die Richterin hat eine Ersatzrichterin bestellt, für die Schöffen gibt es Ersatzschöffen. Grund ist die lange Dauer des Verfahrens: zwölf Termine plus zwei Zusatztermine sind angesetzt.
Also: Alles auf Anfang.
August Wöginger mit seinem Anwalt Michael Rohregger
WKStA-Vertreter Roland Koch trägt - wie schon vor vier Monaten - die Anklage vor: Den beiden Angeklagten Siegfried M. und Herbert B. wird vorgeworfen, die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Braunau im Jahr 2017 aus partepolitischen Motiven beeinflusst zu haben. Zum Nachteil einer "hochqualifizierten und bewusst unterbewerteten Bewerberin und zum Schaden der Republik", sagt Koch.
Michael L., ÖVP-Bürgermeister und ÖAAB-Funktionär, wurde zum Vorstand bestellt. Christa Scharf, eine langjährige Finanzbeamtin, nicht.
Für solche Besetzungen gibt es Kommissionen, die auf sachlichen Kriterien die Kandidaten bewerten sollten, erklärt Koch weiter. Michael L. hatte sich schon einmal für die Leitung eines Finanzamts im Mühlviertel beworben, ging aber leer aus.
"Um die fachliche Eignung ging es nicht"
Für den zweiten Versuch, diesmal in Braunau, wandte er sich vorher an Wöginger, "weil er ein einflussreicher Parteifreund war“, sagt Koch. Michael L. erklärte in seiner Einvernahme bei der WKStA selbst: "Zu einem Roten wäre ich nicht gegangen."
Wögingers zweiter Prozess in Linz
Wöginger habe sich wiederum an seinen Parteifreund Thomas Schmid, damals ranghöchster Beamter im Finanzministerium, gewandt und ihn mehrmals um Unterstützung ersucht. Aus parteipolitischen Erwägungen und Motiven. "Um die fachliche Eignung ging es bei diesen Gesprächen nicht", sagt Koch.
Siegfried M., Vorsitzender der Personalkommission, und Herbert B., Gewerkschafter, hätten dann beide ihre Unterstützung zugesagt.
Pikant: Jenes Kommissionsmitglied, das L. beim ersten Anlauf schlecht beurteilt hatte, war beim zweiten Hearing nicht mehr dabei. Die Beamtin wird im März als Zeugin im Prozess aussagen.
"Bin total happy"
Die teilweise neue Kommission habe dann gehalten, was man sich von ihr versprochen habe, sagt Koch. Herbert B. habe Michael L. um zehn Prozent besser bewertet als beim ersten Versuch.
Und auch Siegfried M. habe diesmal nichts mehr dem Zufall überlassen: Mit Scharf, die er sonst "immer in den höchsten Tönen gelobt" habe und die nun eine ernsthafte Kandidatin für seinen Wunschkandidaten gewesen sei, sei er ungewöhnlich hart umgegangen. Er habe es darauf angelegt, sie zu verunsichern. Mit Erfolg. Michael L. wurde auf den ersten Platz gereiht, Scharf auf den letzten.
Über den Erfolg hat Herbert B. dann Thomas Schmid, den Generalsekretär im Finanzministerium, noch vor dem Ende des Hearings informiert – und dieser wiederum Wöginger .
An dieser Stelle muss auch der zweite WKStA-Vertreter Georg Kasinger sich wiederholen: So viele Beweise für Postenschacher wie in diesem Fall "gab es noch nie", sagt er.
Er zitiert dabei aus dem Chatverlauf, der auf Schmids Handy gefunden wurde: "Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was!“, schrieb Schmid an Wöginger. Und der antwortet: „Echt super!! Bin total happy :-) Daumen hoch :-)".
Die ausgebootete Bewerberin habe sich das aber nicht gefallen lassen - sie ging zur Gleichbehandlungskommission, die eine Diskriminierung feststellte, im nächsten Schritt zum Bundesverwaltungsgericht und im übernächsten erstattete sie Anzeige wegen Amtsmissbrauchs.
Wöginger und den Beamten drohen nun bis zu fünf Jahre Haft. Für die Schuldfrage sei nicht entscheidend, ob sie unsachlich Einfluss nehmen und ihr Amt missbrauchen wollten, betont Oberstaatsanwalt Kasinger. Es reicht, wenn sie es "ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden" haben.
"Ein schwarzer Tag"
Nun sind die Verteidiger an der Reihe. Anwalt Stefan Huber hat für seinen Mandanten eine Powerpoint-Präsentation vorbereitet.
HR Mag. Siegfried M. ist da zu lesen, und darunter:
Familienvater, Ausdauersportler (und Raucher).
Sein Mandant habe vielleicht noch zusätzliche Laster räumt Anwalt Huber ein, aber Amtsmissbrauch gehöre nicht dazu.
Folie für Folie legt der Strafverteidiger dar, warum sein Mandant keinen Amtsmissbrauch begangen habe und beim Hearing alles korrekt abgelaufen sei. Michael L. habe eine „hervorragende Präsentation“ hingelegt, Christa Scharf aber hatte "einen schwarzen Tag“.
Die WKStA könne nicht beurteilen, wie gut ein Kandidat ist, die Kommission schon, sie bewerte aufgrund eines fixen Kriterienkatalogs.
Dass Siegfried M. als Vorsitzender "unwirsch" gefragt habe, um Scharf zu verunsichern, weist Anwalt Huber zurück. Die Kandidatin habe die Fragen eben nicht zur Zufriedenheit des Vorsitzenden beantwortet. "Was hätte er tun sollen? Abbrechen?"
Auch die parteipolitischen Motive sieht er nicht. M. sei ÖVP-Mitglied, "wie 600.000 andere Menschen in Österreich auch".
M. ist auch wegen Falschaussage angeklagt, weil er in der Verhandlung vor dem BVwG (Bundesverwaltungsgericht) zur Causa sagte, die Personalentscheidung sei "nicht parteipolitisch beeinflusst“ gewesen. M. sagte, er schwöre "Stein und Bein“, dass das nicht der Fall gewesen sei. Das sei die Wahrheit gewesen, weshalb auch der zweite Anklagepunkt falsch sei, so Huber.
"Vom Papier weg ein Freispruch"
Auch Anwalt Peter Lewisch hat für seinen Mandanten eine Präsentation gemacht. Wie sportlich oder lasterhaft Herbert B. ist, erfährt man darauf aber nicht, stattdessen legt Lewisch gleich los, und erklärt, warum die Anklage aus seiner Sicht völlig falsch sei und eigentlich "vom Papier weg“ ein Freispruch fallen müsse.
Auch er betont, dass Scharf im Hearing eine schwache Leistung abgeliefert habe. Ihre Berufserfahrung allein reiche nicht aus. Zu denken, sie habe deswegen einen "Anspruch" auf die Position, sei "old school". Es gehe darum, ob jemand Führungsqualitäten beweisen könne, sagt Lewisch. "Und wer nervös ist und nicht mit kritischen Fragen umgehen kann, hat diese nicht."
Im Übrigen habe sein Mandant Michael L. gar nicht erstgereiht, sondern eine andere Kandidatin.
"Er hat nur eine Bewerbung weitergeleitet"
Powerpoint-Präsentationen stehen offenbar hoch im Kurs, auch Anwalt Michael Rohregger hat eine. Fürs Publikum in den Sesselreihen, denn Richterin und Schöffen sitzen mit dem Rücken zur Leinwand.
Die Anklage rücke Vorgänge ins Kriminal, die im politischen Alltag völlig üblich und "straflos“ seien, sagt Rohregger.
Zunächst aber betont er noch einmal, dass die Tatsache, dass sein Mandant am 7. Oktober die Diversion angenommen hat, "kein Schuldeingeständnis" gewesen sei. Er habe nur Verantwortung dafür übernommen, was geschehen ist.
Warum er nicht einfach den Prozess durchgezogen und sich am Ende habe freisprechen lassen, wenn er doch unschuldig sei?
Ein langes Verfahren sei belastend, sagt Rohregger, gerade für einen aktiven Politiker, der dann mit Vorwürfen ständig in den Medien präsent sei.
Nun zu den Vorwürfen: Rohregger erklärt, dass sein Mandant zum angeblichen ÖVP- und ÖAAB-Freund Michael L. kein persönliches Naheverhältnis gehabt habe. Ja, beide kommen aus Oberösterreich, doch auch, wenn das "von Wien ausgesehen nur ein Punkt“ sein mag, seien Wöginger und L. noch lange keine Nachbarn gewesen.
L. sei "ganz normal“ in die Sprechstunde von Wöginger gegangen – "das war kein Geheimtreffen“ – und habe ihm sein Anliegen mitgeteilt: Der ÖVP-Abgeordneter war für die Bewerbung aber "nicht zuständig“, deshalb habe er die Unterlagen an Generalsekretär Schmid weitergeleitet.
Die andere Kandidatin Christa Scharf habe er gar nicht gekannt. Und überhaupt: Die Behauptung in der Anklage, dass sie diskriminiert worden sei, basiere nur auf einem "Gutachten" der Gleichbehandlungskommission. Falsch sei auch, dass es dazu ein "rechtskräftiges Gerichtsurteil" gebe. Das BVwG habe in seinem Erkenntnis nur geschrieben, dass Scharf eine Entschädigung zu bezahlen sei, weil gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen wurde.
Ob Scharf wirklich diskriminiert wurde, müsse erst hier in der Verhandlung festgestellt werden, sagt Rohregger.
Zur Einordnung: Das BVwG stellte aufgrund der Aktenlage fest, dass Scharf für die Stelle "am besten geeignet“ und gegenüber Michael L. "erheblich höher qualifiziert“ gewesen sei. Bei der Ernennung seien "sachfremde Gründe“ ausschlaggebend gewesen, bzw. habe die Behörde "diesen Umstand nicht entkräften“ können, schrieb das BVwG. Siegfried M. und Herbert B. wurden im Verfahren auch als Zeugen befragt .
Aber das nur nebenbei. Rohregger sagt ja, dass Wöginger mit der Personalentscheidung nichts zu tun gehabt habe, es habe auch keinen Kontakt zu den Kommissionsmitgliedern gegeben.
Kurzum: Sein Mandant habe nichts Unrechtes getan, sondern lediglich eine Bewerbung weitergeleitet. Dass man ihm ein Exempel statuieren wolle und er Gegner habe, die versuchen, das Verfahren gegen ihn zu instrumentalisieren, könne kein Grund für eine Verurteilung sein. "Das Ergebnis dieser Verhandlung kann daher nur ein Freispruch sein."
Rohregger stellt (wie angekündigt) noch einen Antrag: Das Gericht soll sich wegen der gekippten Diversion an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. "Ich habe auch dafür eine Powerpoint", sagt er, und steht noch einmal auf.
Es geht um die Tatsache, dass sein Mandant im Beschwerdeverfahren, das die Aufhebung der Diversion zur Folge hatte, nicht mitwirken konnte. Das sei die Schuld von niemandem, betont er, das sei gesetzlich so geregelt.
Das Gesetz aber sei verfassungswidrig, sagt der Verteidiger. Jeder Angeklagte habe ein Recht darauf, angemessen angehört zu werden.
"Ich liebe die Verfassung"
Das sei keine prozessuale Kleinigkeit - die Diversion hätte das Verfahren beendet, jetzt aber steht Wöginger wieder vor Gericht und muss sich eine strafbare Handlung vorwerfen lassen.
Den Vorwurf, er mache da "schon wieder irgendwelche lustigen Sachen mit der Verfassung" (zur Erklärung: Rohregger hat zuletzt für die Grünen und die FPÖ beim VfGH die Überwachungssoftware angefochten), weist er scherzhaft zurück.
Er sagt zwar: "Ich liebe die Verfassung", holte sich aber noch einen Kollegen dazu, der zum gleichen Schluss kam. Auch Verfassungsrechtler Christoph Bezemek stellte fest, dass die Ausgestaltung als einseitiges Beschwerdeverfahren verfassungswidrig sei. Die "Besserstellung der Staatsanwaltschaft" verstoße gegen das Gebot der Waffengleichheit im Verfahren.
Rohregger beantragt also die "Einleitung eines Normprüfungsverfahrens" mit dem Ziel, den entsprechenden Paragrafen aufzuheben.
WKStA ist gegen Befassung des Höchstgerichts
WKStA-Vertreter Koch bringt in seiner Stellungnahme gleich ein bemerkenswertes Detail vor: Das Gesetz, das Wögingers Anwalt jetzt anfechten lassen will, hat Wöginger 2004 als Abgeordneter im Parlament beschlossen. Er sei damals sogar Berichterstatter gewesen.
Nun zum Inhalt: Beim Beschluss zur Diversion gehe nur um die Frage, ob ein Beweisverfahren durchgeführt werden muss oder ob es auch so beendet werden kann. Wenn der Beschuldigte am Ende eines Beweisverfahrens vor Gericht schuldig gesprochen wird, dann kann dieser immer noch zum VfGH gehen.
Die WKStA ist also dagegen, den VfGH zu befassen, ebenso die beiden Privatbeteiligtenvertreter - das ist erstens der Anwalt von Christa Scharf und zweitens der Vertreter der Republik, die sich im Verfahren angeschlossen hat.
Rückendeckung bekommt Rohregger mit seinem Antrag von seinen Anwaltskollegen Lewisch und Huber. Lewisch zieht einen Vergleich: Würden Betroffene nicht zu Wort kommen, wenn die Staatsanwaltschaft ihren Freispruch bekämpft, wäre das "unerträglich". Und das gelte aus seiner Sicht auch bei der Frage einer Diversion.
Eine Entscheidung über den Antrag fällt vorerst nicht, die Richterin schließt die Verhandlung um 12.20 Uhr.
Weiter geht's am 26. Februar mit der Vernehmung der Angeklagten.
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