Wöginger wieder vor Gericht: Was Sie zur Postenschacher-Causa wissen müssen
ÖVP-Klubchef August Wöginger.
Niemand der Beteiligten will hier sein, für niemanden wird das heute ein leichter Job.
Dass die Verhandlung zur Causa um mutmaßlichen Postenschacher gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger und die zwei Beamten Siegfried M. und Herbert B. fortgesetzt werden muss, hat eine lange Vorgeschichte – eine, die keine Helden kennt. Und die geht so:
1. Akt: Das Hearing
Im Herbst 2016 – wann genau, das weiß man nicht – besucht Michael L., ÖVP-Bürgermeister im Mühlviertel, den ÖVP-Abgeordneten Wöginger in dessen Sprechstunde im Innviertel und überreicht ihm seine Bewerbungsunterlagen für den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding.
Wöginger gibt die Unterlagen an den damaligen Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid weiter, der daraufhin auf zwei Mitglieder der Begutachtungskommission einwirkt: Siegfried M. und Herbert B.
Mehrmals erkundigt sich Wöginger bei Schmid nach dem Stand der Dinge; auch am Tag des Hearings, dem 13. Februar 2017, stehen sie in Kontakt. Schmid schreibt an Wöginger: „Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Dieser antwortet: „Echt super!! Bin total happy :-) Daumen hoch :-)“.
Michael L. ist erstgereiht, er bekommt den Vorstandsjob.
2. Akt: Die Diskriminierte
Christa Scharf, langjährige Finanzbeamtin und zu dem Zeitpunkt interimistische Finanzamt-Vorständin, wird von der Kommission auf den 6. Platz gereiht. Sie wendet sich an die Gleichbehandlungskommission, die eine Diskriminierung feststellt. Dann klagt Scharf beim Bundesverwaltungsgericht und will Schadenersatz.
Dieses stellt im April 2021 fest, dass Scharf für die Stelle „am besten geeignet“ und gegenüber Michael L. „erheblich höher qualifiziert“ gewesen sei. Bei der Ernennung seien „sachfremde Gründe“ ausschlaggebend gewesen, bzw. habe die Behörde „diesen Umstand nicht entkräften“ können. Scharf bekommt 5.000 Euro für die „erlittene persönliche Beeinträchtigung“ zugesprochen.
Mittlerweile in Pension, zeigt Scharf die damaligen Kommissionsmitglieder wegen Amtsmissbrauchs an. Die Ermittlungen verlaufen wenig ergiebig. Als die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Jänner 2022 dann Chats zwischen Wöginger und Schmid zu genau dieser Causa findet, zieht sie die Ermittlungen an sich.
Im Mai 2025 erfolgt eine Anklage: Wöginger wird als Bestimmungstäter zum Amtsmissbrauch geführt.
Gegen Schmid, der in dieser Causa ja auch eine maßgebliche Rolle gespielt hat, wird nicht ermittelt, da er in diesem und anderen Verfahren Kronzeuge ist.
3. Akt: Der Prozess
Kurz vor Prozessstart am 7. Oktober reichen die angeklagten Beamten beim Landesgericht Linz eine „Verantwortungsübernahme“ ein, sie bedauern das ihnen zur Last gelegte Verhalten.
Wöginger zieht am nächsten Tag im Gerichtssaal nach und entschuldigt sich: „Es tut mir leid, was durch mein Handeln ausgelöst wurde.“ Der ÖVP-Klubchef hat seine Worte sorgfältig gewählt. Es gehe um Verantwortung; ein Schuldeingeständnis sei das nicht, betont sein Anwalt Michael Rohregger.
Als die vorsitzende Richterin des Schöffensenats den drei Angeklagten eine Diversion anbietet, stimmen alle zu – nach kurzer Beratung auch die WKStA. Es handle sich um einen „absoluten Grenzfall“, aber eine Diversion sei gerade noch möglich, sagen sie.
Die Verhandlung, die für elf Tage anberaumt war, endet nach nicht einmal vier Stunden. Die ÖVP erklärt die Angelegenheit für „erledigt“, Wöginger zahlt 44.000 Euro Geldbuße, das Gericht stellt das Verfahren per Beschluss ein.
4. Akt: Die Weisung
Die Oberstaatsanwaltschaft, Fachaufsicht der WKStA, sieht die Sache komplett anders: Sie geht von einer „schweren Schuld“ aller Angeklagten aus. Schon allein der Tatbestand, der ihnen vorgeworfen wird, signalisiere mit dem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren ein „hohes Maß an krimineller Energie“. Die Voraussetzung für eine Diversion lägen also nicht vor.
Die WKStA erhält eine Weisung und muss den Beschluss zur Diversion anfechten.
Das Oberlandesgericht Linz gibt dem statt: Diversionen seien nur für „atypisch leichte Fälle“ zulässig. Und erstens seien die 5.000 Euro Entschädigung für Scharf keine „unbedeutende“ Summe, zweitens sei das Ansehen der öffentlichen Verwaltung und das Vertrauen der Bevölkerung durch das Verhalten der Angeklagten „erheblich beeinträchtigt“ worden.
5. Akt: Die Fortsetzung
Heute, Mittwoch, versammelt sich dieselbe Besetzung wie am 7. Oktober wieder im Linzer Landesgericht: Die WKStA schickt wieder Roland Koch und Georg Kasinger, die Richterin will nicht mehr namentlich in der Zeitung stehen.
Wögingers Verteidiger Rohregger wird (wie berichtet) einen Antrag einbringen, dass der Verfassungsgerichtshof anzurufen sei: Sein Mandant sei im Beschwerdeverfahren, die zur Aufhebung der Diversion geführt hat, nicht gehört worden, das sei ein Verstoß gegen Grundrechte und Menschenrechtskonvention.
Der Richterin liegt der Antrag schon länger vor, eine Entscheidung bzw. ein Beschluss kann aber erst heute, nach Beratung im Schöffensenat, fallen.
11. Februar
Fortsetzung mit Vorträgen von WKStA und Verteidigern.
26. und 27. Februar sowie 3. März
Die Beschuldigten werden vernommen, vermutlich in Reihenfolge der Anklage:
1. Siegfried M.,
2. Herbert B.,
3. August Wöginger.
5. März (möglicher Zusatztermin 6. März)
Start der Zeugenbefragungen mit Michael L., der den Job damals bekommen hat, und der unterlegenen Bewerberin Christa Scharf.
9. März
Ex-Finanzgeneralsekretär Thomas Schmid wird als Zeuge befragt.
10. März
Mitglieder der Begutachtungskommission werden befragt.
17., 19., 24., 27. März
Weitere Zeugen, u. a. Mitbewerber und Finanzamt-Mitarbeiter.
21. April
Voraussichtlich Urteilsverkündung.
Weist sie den Antrag ab oder zurück, dann werden an den folgenden elf Verhandlungstagen die drei Angeklagten und 31 Zeugen befragt.
Gibt sie dem Antrag statt, dann dürfte auch die heutige Verhandlung wieder schnell vorbei sein. Und es folgt der 6. Akt: Warten auf den Verfassungsgerichtshof.
Kommentare