Nach Gezerre um Diversion: ÖVP-Klubchef Wöginger will zum Höchstgericht

ÖVP-Klubchef August Wöginger
Causa Postenschacher: Wögingers Verteidiger kritisiert, das geltende Gesetz sei verfassungswidrig, und stellt einen Antrag auf "Normprüfung". Wackelt die Prozess-Fortsetzung am 11. Februar?

Als hätte es in der Geschichte nicht schon genug dramatische Wendungen gegeben, könnte nun die nächste anstehen: Der Prozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Beamte in der Causa Postenschacher beim Finanzamt Braunau, der ab 11. Februar fortgesetzt werden soll, könnte auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Zumindest, wenn Wöginger mit einem Antrag, den sein Anwalt Michael Rohregger beim Landesgericht Linz eingebracht hat, durchkommt.

Was bisher geschah: Wöginger wird vorgeworfen, dass er sich für einen ÖVP-Mann eingesetzt haben soll, die zwei Beamten sollen diesen im Hearing dann an die erste Stelle gereiht haben, wodurch er den Job bekam. Alle drei bestritten die Vorwürfe, beim Prozessstart am 7. Oktober 2025 gaben sie dann eine „Verantwortungsübernahme“ ab. Das heißt, dass sie sich zum Vorfall, den ihnen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur Last legt, bekennen und diesen bedauern. Die Richterin bot ihnen eine Diversion an, die WKStA hatte keine Einwände.

Wöginger bezahlte 44.000 Euro, das Gericht fasste einen Beschluss zur diversionellen Einstellung des Verfahrens – und die Angelegenheit schien (Zitat ÖVP) „erledigt“. Die öffentliche Aufregung war groß.

Dann aber erteilte die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) der WKStA eine Weisung, dass sie die Diversion doch bekämpfen müsse – was sie tat. Erfolgreich. Das Oberlandesgericht hob die Diversion auf, der Prozess muss fortgesetzt werden.

Rechtliches Gehör

Wöginger hatte in der Frage nichts mitzureden. Er bekam weder den Gerichtsbeschluss zugestellt, noch die Beschwerde der WKStA. Auch das Oberlandesgericht hat Wöginger nicht beteiligt. Er hatte also keine Möglichkeit, im Beschwerdeverfahren für seine Sache zu kämpfen oder seine Argumente vorzubringen.

Zwei Männer in Anzügen sitzen an einem Tisch, einer spricht mit Brille.

Wöginger mit seinem Verteidiger Rohregger.

Dieser Ablauf ist gesetzlich so vorgesehen, aus Sicht Rohreggers deshalb aber noch lange nicht in Ordnung. Schließlich sei es ein Grundrecht und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Stichwort „Recht auf ein faires Verfahren“) verankert, dass ein Betroffener in seinem Verfahren mitwirken darf, dass er „rechtliches Gehör“ bekommt. „Die geltende Regelung widerspricht grundlegenden Beschuldigtenrechten und ist verfassungswidrig“, sagt Rohregger, Strafverteidiger und Experte für Verfassungsrecht.

Deshalb hat er beim Landesgericht nun angeregt, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, um ein sogenanntes „Normprüfungsverfahren“ einzuleiten.

Um seinen Standpunkt zu vertreten, stellt er die Behauptung auf: „Ein Beschwerdeverfahren ohne Beiziehung des Angeklagten hätte gar nicht durchgeführt werden dürfen. Im Falle der Beiziehung des Angeklagten hätte das Beschwerdeverfahren jedenfalls ein anderes Ergebnis gebracht.“ Kurzum: Es fehle die verfassungskonforme Grundlage, deshalb dürfte der Prozess am 11. Februar gar nicht fortgesetzt werden – und die Diversion wäre rechtskräftig.

Promi-Bonus, Promi-Malus

Wie geht’s nun weiter? Das Gericht prüft den Antrag – ob die Vorsitzende des Schöffensenats noch vor dem Prozessstart oder erst in der Verhandlung bekannt gibt, was sie davon hält, ist unklar. Sollte sie sich an den VfGH wenden, dann muss wohl dessen Entscheidung abgewartet werden – das kann Monate dauern.

Ein Mann mit Brille und Anzug mit blauer Krawatte steht in einem hellen Gebäude.

Klaus Luger trat 2024 als SPÖ-Bürgermeister von Linz zurück. 

Wögingers Diversion ist nicht die einzige, die in den vergangenen Monaten Schlagzeilen gemacht hat: Dem früheren Linzer Bürgermeisters Klaus Luger (SPÖ) wurde in der Brucknerhaus-Affäre Untreue vorgeworfen, weil er ein Gutachten in Auftrag gab, um einen Maulwurf zu finden – obwohl er selbst der Maulwurf war. Kurz vor Prozessstart gab das Gericht bekannt, dass ihm eine Diversion angeboten wurde. Luger bezahlte die Geldbuße von 20.000 Euro, der Einstellungsbeschluss erging am 22. Jänner.

Die Staatsanwaltschaft Linz erklärte gleich nach Bekanntgabe, dass sie eine Diversion ablehnt, muss ihr Vorgehen aber mit der Fachaufsicht abklären. Die Frist läuft am 6. Februar ab.

Dritter Fall: Im Prozess zur Causa Wienwert bekamen der ehemalige Wiener ÖVP-Chef Karl Mahrer und seine Frau – ihnen war Beitragstäterschaft zur Untreue vorgeworfen worden – am 23. Jänner ebenfalls eine Diversion. Das Bußgeld (46.250 Euro bei Herrn, 17.000 bei Frau Mahrer und 2.500 Euro bei Frau Mahrers PR-Firma) wurde bereits bezahlt. Anwalt Oliver Scherbaum wartet auf den schriftlichen Beschluss, dann beginnt die Frist für eine Beschwerde zu laufen.

Ein älterer Mann mit Brille, Anzug und blauer Steppjacke steht in einem hellen Flur, im Hintergrund sind weitere Personen.

Karl Mahrer (ÖVP) verließ im November 2025 die Politik.

Scherbaum geht davon aus, dass der Beschluss pickt. „Die Voraussetzungen liegen ganz klar vor.“ Auch die WKStA hatte keine Einwände, erinnert er. Was – wie wir aus der Causa Wöginger gelernt haben – noch nichts heißt. Scherbaum betont: „Auch bekannte Persönlichkeiten haben ein Recht auf eine Diversion. Es darf keinen Promi-Bonus geben, aber auch keinen Promi-Malus.“

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