Angeklagter in Postenschacher-Prozess: Kronzeuge Schmid "lügt"
Zusammenfassung
- Prozess gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen mutmaßlichem Amtsmissbrauch bei Postenbesetzung im Finanzamt Braunau läuft weiter.
- Der Erstangeklagte wurde am Vormittag befragt; am Nachmittag war der Zweitangeklagte, ein weiteres Mitglied der Hearing-Kommission, an der Reihe.
- Ein Urteil wird für den 21. April erwartet, bei Schuldspruch drohen Haftstrafen und möglicher Amtsverlust für die Angeklagten.
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Der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs ging am Freitag mit der Einvernahme der Beamten im Landesgericht Linz weiter. Da die Beschuldigten getrennt voneinander befragt wurden, war Wöginger für heute entschuldigt und erst am Dienstag wieder in Linz.
Ihm und seinen Mitangeklagten wird vorgeworfen, einem ÖVP-Bürgermeister zum Vorstandsposten im Finanzamt Braunau verholfen zu haben. Ein Urteil wird im April erwartet.
Der Erstangeklagte Siegfried M. war Vorsitzender der Hearing-Kommission und bekennt sich nicht schuldig. Gestern, Donnerstag, wurde er fast sieben Stunden allein von der Richterin befragt. Heute hatte sie noch weitere Fragen an den 63-Jährigen.
Worauf kommt es bei der Frauenquote an?
Etwa, wie der langjährige Finanzbeamte - erst Regionalmanager, dann Chef des Finanzamts Österreich - es mit der Frauenquote bzw. dem bundesweiten Frauenförderungsplan hält.
M. erklärt, er habe in den Personalkommissionen immer denjenigen Bewerber vorgeschlagen, der die höchste Punktezahl erreicht hat. Wenn eine Frau und ein Mann die gleiche Anzahl hatten, wurde die Frau zur Ernennung vorgeschlagen. Der Fall sei aber nie eingetreten.
Der suspendierte Spitzenbeamte, der im Prozess zu Protokoll gab, er sei schon in "mehr als 50 Personalkommissionen gesessen", wirkt irritiert, als ihn die Richterin und die Ersatzrichterin zu zweit in die Mangel nehmen. Ob ihm die Frauenquote denn egal gewesen sei, wenn es ihm nur auf die Punkte ankomme?
Eine Zeugin sagte im Verfahren nämlich aus, dass es nicht auf die Punktezahl, sondern auf das "Kalkül", sprich: dieselbe Einstufung bzw. Kategorie, ankomme. Und neben Michael L. (der ÖVP-Bürgermeister, der den Job bekam) war auch eine Frau, Ingrid T., als "in höchstem Ausmaß geeignet" eingestuft.
Es gibt offensichtlich unterschiedliche Interpretationen des Frauenförderungsplans. Andere Zeugen werden dazu noch befragt, schließt die Richterin die Debatte ab.
"Er hätte es nicht nötig gehabt"
Als nächstes interessiert die Richterin, warum sich Michael L. überhaupt Unterstützung für seine Bewerbung gesucht hat.
Zur Erinnerung: L. war ja im Sommer/Herbst 2016 bei Wöginger, damals nur ÖVP-Abgeordneter, noch nicht Klubchef, in dessen Sprechstunde im Innviertel und überreichte ihm seine Bewerbungsunterlagen. Wöginger gab sie dann Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und dieser wiederum soll dann die Kommissionsmitglieder dazu gebracht haben, L. besser zu beurteilen, damit er den Job bekommt.
"Ist jemand, der von dritter Seite Unterstützung braucht, weil er glaubt, er kann's alleine nicht schaffen, überhaupt geeignet als Führungskraft?", fragt die Richterin.
M.s Antwort: "Er hätte es nicht nötig gehabt." Das Hearing sei "beeindruckend" abgelaufen, der Bewerber habe gezeigt, dass er Manager-Qualitäten habe.
WKStA hat nur noch drei Fragen, Verteidiger dafür umso mehr
Als nächstes war die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) an der Reihe - die Vertreter der Anklagebehörde haben aber nur noch drei Fragen, also wird relativ rasch mit dem Verteidiger abgeklatscht.
Es sei "bezeichnend", sagt M.s Verteidiger Stefan Huber, wenn durch die Befragung der Richterin der Fragenkatalog der Anklagebehörde kürzer werde, die des Verteidigers dafür länger.
M. soll etwas über sich erzählen, fordert ihn der Verteidiger auf. Also schildert M. erst seinen Lebenslauf und erzählt dann noch einmal, warum er fand, dass Christa Scharf, die unterlegene Bewerberin, die in diesem Prozess auch als Opfer angeschlossen ist, für den Vorstandsjob nicht geeignet gewesen sei.
Ihr Bewerbungsschreiben sei nur ein "verlängerter Lebenslauf" gewesen, ihr Hearing ein "Desaster". Den Vorwurf, er habe sie durch seine "forsche Art" absichtlich verunsichern wollen, weist M. zurück. Er bleibt dabei: Er habe sie korrekt bepunktet und würde es heute genauso machen.
"Das war ein großer Fehler"
Am Nachmittag ist dann Herbert B. am Wort. Er war in seiner damaligen Funktion als Gewerkschafter Mitglied der Hearing-Kommission und soll ebenfalls den ÖVP-Bürgermeister bevorzugt haben.
Der Zweitangeklagte - laut eigener Beschreibung ein "Personalvertreter mit Leib und Seele" - wollte zuerst eine Erklärung abgeben, in der es auch um die Rolle Schmids ging: "Ja, er hat mich um Unterstützung gebeten. Er hat gesagt, dass es der Bürgermeister werden soll. Ich war irritiert, weil ein derartiger Wunsch noch nie an mich herangetragen wurde und ich habe diesen Wunsch auch zurückgewiesen", betonte er. Er habe den Bürgermeister vielmehr anhand seiner Leistung bewertet.
Dass die auf Schmids Handy sichergestellten Chats ein ungünstiges Licht auf ihn werfen, räumt er aber ein: "Durch eine unglücklich gewählte Wortwahl dürfte bei ihm der Eindruck entstanden sein, dass ich seinem Wunsch entsprochen habe. Ich habe ihn in diesem Glauben gelassen. Das war ein großer Fehler, und mein einziger in diesem Verfahren."
Konkret geht es um die Nachricht, die B. dem damaligen Finanz-Generalsekretär noch während der laufenden Sitzung der Personalkommission im Februar 2017 geschrieben:
"Hi! mit bauchweh- aber:" und ergänzte ein Daumen-hoch-Emoji.
Schmid antwortete: "Mein Held!".
Danach wandte sich Schmid an Wöginger mit den Worten: "Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!"
Wöginger war daraufhin "total happy".
Schmid informierte auch seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den damaligen ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass die "Intervention von Wöginger" erfolgreich war.
Verantwortungsübernahme: "Ich hab die Krot geschluckt"
Die Richterin will wissen, warum er zu Prozessbeginn eine Verantwortungsübernahme abgegeben habe. Diese war Basis für eine Diversion, die allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) Linz gekippt wurde. "Die Verantwortungsübernahme war überhaupt nicht meine Idee, das wurde von meinem Verteidiger angesprochen", sagte der Angeklagte.
Er habe sich auch "sehr schwer getan mit der Entscheidung", weil "ich hatte schon den unbedingten Willen, hier meine Unschuld zu beweisen. Es war aber meine Entscheidung, eine Diversion zu akzeptieren, um einen Schlussstrich zu ziehen."
Er sei mit dem ersten Satz ("Ich übernehme Verantwortung für das mir zur Last gelegte Verhalten") nicht einverstanden gewesen, man habe ihm aber klargemacht, dass die WKStA die Diversion nur akzeptieren werde, wenn dieser Satz bleibt.
"Also habe ich die Krot geschluckt", sagt B. "Aber nur, weil mir versichert wurde, dass eine Diversion kein Schuldeingeständnis ist."
"Wichtigere Ziele als das Finanzamt Braunau"
Herbert B. soll, wie erwähnt, auf Zuruf von Finanz-Generalsekretär Schmid gehandelt haben. Der Gewerkschafter räumt ein, dass er sich mit ihm manchmal über Postenbesetzungen unterhalten habe. Für die Personalvertretung sei das von großer Bedeutung: "Wir hatten ein Interesse daran, dass es wirklich gute Bewerber gibt." Manchmal habe man gemeinsam überlegt, wen man motivieren könnte, sich zu bewerben.
Nun zur inkriminierten Besetzung in Braunau: Schmid sei damals auf ihn zugegangen, schildert B., und habe ihm gesagt, dass er wolle, dass "der L. es wird".
Das sei aber auch das einzige Gespräch zu dem Thema gewesen, betont der Angeklagte. Schmid sei "nicht begeistert" gewesen, dass er, B., den Wunsch abgelehnt und erklärt habe, er werde L. nach seinen Leistungen beurteilen. Aber Schmid werde als Generalsekretär und Kabinettschef sicher wichtigere Ziele gehabt haben als die Besetzung eines Finanzamts in Braunau.
Schmid "lügt" und "hat falsche Schlüsse gezogen"
Schmid habe als Kronzeuge zu Protokoll gegeben, dass L. seinem Wunsch damals "keinen Widerstand" entgegengesetzt und gesagt habe, er werde sich "darum kümmern", hält ihm die Richterin vor.
"Wenn er das sagt, dann lügt er", betont der Angeklagte.
Warum sollte Schmid lügen? Weil er sich davon einen Nutzen verspreche, sagt B. Schmid sei ja Kronzeuge geworden.
Aber warum das Gespräch so aufbauschen?, hakt die Ersatzrichterin nach. Schmid hat noch einige andere Dinge erzählt - etwa, dass er mit B. darüber gesprochen habe, dass es auch eine andere, ältere Bewerberin gebe, die schon lange in der Finanzverwaltung sei und auch schon Führungserfahrung habe (Christa Scharf, Anm.).
B. bleibt dabei: So ein Gespräch habe nie stattgefunden. Aber er räumt ein, dass Schmid wohl aus dem SMS, das er ihm aus dem Hearing geschrieben hat, "falsche Schlüsse gezogen hat". Nämlich, dass er, B., seinem Wunsch entsprochen habe.
Er betont auch, dass er den ÖVP-Wunschkandidat auch gar nicht an die erste Stelle gereiht habe, sondern an die zweite. Scharf, Opfer der angeklagten Intervention, lag bei ihm auf Platz 4 und damit besser als beim Erstangeklagten Siegfried M.
Der weitere Fahrplan
August Wöginger wird voraussichtlich am 3. März einvernommen. Danach starten die Zeugenbefragungen, beginnend mit der nicht zum Zug gekommenen Bewerberin am 5. März und Schmid am 9. März.
Ein Urteil wird für den 21. April erwartet. Im Fall eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Für die beiden Finanzbeamten könnte zudem der Amtsverlust in Betracht kommen, wenn die Strafhöhe entweder mindestens sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt beträgt.
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