Causa Postenschacher: "War Ihnen die Frauenquote also egal?"
ÖVP-Klubchef August Wöginger.
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Der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und die zwei Finanzbeamten Siegfried M. und Herbert B. wegen Amtsmissbrauchs geht am Freitag mit der Einvernahme der Beamten im Landesgericht Linz weiter.
Da die Beschuldigten getrennt voneinander befragt werden, ist Wöginger für heute entschuldigt und erst am Dienstag wieder in Linz.
Ihm und seinen Mitangeklagten wird vorgeworfen, einem ÖVP-Bürgermeister zum Vorstandsposten im Finanzamt Braunau verholfen zu haben. Ein Urteil wird im April erwartet.
Der Erstangeklagte Siegfried M. war Vorsitzender der Hearing-Kommission und bekennt sich nicht schuldig. Gestern, Donnerstag, wurde er fast sieben Stunden allein von der Richterin befragt, sie hat heute noch weitere Fragen an den 63-Jährigen.
Worauf kommt es bei der Frauenquote an?
Etwa, wie der langjährige Finanzbeamte - erst Regionalmanager, dann Chef des Finanzamts Österreich - es mit der Frauenquote bzw. dem bundesweiten Frauenförderungsplan hält.
M. erklärt, er habe in den Personalkommissionen immer denjenigen Bewerber vorgeschlagen, der die höchste Punktezahl erreicht hat. Wenn eine Frau und ein Mann die gleiche Anzahl hatten, wurde die Frau zur Ernennung vorgeschlagen. Der Fall sei aber nie eingetreten.
Der suspendierte Spitzenbeamte, der im Prozess zu Protokoll gab, er sei schon in "mehr als 50 Personalkommissionen gesessen", wirkt irritiert, als ihn die Richterin und die Ersatzrichterin zu zweit in die Mangel nehmen. Ob ihm die Frauenquote denn egal gewesen sei, wenn es ihm nur auf die Punkte ankomme?
Eine Zeugin sagte im Verfahren nämlich aus, dass es nicht auf die Punktezahl, sondern auf das "Kalkül", sprich: dieselbe Einstufung, ankomme. Und neben Michael L. war auch eine Frau als "in höchstem Ausmaß geeignet" eingestuft.
Man merkt: Es gibt offenbar unterschiedliche Interpretationen des Frauenförderungsplans. Andere Zeugen werden dazu noch befragt, schließt die Richterin die Debatte ab.
Fragen von WKStA als nächstes am Programm
Als nächstes war die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) an der Reihe - die Vertreter der Anklagebehörde haben aber nur noch drei Fragen, also wird relativ rasch mit dem Verteidiger abgeklatscht.
Es sei "bezeichnend", sagt M.s Anwalt Stefan Huber, wenn durch die Befragung der Richterin der Fragenkatalog der Anklagebehörde kürzer werde, die des Verteidigers dafür länger.
M. soll etwas über sich erzählen, fordert ihn der Verteidiger auf. Also schildert M. jetzt seinen Lebenslauf.
Zuruf aus dem Ministerium?
Am Nachmittag ist dann der Zweitangeklagte Herbert B. am Wort. Er war in seiner damaligen Funktion als Gewerkschafter Mitglied der Hearing-Kommission und soll ebenfalls den ÖVP-Bürgermeister bevorzugt haben.
Anders als der Erstangeklagte soll der Finanzbeamte und schwarze Personalvertreter aber nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Zuruf des damaligen Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, und August Wöginger agiert haben.
Wöginger selbst wird voraussichtlich am 3. März einvernommen. Danach starten die Zeugenbefragungen, beginnend mit der nicht zum Zug gekommenen Bewerberin am 5. März und Schmid am 9. März.
Ein Urteil wird für den 21. April erwartet. Im Fall eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Für die beiden Finanzbeamten könnte zudem der Amtsverlust in Betracht kommen, wenn die Strafhöhe entweder mindestens sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt beträgt.
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