Befragungsmarathon in Postenschacher-Causa um ÖVP-Klubchef Wöginger

Die Richterin befragte den Erstangeklagten Siegfried M. fast sieben Stunden lang. Wöginger musste hingegen gleich wieder gehen – seine Befragung ist erst für Dienstag geplant.
August Wöginger spricht vor Mikrofonen von ORF, Puls 24 und anderen Sendern.

Vor knapp fünf Monaten gab Siegfried M. eine „Verantwortungsübernahme“ ab und bekam eine Diversion. Jetzt muss die Richterin feststellen: „Da steht schriftlich etwas drinnen, aber Sie stehen nicht dahinter.“ – „Is’ so“, bestätigt der Angeklagte Siegfried M.

Von einer Verantwortungsübernahme, hakt die Richterin nach, „sind wir also weit weg?“ – „Ja.“

In der Postenschacher-Causa geht es um einen ÖVP-Bürgermeister, der 2017 den Vorstandsjob im Finanzamt Braunau bekommen hat. Die langjährige Finanzbeamtin Christa Scharf wurde im Hearing deutlich schlechter bewertet – obwohl sie tatsächlich bestqualifiziert gewesen sein soll, so die Anklage.

Und während M., der Vorsitzender der Personalkommission war, in seiner Verantwortungsübernahme noch bedauerte, dass es „unsachlichen Einfluss“ gegeben habe, sagt er jetzt: „Ich bin überzeugt, dass ich korrekt gehandelt habe.“

Die Diversion wurde in zweiter Instanz gekippt. Deshalb sitzt Doch-Nicht-Verantwortungsübernehmer M. am Donnerstag wieder in Linz vor der Richterin. Und die macht nach dem Debakel (das für alle Beteiligten eines war) unmissverständlich klar: Sie hat das Heft fest in der Hand.

"Keine verfassungsrechtlichen Bedenken"

Fast sieben Stunden lang befragt sie allein den suspendierten Spitzenbeamten (zuletzt Chef vom Finanzamt Österreich) – mit einer Akribie, dass für die Anklagebehörde WKStA praktisch keine Fragen mehr übrig bleiben.

Am Freitag wird die Befragung von Siegfried M. fortgesetzt, dann ist das zweite Kommissionsmitglied, Herbert B., dran, ÖVP-Klubchef August Wöginger planmäßig am Dienstag.

Der Antrag von Wögingers Anwalt Michael Rohregger, den Verfassungsgerichtshof wegen einer Normprüfung anzurufen (lesen Sie hier), wies die Richterin übrigens zurück. Das Schöffengericht, erklärte sie, hege "keine verfassungsrechtlichen Bedenken" in Hinblick darauf, wie das Verfahren zur Anfechtung der Diversion abgelaufen ist.

Also weiter nach Plan. Fast zumindest. 

Die Richterin bohrt beim Angeklagten hartnäckig nach – was diesen zu manch argumentativer Verrenkung motiviert. Etwa, als er bestreitet, dass er gute Beziehungen zur ÖVP habe. Mehrere Zeugen bzw. Kollegen schilderten unter Wahrheitspflicht, wie M., damals Regionalmanager, damit geprahlt habe.

"Das ist nicht schön"

Oder, als er gefragt wird, ob er es auffällig finde, wenn einem Politiker eine Bewerbung für einen hohen Führungsposten in der Republik überreicht werde (was ja Wöginger vorgeworfen wird)

„Es gibt sicher kaum jemanden, der nicht schon einmal eine Bewerbung für einen Job oder eine Wohnung einem Politiker gegeben hätte“, sagt M. Das sei „nicht schön“, aber solange man deshalb nicht bevorzugt werde, sei es auch nicht weiter problematisch.

Genau darum geht es in diesem Prozess. Deshalb lässt sich die Richterin auch bis ins kleinste Detail erklären, wie die Bewertung der Personalkommission ablief.

Widersprüche

M. bleibt dabei: Der ÖVP-Bürgermeister sei der beste Kandidat gewesen und deshalb auch an die erste Stelle gereiht worden. Scharf habe das Finanzamt zwar bereits interimistisch geleitet, ihre Bewerbung und auch das Hearing seien aber „ein Desaster“ gewesen.

Bei allen Widersprüchen, die die Richterin in ihren sechs Stunden durchdiskutieren wollte, drängt sich dem Beobachter am Ende noch ein weiterer auf: Dass diese Richterin vor fünf Monaten noch ernsthaft der Ansicht war, man könne dieses Verfahren einfach mit einer Diversion abhaken.

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