Postenschacher-Affäre um Wöginger: Heute sind die Beschuldigten am Wort
Zusammenfassung
- Der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte in der "Postenschacher"-Affäre wird nach zweiwöchiger Pause fortgesetzt.
- Für die Beschuldigteneinvernahmen sind drei Tage am Landesgericht Linz reserviert, danach folgen Zeugenbefragungen.
- Im Falle eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs drohen den Angeklagten Haftstrafen und den Finanzbeamten Amtsverlust.
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Nach gut zwei Wochen Pause geht heute um 9.30 Uhr der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und die zwei Finanzbeamten Siegfried M. und Herbert B. in der Causa um mutmaßlichen Postenschacher beim Finanzamt Braunau weiter.
Am Programm stehen die Beschuldigteneinvernahmen. Möglich, dass der heutige Prozesstag recht schnell wieder vorbei ist: Dem Vernehmen nach will die Vorsit__zende des Schöffensenats gleich zu Beginn über den Antrag von Wögingers Anwalt Michael Rohregger entscheiden.
Diese hatte (wie berichtet), kritisiert, es sei verfassungswidrig, dass sein Mandant im Beschwerdeverfahren, das zur Aufhebung der Diversion geführt hat, kein Mitspracherecht hatte - und angeregt, die Angelegenheit vom Verfassungsgerichtshof klären zu lassen. Folgt die Richterin dem, dann wird der Prozess wohl auf unbestimmte Zeit vertagt.
Wöginger soll Ende 2016 bzw. Anfang 2017 beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert haben, damit ein ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau erhält. Die beiden Mitangeklagten sind in der Hearing-Kommission für die Postenvergabe gesessen.
Urteil im April erwartet
Den Donnerstag, den Freitag sowie den 3. März hat das Landesgericht Linz für die Fragen an die drei Angeklagten reserviert. Danach starten die Zeugenbefragungen, beginnend mit der nicht zum Zug gekommenen Bewerberin Christa Scharf am 5. März und Thomas Schmid am 9. März.
Ein Urteil wird für den 21. April erwartet. Im Fall eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Für die beiden Finanzbeamten könnte zudem der Amtsverlust in Betracht kommen, wenn die Strafhöhe entweder mindestens sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt beträgt.
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