Angeklagter in Postenschacher-Affäre: "Nicht schön, aber auch nicht problematisch"
ÖVP-Klubchef August Wöginger.
Zusammenfassung
- Der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte in der "Postenschacher"-Affäre wird nach zweiwöchiger Pause fortgesetzt.
- Für die Beschuldigteneinvernahmen sind drei Tage am Landesgericht Linz reserviert, danach folgen Zeugenbefragungen.
- Im Falle eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs drohen den Angeklagten Haftstrafen und den Finanzbeamten Amtsverlust.
Nach gut zwei Wochen Pause geht heute der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und die zwei Finanzbeamten Siegfried M. und Herbert B. in der Causa um mutmaßlichen Postenschacher beim Finanzamt Braunau weiter.
Am Programm stehen die Beschuldigteneinvernahmen, vorher hat der Schöffensenat über den Antrag von Wögingers Anwalt Michael Rohregger beraten - und ihn zurückgewiesen.
Rohregger hatte (wie berichtet) kritisiert, es sei verfassungswidrig, dass sein Mandant im Beschwerdeverfahren, das zur Aufhebung der Diversion geführt hat, kein Mitspracherecht hatte - und angeregt, die Angelegenheit vom Verfassungsgerichtshof klären zu lassen.
Der Schöffensenat aber "hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken", verkündete die vorsitzende Richterin.
Der Prozess kann also wie geplant über die Bühne gehen.
Strikter Ablauf
Und zwar ganz genau so. Daran lässt die Richterin keinen Zweifel, als es zu einer kurzen Meinungsverschiedenheit kommt:
Heute soll nur der Erstangeklagte Siegfried M. befragt werden, sagt die Richterin. Herbert B. und August Wöginger können gehen. Einer von ihnen ist morgen an der Reihe, der andere am Dienstag.
Anwalt Rohregger fragt nach dem Grund - und regt an, es könnte sich heute ja noch ein zweiter ausgehen, eventuell spare man sich einen Tag. Er erinnert die Linzer Richterin daran, dass die meisten hier im Saal aus Wien anreisen müssen.
Die Antwort der Richterin fällt sinngemäß so aus: Weil drei Tage für drei Angeklagte ausgeschrieben seien und so werde es jetzt auch gemacht. Ein langer Blick zwischen Anwalt und Richterin, keine Widerrede mehr.
Republik will 5.000 Euro - aber nur von Wöginger
Noch ein spannendes Detail am Rande: Die Finanzprokuratur hat sich als Privatbeteiligte angeschlossen, um den Schaden, der durch die mutmaßliche Straftat entstanden ist, ersetzt zu bekommen.
Sie nimmt vorerst aber nur einen ins Visier: August Wöginger, den Drittangeklagten.
Der Vertreter der Finanzprokuratur erklärt, die Mitglieder der damaligen Personalkommission, die Bediensteten, hätten "nicht das getan, was sie hätten tun sollen", für sie seien nicht die fachlichen Qualifikationen, sondern "parteipolitische Interessen von Relevanz" gewesen.
Der Republik sei so ein Schaden von 5.000 Euro entstanden - das ist jene Summe, mit der die "zu unrecht benachteiligte Bewerberin" entschädigt wurde.
Worum geht's?
Wöginger soll Ende 2016 bzw. Anfang 2017 beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert haben, damit ein ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau erhält. Die beiden Mitangeklagten sind in der Hearing-Kommission für die Postenvergabe gesessen und sollen den ÖVP-Wunschkandidaten besser bewertet haben.
Die beiden Beamten waren es auch, die am Tag vor dem Prozessstart am 7. Oktober eine "Verantwortungsübernahme" abgegeben haben - mit dem Ziel, eine Diversion zu bekommen. Wöginger hat sich erst im Prozess entschuldigt.
Finanzbeamter steht nicht mehr hinter seiner Verantwortungsübernahme
Zu Beginn ihrer Befragung fühlt die Richterin also dem Erstangeklagten auf den Zahn: Was hat es mit der Verantwortungsübernahme auf sich? Darin erklärte Siegfried M., damals Vorsitzender der Kommission, ja, er bedauere sein Verhalten und dass "unsachlich Einfluss auf das Ergebnis genommen" worden sei?
Jetzt sagt M. aber: "Ich habe die Entscheidung (für die gute Bewertung des ÖVP-Bürgermeisters, Anm.) getroffen, weil sie richtig war und nicht, weil ich so ein überzeugter Schwarzer bin." Er sei überzeugt, dass er "völlig korrekt gehandelt" habe.
Woraufhin die Richterin nach einigem Hin und Her nüchtern feststellt: In der Verantwortungsübernahme sei schriftlich etwas festgehalten worden, "aber Sie stehen nicht dahinter".
"Is' so", antwortet der Angeklagte.
"Also sind wir weit weg von einer Verantwortungsübernahme?", hakt die Richterin nach. - "Ja."
Zur Erinnerung: Aufgrund dieser Verantwortungsübernahme hätte ihm die Richterin im ersten Anlauf im Oktober eine Diversion gewährt. Die dann ja von der zweiten Instanz aufgehoben wurde.
Richterin: "Unterschreiben Sie öfter etwas, das nicht stimmt?"
Ausführlich beleuchtet wird im Anschluss daran der parteipolitische Hintergrund des Angeklagten. "Die Partei steht hinter mir", wird er zitiert.
Dass er das einmal gesagt habe, sei blöd gewesen, sagt M., er habe sich danach auf die Zunge gebissen. Auch, weil es nicht stimme. Er habe nicht den Rückhalt der Partei. "Stolz" sei er auf seine Frau (eine ÖVP-Landtagsabgeordnete, Anm.), aber nicht auf die ÖVP.
Nun gibt es Aussagen von mehreren Zeugen, die unter Wahrheitspflicht geschildert haben, wie M. teils sogar mit seinen Beziehungen in die ÖVP geprahlt habe. "Das stimmt nicht", sagt M.
Die Richterin hält ihm jetzt vor, dass in seiner Gegenäußerung zur Anklage sogar der Satz stehe, es sei "unbestritten", dass M. jedenfalls in der Vergangenheit den Rückhalt der Partei gespürt habe.
"Kommt es öfter vor, dass Sie etwas unterschreiben, das nicht stimmt?", fragt die Richterin angesichts dieses neuerlichen Widerspruchs.
Die Gegenäußerung sei im Sommer geschrieben worden, sagt M. Er sei da "in keiner guten Verfassung" gewesen und hätte nicht die Tragweite jedes Wortes in diesem Schriftstück analysiert.
"Nicht schön, aber auch nicht problematisch"
Noch einmal gerät der Ex-Spitzenbeamte - er war erst Regionalmanager der Finanzämter in Oberösterreich und Salzburg, später dann Chef des Finanzamts Österreich - ins Eck:
Die Richterin fragt ihn, ob er es denn problematisch findet, wenn Politiker eine Bewerbung übergeben. Zur Erinnerung: Genau das wird ja Wöginger vorgeworfen.
Er habe dazu keine Wahrnehmungen, sagt der Angeklagte, aber: "Ich glaube nicht, dass die Weitergabe allein problematisch ist."
Mit dem nächsten Satz lehnt er sich aber schon sehr weit aus dem Fenster: "Es gibt kaum jemanden, der nicht schon einmal eine Bewerbung für einen Job oder eine Wohnung einem Politiker gegeben hätte, der das dann an die zuständige Stelle weitergegeben hätte." Das sei "nicht schön", aber auch nicht problematisch.
Was das Hearing betrifft, so bleibt er dabei: Michael L., der ÖVP-Bürgermeister, sei aus seiner Sicht der beste Kandidat gewesen, auch schon in einem Hearing einige Monate zuvor, bei dem L. durchgefallen war.
Urteil im April erwartet
Zum weiteren Zeitplan: Den heutigen Donnerstag, den morgigen Freitag sowie den 3. März hat das Landesgericht Linz für die Fragen an die drei Angeklagten reserviert.
Danach starten die Zeugenbefragungen, beginnend mit der nicht zum Zug gekommenen Bewerberin Christa Scharf am 5. März und Thomas Schmid am 9. März.
Ein Urteil wird für den 21. April erwartet. Im Fall eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Für die beiden Finanzbeamten könnte zudem der Amtsverlust in Betracht kommen, wenn die Strafhöhe entweder mindestens sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt beträgt.
Kommentare