Causa Postenschacher: Wenn Strafrichterin auf Polit-Profi Wöginger trifft

August Wöginger wurde am Dienstag als Beschuldigter befragt – und hielt eisern an seiner Sicht auf die Geschehnisse ums Finanzamt Braunau fest. Nur einmal geriet der langjährige ÖVP-Politiker etwas ins Wanken.
August Wöginger mit seinem Anwalt Michael Rohregger

In der politischen Kommunikation ist es wichtig, sich auf einige wenige Kernbotschaften zu fokussieren. Leicht verständlich sollen sie klingen, und vor allem überzeugend.

August Wöginger – seit mehr als 20 Jahren in der Politik – scheint dieses Prinzip in Fleisch und Blut übergegangen zu sein. Ob er nun auf großer Bühne spricht, in einem Interview oder eben am Dienstag am Linzer Landesgericht, wo er sich wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs verantworten muss.

In der Causa Postenschacher gehen seine drei Kernbotschaften so: Es entspreche seinem Politikverständnis, dass man Bürgeranliegen an- und ernstnimmt. So habe er Ende 2016 die Bewerbung von Michael L., ÖVP-Bürgermeister im Mühlviertel, entgegengenommen und an die zuständige Stelle weitergegeben. Wie das Bewerbungsverfahren für den Finanzvorstand des Finanzamts Braunau abläuft, darüber habe er sich keine Gedanken gemacht.

Daran hält er während seiner Befragung eisern fest – stundenlang, mit ruhiger, fester Stimme; sein Innviertler Dialekt blitzt hier, in seinem Heimatbundesland, erstaunlich selten durch.

Leicht macht es ihm die Richterin nicht. So, wie sie zuvor die beiden Angeklagten Siegfried M. und Herbert B. mit ihrer Aktenkenntnis ins Schwitzen gebracht hat, so gut vorbereitet ist sie auch bei dem ÖVP-Klubchef.

Objektive Kriterien

Wöginger war laut Anklage ja das erste Glied in der „Bestimmungskette“ zum Amtsmissbrauch. Er übergab die Bewerbungsunterlagen von L. an Thomas Schmid, den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, mit der Bitte um Prüfung, weil er L. „für einen geeigneten Kandidaten“ hielt, wie er sagt.

Die Richterin fragt Wöginger, ob er gewusst habe, wie ein Bewerbungsverfahren für einen so hohen Posten in der Finanzverwaltung abläuft – dass für eine unabhängige Kommission objektive Kriterien der Qualifikation gelten und deshalb der beste Kandidat zum Zug kommen muss, und nicht der mit den besten politischen Kontakten.

Wöginger sagt, er habe nicht gewusst, wie so ein Besetzungsverfahren abläuft.

Thomas Schmid im Casag-Verfahren

Die Richterin hält ihm die Aussage von Kronzeuge Schmid vor, der darauf aufmerksam gemacht hat, dass Wöginger jahrelang beim Arbeitnehmerbund (ÖAAB) und zu dem Zeitpunkt sogar schon dessen Bundesobmann war, sich also sehr wohl ausgekannt haben müsste.

Wöginger wiederholt Kernbotschaft Nummer drei: Er habe sich darüber keine Gedanken gemacht.

Ob ihm damals in den Sinn gekommen sei, dass sich L. einen Vorteil erhoffe und ob er das nicht als ungerecht den anderen Bewerbern gegenüber empfunden habe?

Wöginger, nochmal: „Ich habe mir keine Gedanken gemacht, wie das Besetzungsverfahren abläuft.“ Eine Bevorzugung sei aber nicht seine Intention gewesen.

„Der schuldet dir was“

Nach rund dreieinhalb Stunden wird es doch etwas lebhafter: Die Richterin konfrontiert Wöginger mit Chats vom Tag des Hearings. „Wir haben es geschafft, der Bürgermeister schuldet dir was“, schrieb Schmid. Wöginger antwortete: „echt super!! Bin total happy“. Und setzte in Großbuchstaben nach: „DANKESCHÖN“.

Wöginger erklärt, er habe sich vom Schreibstil Schmids anstecken lassen, sonst hätte er geschrieben: „Danke für die Info, freut mich“. Die Richterin bohrt nach. Ganz mag sich ihr nicht erschließen, warum er sich über etwas freut und sich bedankt, wo er doch nichts dazu beigetragen haben will; belässt es aber irgendwann dabei.

Wöginger stellt noch klar: Dass der Bürgermeister ihm „etwas schulden“ soll, das sei vielleicht Schmids Denke, aber nicht die seine. Der Ex-Finanz-General hatte in seiner Einvernahme bei der WKStA etwas Grundsätzliches erklärt: „Man kann so ein Anliegen, die Bewerbung weiterzuleiten, ablehnen und auf den Dienstweg verweisen, oder man kann dem nachgeben und darauf bauen, dass man dann selbst etwas gut hat bei der Person.“

Auf Nachfrage der Richterin, ob er in Zukunft noch einmal Bewerbungen weitergeben würde, antwortet Wöginger mit einem energischen „Nein“. Schon allein, weil dieses Verfahren nicht spurlos an ihm vorübergegangen sei.

Er betont: „Es tut mir leid, was mein Handeln ausgelöst hat, ich würde es heute nicht mehr tun. Aber ich bin überzeugt, dass nichts Unrechtes getan habe.“ Das ist die vierte Botschaft, wenn man so will.

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