Einfach erklärt: Was bis Weihnachten gilt und wie es dann weitergeht
Wo dürfen wir zu Weihnachten sein – und wenn ja, wie viele?
Verwirrende bis kuriose Debatten hat im Vorfeld die neue Weihnachtsverordnung des Gesundheitsministeriums evoziert: unter Verwandten, Bekannten, Politikern, in Redaktionsstuben und unter KURIER-Lesern. Am Dienstag sorgte etwa die (falsche) Nachricht, dass bei privaten Treffen zu Weihnachten Maskenpflicht gilt, für Stirnrunzeln.
Eine Mehrheit von ÖVP, Grünen und SPÖ hat dann die vollständige Weihnachtsverordnung im Hauptausschuss des Nationalrats am Mittwoch beschlossen. Bringt das Endergebnis Licht ins Dunkel?
Private Treffen
Eigentlich gilt: Es dürfen sich nur sechs Erwachsene und sechs Kinder aus zwei Haushalten in Innenräumen treffen. Auch in der eigenen Wohnung? Nein, streng genommen ist der private Wohnbereich nicht geregelt. Allerdings empfiehlt die Regierung dringend, sich auch dort an sämtliche Vorschriften zu halten.
Am 24. und 25. Dezember ändert sich das. Erstens: Es dürfen sich insgesamt zehn Personen aus zehn Haushalten treffen – Kinder inklusive. Zweitens: Diese Regel gilt erstmals auch für den privaten Wohnbereich. Und – anders als zuvor berichtet – gilt sie auch für den erweiterten Wohnbereich, also Garagen, Keller oder Scheunen. Was passiert, falls Sie sich nicht an diese Regel halten? Eher nichts: Laut Regierung wird die Polizei keine Kontrollen durchführen. Nach dem 25. gilt wieder die "6+6"-Regel.
Wer noch einreisen darf
Ab Samstag, 19. Dezember, gelten strenge Einreisebeschränkungen. Wer nach Österreich will, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens nach fünf Tagen freitesten. Personenbetreuer dürfen mit negativen Covid-Tests einreisen, regelmäßige Berufspendler ganz ohne Auflagen. Weiters ausgenommen: humanitäre Einsatzkräfte und medizinisches Begleitpersonal. In Notfällen – Begräbnisse, Geburten, Krankheits- und Todesfälle – ist eine Einreise ebenso erlaubt. Achtung: Familienfeiern sind kein Notfall.
Freizeit und Sport
Museen und Bibliotheken sind jetzt schon geöffnet. So richtig aufatmen darf die Alpenrepublik aber am 24. Dezember: Seilbahnen gehen wieder in Betrieb, die Skisaison beginnt – mit Einschränkungen. Gondeln dürfen etwa nur zur Hälfte ausgelastet sein, Skihütten haben aufgrund der Gastro-Schließung ebenfalls zu. Dafür öffnen Tierparks, Zoos und botanische Gärten wieder.
Silvesternacht
Darf ich heuer privat Böller zünden oder Raketen schießen? Dieses Knaller-Urteil ist noch nicht gefällt. Abgesehen davon gilt ohne Gewähr:
Zu Silvester dürfen sich – wie zuvor – sechs Erwachsene und sechs Kinder aus zwei Haushalten treffen. Die Ausgangssperre ist für die Nacht aufgehoben. Heißt: Man darf jederzeit ungestraft von der Feier heimgehen.
Somit gibt es aktuell zwar Regeln für die Silvesternacht und ihre Vorlaufzeit. Ob diese halten, entscheidet der Hauptausschuss des Parlaments aber voraussichtlich erst kommende Woche, am 22. Dezember. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner möchte bereits in Vorbereitung auf Silvester den Handel zur Weihnachtszeit schließen, um das Infektionsgeschehen einzugrenzen.
Hotels und Gastronomie
Ob Regelungen, die ab 7. Jänner gelten, in Pandemie-Zeiten auch halten, kann wohl niemand seriös prognostizieren. Derzeit ist geplant, dass dann Hotels, Beherbergungsbetriebe und die Gastronomie wieder öffnen dürfen. Bars und Nachtlokale bleiben geschlossen.
Tests und Impfungen
Der zweite bundesweite Corona-Massentest startet am 8. Jänner. Damit beim zweiten Versuch mehr Menschen teilnehmen, sollen Gutscheine im Wert von 50 Euro ausgeteilt werden. Der erste Impfstoff könnte bereits am 21. Dezember zugelassen werden.
"Schulschließung"
Schulen schließen am 23. Dezember und öffnen am 11. Jänner. Trivialer Grund: die (um ein paar Tage verlängerten) Weihnachtsferien.
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