Andreas Khol: "Ein Grundgesetz: SMS jeden Tag löschen"

Andreas Khol
Der langjährige ÖVP-Klubchef, Nationalratspräsident und Hofburgkandidat über Blümels Akten, den überschätzten Einfluss der Kirche auf die ÖVP und den U-Ausschuss.

KURIER: Österreich ist laut Transparency International korrupter als der EU-Durchschnitt. Sorgen Sie sich um die Verfasstheit der Republik?

Andreas Khol: Nein, weil ich weiß, wie die Transparency-Berichte zustande kommen. Man muss die Zahlen ernst nehmen, sie sind aber eine Momentaufnahme. Ich kenne den Zustand des Landes – daher mache ich mir keine Sorgen.

Dass eine Reihe hochrangiger Persönlichkeiten, die Sie auch persönlich kennen, ein Volksbegehren gegen Korruption initiiert haben, ändert an Ihrer Haltung nichts?

Volksbegehren sind immer gut. Ob ich es unterschreibe, das wird vom Inhalt abhängen. Man kann nur gegen Korruption sein.

Hat also Ihres Erachtens nicht die Korruption zugenommen, sondern nur die Berichterstattung darüber?

Dass Korruption derart thematisiert wird, das ist eine Folge der gerechtfertigten Berichterstattung über den Ibiza-Untersuchungsausschuss, der bis jetzt keine einzige strafbare Handlung herausgebracht hat. Es gibt jede Menge von Beschuldigungen und Anzeigen, die ein generelles Klima erzeugen, das sich im Transparency-International-Bericht niederschlägt. Ich warte in relativer Ruhe und mit Geduld den Bericht des Verfahrensrichters zum U-Ausschuss ab.

„Blümels Absicht war rein“, sagten Sie anlässlich der Aktenlieferung des Finanzministers, die nur durch einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes zustande kam. Können Sie verstehen, dass die Optik teils als verheerend wahrgenommen wird?

Ich glaube, dass Blümel schlecht beraten war. Er dachte, er könne mit dem VfGH verhandeln, private Personalakten der Mitarbeiter zurückzuhalten. Das war ein Irrtum. Mit dem VfGH kann man nicht verhandeln. Wäre er Verfassungsjurist wie ich, so hätte er das gewusst. Blümel ist aber Master of Business Administration, er musste es nicht wissen. Für mich ist interessant, dass noch nichts aus den gelieferten Akten an die Öffentlichkeit gedrungen ist.

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