Kurz-Verfahren: Zadić will Empfehlung des Weisungsrats folgen

Kurz-Verfahren: Zadić will Empfehlung des Weisungsrats folgen
Justizministerin überlässt die Entscheidung, ob der Kanzler angeklagt wird oder ob das Verfahren eingestellt wird, einem Expertengremium. Was das Terror-Register betrifft, widerspricht sie dem Innenminister.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) will sich bei der Entscheidung über eine Anklage gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) an die Empfehlung des "Weisungsrats" halten. Dieses Gremium aus drei Juristen ist bei Verfahren u. a. gegen Regierungsmitglieder einzubinden und gibt eine Empfehlung ab.

"Ich werde mich der Empfehlung des Weisungsrates anschließen", sagt Zadić in der Kleinen Zeitung. Beim geplanten "Terroristenregister" widerspricht sie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).

Nehammer hatte angekündigt, dass die gesonderte Ausweisung terroristischer Verurteilungen im Strafregister lebenslang gelten soll. Zadić weist das zurück und betont, dass die Dauer der Eintragung von der Strafhöhe abhängen werde. "Wenn jemand eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommt, was bei Jugendlichen nicht möglich ist, dann scheint diese für immer im Strafregister auf. Alle anderen Freiheitsstrafen werden nach einer gewissen Zeit gelöscht - und damit auch aus dem Terroristenregister", betont Zadić.

Anklage oder Einstellung?

Bei der Frage, ob Kurz angeklagt oder das Verfahren eingestellt werden soll, will sich Zadić an die Empfehlung des Weisungsrates halten. Dazu ist sie zwar nicht verpflichtet, es ist aber Usus, dass sich die Justizminister an den Rat des Gremiums halten. 

Zur Erklärung: Die Wirtschafts-  und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird zum Abschluss ihrer Ermittlungen einen Vorhabensbericht vorlegen, im Justizministerium wird dieses Vorhaben dann abgesegnet oder abgelehnt. Die Ministerin kann auch verfügen, dass weiterermittelt werden muss. 

Die WKStA ermittelt gegen Kurz sowie seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen falscher Zeugenaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Kurz hatte seine Rolle bei der Kür von ÖBAG-Chef Thomas Schmid und der Auswahl der ÖBAG-Aufsichtsräte im Ausschuss herabgespielt, obwohl von den Ermittlern ausgewertete Chatprotokolle auf die enge Einbindung des Kanzlers in beiden Fragen hindeuten. Auch dass er das Wissen über eine türkis-blaue Vereinbarung zu Postenbesetzungen in der Staatswirtschaft abstritt, werfen ihm die Ermittler vor.

Kurz hatte sich zuletzt verteidigt und angekündigt, zwar mit einer Anklage zu rechnen, aber in diesem Fall nicht zurücktreten zu wollen. "Ich habe immer versucht, die Wahrheit zu sagen und alle meine Erinnerungen mit dem Untersuchungsausschuss zu teilen", so der Bundeskanzler. Und: "Ich habe nie vorsätzlich etwas falsch ausgesagt." Im Fall einer Verurteilung drohen Kurz bis zu drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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