War also der Exekutionsantrag des VfGH gegen das Finanzministerium die rote Linie für Sie?
Ich möchte mich jetzt nicht auf einzelne Personen festlegen lassen. Aber denken wir einen Schritt weiter: Was wäre passiert, wenn die Aufforderung des Bundespräsidenten nicht eingehalten worden wäre? Soll der Bundespräsident die Polizei alarmieren? Soll er das Bundesheer mobilisieren? Haben wir das notwendig? Da fehlt nur noch ein ganz kleiner Schritt. Ich bezweifle, dass die Österreicher so eine Situation wollen. Von uns wird ja auch erwartet, dass wir die Gesetze einhalten. Insofern ist das ein Punkt, wo wir uns große Sorgen machen müssen.
Sie haben in der Pressekonferenz davon gesprochen, dass die Attacken gegen die Justiz eine gefährliche Situation hervorrufen. ÖVP-Mandatar Andreas Hanger verteidigt, dass er keinen Generalangriff unternimmt, sondern einzelne Staatsanwälte. Ist das nicht erlaubt?
Das ist jetzt Simplifizierung. Denn es ist doch interessant, dass nur jene Staatsanwälte kritisiert werden, die in sensiblen Causen ermitteln. Es gibt auch international die Erfahrung, dass Anti-Korruptionsdienststellen immer dann Probleme bekommen, wenn sie in politisch heiklen Causen ermitteln. Letztlich ist es auch eine Vermischung von unterschiedlichen Arenen, weil die Politik natürlich ihre eigenen Spielregeln hat, bis hin zur Immunität. Während Staatsanwälte oder Ermittler ihr Wissen nicht dafür nützen dürfen, sich damit zu verteidigen.
Sie sagen auch, dass das Strafrecht nicht die Messlatte für Politiker sein kann. Derzeit wird diskutiert, wie lange ein Kanzler im Amt bleiben kann. Was ist da Ihr Maßstab?
Ich möchte das nicht auf Einzelpersonen gemünzt haben, sondern bringe Beispiele. Wenn ein Beamter mit entsprechenden strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert ist, die auch das Amt schädigen, gibt es die Möglichkeit der Suspendierung. Das ist eine Sicherungsfunktion. Daher ist sehr wohl zu überlegen, ab welchem Zeitpunkt dieses Mandat so infrage gestellt ist, dass man es nicht mehr ausüben kann. Wenn man das wieder im Rahmen des Beamtendienstrechts sehen würde, müsste zu überlegen sein, ob nicht für die Dauer der Untersuchung dieses Amt ruhend gestellt wird. Oder man stellt fest: Ich bin jetzt zu beschäftigt mit den Vorwürfen, wo man sich fragen muss, ob noch die Amtsfähigkeit gegeben ist. Diese Frage ist sicher eine, die berechtigt zu stellen ist.
Sie haben das Volksbegehren eingeleitet. Wann wird man es unterschreiben können?
In einem ersten Schritt muss das Volksbegehren ein Promille der Bevölkerung – also rund 8.400 Unterschriften sammeln. Den Termin legen die Behörden fest. Ich rechne aber damit, dass im Herbst das Volksbegehren unterschrieben werden kann. Mir geht es aber gar nicht um eine quantitative Zahl, sondern um eine qualitative Diskussion.
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