Der neue Speiseplan: So geht es in der Gastronomie weiter
Die Nachricht machte Hoffnung auf Normalität. Auf Normalität in Gestalt eines kühlen Spritzers im Schanigarten. Oder in Erscheinung eines großen Eisbechers mit Schlag in der Sonne. Und auch in Form eines Schnitzels beim Lieblingswirt.
Ab Mitte Mai dürfen Gastronomen ihre Lokale wieder aufsperren. „Schrittweise“, wie die Bundesregierung am Montag erklärte. Details blieb sie allerdings schuldig. Jetzt wird klar: So normal dürfte die Normalität, die mit dem Hochfahren der Gastroszene verbunden ist, gar nicht sein.
Derzeit stehen zwei Szenarien im Raum. Erstens: Im besten Fall ist die Zahl der Corona-Infektionen Mitte Mai so niedrig, dass Restaurants und Kaffeehäuser ohne Sicherheitsvorkehrungen Gäste bedienen können. Die zweite – und realistischere – Option: Die Lokale öffnen zwar, müssen aber strenge begleitende Maßnahmen in Kauf nehmen.
Die sieben wichtigsten Fragen der hungrigen Bevölkerung.
1. Welche Lokale dürfen am 15. Mai aufsperren?
Die Regierung hat ein „schrittweises“ Hochfahren der Gastronomie angekündigt. Um die Reihenfolge festzulegen, kommen verschiedene Zugänge in Frage. Zum Beispiel eine Unterscheidung nach der Größe des Betriebs (was der Ansatz der Regierung bei der stufenweisen Öffnung des Handels ist). Oder eine Auslese anhand des Betriebstyps.
Letztere Strategie könnte bei den Lokalen zur Anwendung kommen – und zwar über eine Begrenzung der Öffnungszeiten. „Ein Szenario ist, dass die Lokale in einem ersten Schritt nur bis 18 Uhr aufsperren dürfen“, sagt Mario Pulker im Gespräch mit dem KURIER. Er ist Obmann des Fachverbands Gastronomie in der Wirtschaftskammer.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Bars, Pubs oder Tschocherln, die in der Regel erst abends Gäste empfangen, bleiben zu. (Oder müssen am Abend zusperren, bevor das Hauptgeschäft beginnt.) Das dürfte bis mindestens 1. Juni so bleiben.
Für die Gäste heißt das auch: Wer in einem Restaurant dinieren will, der muss das sehr früh tun. Anhänger eines Cocktails müssen sich wohl noch gedulden.
2. Kommt auch im Wirtshaus eine Maskenpflicht?
Für Gäste eher nicht, sagt WKÖ-Mann Pulker. Ein Mundschutz sei beim Essen und Trinken nämlich „an sich schon eine Schwierigkeit“. Aufgrund dieser Besonderheit zeigt er auch Verständnis dafür, dass die Gastronomie eine der letzten Branchen ist, die in Betrieb gehen darf.
Während sich das Erscheinungsbild der Gäste nicht verändern soll, könnten auf das Servicepersonal sehr wohl Neuerungen zukommen: Für Kellner ist eine Masken- und Handschuhpflicht im Gespräch.
Und: Die Speisekarten müssen künftig wahrscheinlich nach jedem Kontakt mit einem Gast desinfiziert werden. Genauso wie die Tische und Sessel, bevor dort neue Gäste Platz nehmen. „Daran wird kein Weg vorbeiführen“, sagt Pulker. Das gelte auch für die Toiletten.
Harte Zeiten für Bars
Regeln: Dürfen Gastronomen vorerst nur bis 18 Uhr offen halten, trifft das Bars, Pubs und Tschocherl hart. Wohl erst Ende Juni ist die Durststrecke für sie vorbei.
Tipp: Viele Bars liefern Cocktails vor die Haustüre – zum Beispiel die Lemontree Bar in Wiener Neustadt, Yesterday in St. Pölten, die Parfümerie in Wien oder The Jigger Bar in Salzburg.
Unsichere Eis-Zeit
Regeln: Ob Eissalons und Cafés Mitte Mai in Betrieb gehen dürfen, dazu ist derzeit keine Auskunft zu bekommen. Eine etwaige Sperrstunde um 18 Uhr schließt ihre Wiederöffnung jedenfalls nicht aus
Tipp: Der Eisgreissler liefert ab sofort 18 Sorten in Wien und NÖ aus. In Graz bringt die Eisperle rein veganes Eis vorbei.
Alles Wurscht
Regeln: Weil Abholservices wieder erlaubt sind, dürfen Würstelstände schon jetzt in Betrieb gehen – bloß wird diese Option laut Wirtschaftskammer kaum genutzt. Wichtig: Die „Haße“ muss telefonisch vorbestellt und daheim gegessen werden.
Tipp: So lästig es ist: selber aufwärmen.
Burger auf Bestellung
Regeln: Die Genehmigung von Abholservices könnte zu einer baldigen Rückkehr von McDonalds führen. Die Kette prüft derzeit, wie sie wieder aufsperren kann.
Tipp: Goodman’s American Diner liefert in Salzburg saftige Burger, Swing Kitchen in Graz und Wien vegane Varianten.
3. Was könnte sich bei Tisch noch ändern?
Die kleinen Gestelle mit Salz- und Pfefferstreuer, Zahnstochern sowie Essig- und Ölfläschchen auf den Tischen – sie werden übrigens Menage genannt – gehören voraussichtlich der Vergangenheit an.
Weiters dürfte sich die Anordnung der Tische ändern: Gastronomen könnten verpflichtet werden, einen Mindestabstand zwischen den Plätzen einzuhalten.
Eine derartige Regel hatten auch italienische Wirte vor dem kompletten Lockdown berücksichtigen müssen: ein Meter Abstand zwischen den Tischen und maximal vier Gäste an einer Tafel.
Ähnliches galt in Berlin: Gastronomen durften ihre Tische dort nicht näher als 1,5 Meter aneinanderrücken.
4. Und was ist mit Buffets?
Das Frühstücks- oder das China-Buffet, an dem sich Gäste selbst die Teller vollladen können, dürfte bis auf Weiteres gestrichen sein.
Der Grund: Ein völliger Schutz vor Verunreinigungen mit potenziell infektiösem Speichel ist kaum möglich.
5. Die Regeln klingen aufwendig. Sind sie für die Wirte machbar?
„Einzelne Gastronomen müssen sich gut überlegen, ob es sich für sie überhaupt auszahlt, aufzusperren“, sagt Gastro-Chef Pulker. Das betreffe vor allem Lokalbetreiber mit viel Laufkundschaft oder in touristischen Regionen.
Das Problem in Fremdenverkehrshochburgen sei, dass die Gäste ohnehin ausbleiben: Sie sitzen aufgrund der Reisebeschränkungen in den Heimatländern fest.
Damit die Gastronomen gut auf die Öffnung vorbereitet sind, arbeitet die WKÖ derzeit Leitlinien für Hygienemaßnahmen in den Betrieben aus. „Dann sind wir für alle Szenarien gerüstet“, sagt Pulker.
6. Was dürfen die Wirte eigentlich bis 15. Mai verkaufen?
Seit Mitte März gilt: Gastronomen dürfen in ihrem Lokal niemanden bedienen, aber auf Bestellung Speisen liefern. Seit vergangener Woche ist es ihnen auch erlaubt, Gerichte zum Abholen anzubieten – der KURIER hat berichtet.
Wichtig: Bei der Übergabe muss ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden.
7. Wann gibt es definitive Entscheidungen?
Damit sich die Wirtsleute vorbereiten können, brauche es zwei Wochen Vorlaufzeit, so Pulker. Er rechnet daher damit, dass der Krisenstab der Regierung spätestens Anfang Mai alle Details vorlegen wird.
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